Christian PetrySPD - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 2015 wird das Jahr des Verbraucherschutzes. In vielen Bereichen stärken wir die Rechte der Verbraucher und schützen ihre Anlagen und Güter. In vielen Bereichen werden das wirtschaftliche und das finanzpolitische Handeln transparenter. Die Regulierungsmechanismen und Aufsichtsbehörden werden gestärkt.
Die Reaktionen und Schlüsse aus der Finanzmarktkrise werden zügig gezogen, und durch die Einlagensicherung – es ist hier ja mehrfach genannt worden – wird neben dem Aufsichts- und Abwicklungsregime die dritte Säule der Bankenunion verwirklicht. Ich denke, es ist ein guter Tag – auch, um zu dieser Stunde darauf hinzuweisen –, weil damit ein starker Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher, eine starke Reglementierung und Transparenz im Markt geschaffen werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Alle Staaten müssen Einlagensicherungsfonds aufbauen. Das heißt also, es wird auch für europäische Verhältnisse sicherer. Die Wertgrenzen sind genannt worden. In der Frage, ob sich europäische Sicherungssysteme gegenseitig unterstützen sollten oder nicht, bin ich nicht so absolut festgelegt, dass ich sage: Nein, das kann es auf keinen Fall geben; wir wollen nicht die Sicherungssysteme von Kroatien oder Slowenien absichern.
(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Griechenland!)
– Griechenland ist ein gutes Beispiel, Herr Brinkhaus. Auch das kann man immer als Beispiel bringen.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Aber nicht sofort!)
Man muss sehen, ob es im Zuge der Evaluation 2019 fachlich und faktisch gesehen Sinn macht, nochmals darüber zu diskutieren. Das ist nicht Bestandteil der heutigen Debatte. Man sollte aber, denke ich, diese Frage nicht völlig aus den Augen verlieren.
Der Fonds garantiert: Im Entschädigungsfall sind die Einlagen bis 100 000 Euro und Vermögen in besonderen Lebenslagen bis 500 000 Euro sechs Monate abgesichert; das ist hier bereits genannt worden. Dies sind die unteren Grenzen; denn die Institutssicherungen leisten durchaus mehr. Ich glaube, das ist ein guter Tag, ein gutes Zeichen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, dass ihre Einlagen sicher sind.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Anleger sollen ihr Geld ohne Antrag innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. Wir sind hier Vorreiter in Europa. Wir hätten natürlich auch gerne eine längere Übergangsfrist gehabt. Wir wollen aber, dass es unbürokratisch und schnell geht und dass bereits ab Sommer 2016 die Gelder innerhalb dieser Sieben-Tages-Frist zurückerstattet werden. Eine entsprechende Informationspflicht wird natürlich auch eingeführt.
Wir können stolz darauf sein, dass in den Verhandlungen erreicht worden ist, dass auch die etablierten institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen, der Volksbanken und der Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken zukünftig als gesetzliche Sicherungssysteme anerkannt werden. Darüber hinaus ist es gut, dass das Signal ausgesandt wurde, dass beim Übergang eines institutsbezogenen Systems in ein gesetzliches Sicherungssystem keine steuerliche Mehrbelastung für Banken ausgelöst werden soll. Dies ist ein positives Signal; denn es wäre ja nicht unbedingt nachvollziehbar, wenn das, was abgesichert werden soll, auch noch zusätzlich besteuert wird. Ich glaube, hier ist im Finanzministerium gute Arbeit geleistet worden.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Hinsichtlich der risikoorientierten Beiträge, die die Banken in das Einlagesystem einzahlen müssen, soll es zu keiner Mehrbelastung der institutsbezogenen Systeme kommen. Der Wert von 0,8 Prozent ist genannt worden. Herr Dr. Schick, das ist okay. Da kann man auch über andere Beträge reden; aber als Startschuss ist das prima. 70 Prozent der Mittel müssen eingezahlt werden. Ich halte das für eine ausreichend hohe Quote. Aber auch das muss man irgendwann einmal überprüfen: War es wirklich so, oder war es nicht so? Wenn irgendwann einmal ein entsprechender Fall eingetreten ist, dann wird es zum Schwur kommen.
Im Zuge der Richtlinienumsetzung wird es also keine Ungleichbehandlung der Banken in den bisherigen Sicherungssystemen geben. Auch die Begrenzung der Prüfungsrechte des Rechnungshofes auf die beliehenen hoheitlichen Teile ist damit sichergestellt. Das macht auch Sinn. Ein weiter gehendes Prüfungsrecht wäre auch nicht nachvollziehbar gewesen. Die Angleichung der nationalen Systeme in Europa ist ein wichtiges Signal für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Anpassung der Sicherheitssysteme flankiert natürlich auch viele Projekte, die wir auf nationaler und europäischer Ebene im Sinne der Anleger und des Verbraucherschutzes umsetzen. Ich nenne hier nur einmal das Kleinanlegerschutzgesetz.
Wir rücken damit den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Vordergrund europäischer und nationaler Finanzmarktpolitik. 2015 ist das Jahr des Verbraucherschutzes.
Glück auf!
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4810503 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 97 |
Tagesordnungspunkt | EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme |