Christian LangeSPD - Deutsches Institut für Menschenrechte
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Deutsche Institut für Menschenrechte auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Wir setzen damit erneut ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz wollen wir ein Institut stärken, das weltweit hohe Anerkennung und hohes Ansehen genießt. Wir wollen sicherstellen, dass es weiterhin den höchsten Status behält, den nationale Menschenrechtsinstitutionen erreichen können, den A-Status.
Das Institut für Menschenrechte ist ein Kind des Parlaments. Es wurde durch einen einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages am 7. Dezember 2000 geschaffen. Seine Einrichtung orientiert sich an den sogenannten Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Sie stellen für nationale Menschenrechtsinstitutionen verschiedene inhaltliche und formale Kriterien auf. Zu den formalen Kriterien gehört es, dass die nationalen Institute eine gesetzliche Grundlage haben sollen. Die Einhaltung der formalen Kriterien ist wichtig, weil daran der Status der nationalen Institution geknüpft ist, und nur wer den A-Status bekommt, hat auf internationaler Ebene wichtige Beteiligungsrechte. Es geht etwa um die Teilnahme und das Rederecht im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat diesen A-Status, obwohl es bislang keine gesetzliche Grundlage für seine Tätigkeit gab. Das war ein großzügiges Entgegenkommen des Überprüfungsausschusses in Genf. Inzwischen aber verweist der Ausschuss auf die Vorbildwirkung gegenüber anderen Staaten. Deshalb verlangt er nun auch eine gesetzliche Grundlage für unser Institut, und ich meine, die sollten wir jetzt auch schaffen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Wenn wir den A-Status sichern wollen, dann geht es aber nicht nur um Förmlichkeiten. Das Gesetz muss auch inhaltlich den Pariser Prinzipien entsprechen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung tut dies; denn er stellt sicher, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte seine erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft fortsetzen kann.
(Beifall bei der SPD)
Dazu gehört vor allem der kritische Blick auf die Lage der Menschenrechte im eigenen Land.
Beim Thema Menschenrechte haben sich die Staaten der Welt lange Zeit ganz ähnlich verhalten wie bei der Korruption: Probleme wurden immer bei den anderen gesehen, aber nie im eigenen Land.
Natürlich, meine Damen und Herren – das wissen wir –, steht Deutschland im internationalen Vergleich bei den Menschenrechten gut da. Aber es kann uns nicht genügen, dass die Lage bei uns besser ist als in vielen anderen Ländern. Wir sollten einen höheren Anspruch an uns selbst haben. Die Rechte von Behinderten, Rassismus in unserer Gesellschaft, der Zugang zum Recht im Rechtsstaat: All das sind Menschenrechtsthemen, die auch in Deutschland relevant sind. Deshalb ist der kritische Blick auf das eigene Land wichtig, und dazu gehört auch, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte unabhängig ist. Seine Positionen müssen nicht in jedem Fall diejenigen der Bundesregierung sein oder dem wissenschaftlichen Mainstream oder dem des Deutschen Bundestages entsprechen. Es wird immer wieder unterschiedliche Ansichten darüber geben, wie man Menschenrechte auf nationaler Ebene am besten verwirklichen und schützen kann.
Wichtig aber ist, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte der notwendigen Debatte darüber wichtige Impulse gibt und den Diskurs anstößt, wie wir die Menschenrechtssituation bei uns weiter verbessern können. Öffentliche Kritik und Debatte, das sind nicht nur die Grundlagen der Demokratie, sondern das sind und bleiben die besten Garanten für Menschenrechte, weltweit und auch bei uns in Deutschland.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, nur wenn wir die internationalen Vorgaben selbst genau einhalten, haben wir auch die Möglichkeit zur Kritik an anderen. Deshalb hat der A-Status so große Bedeutung, und nur wenn wir selbstkritisch mit eigenen Defiziten umgehen, haben wir auch die moralische Legitimation, die Länder zu kritisieren, in denen Menschenrechte sehr viel stärker beeinträchtigt werden als bei uns.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der vorliegende Gesetzentwurf sichert beides: die Möglichkeiten und die Legitimation für unser Engagement. Deshalb ist er so wichtig.
Der Ausschuss in Genf, der den A-Status des Instituts prüft, hat sich bereit erklärt, seine Entscheidung bis zum Herbst zu vertagen. Drei Monate vorher müssen alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden; das ist also Ende Juli. Ich habe deshalb eine sehr herzliche Bitte an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf möglichst zügig beraten und beschließen;
(Michael Brand [CDU/CSU]: Und mit allen Stimmen!)
denn wenn es um die Menschenrechte geht, sollte Deutschland niemals zweitklassig sein.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich gebe jetzt das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes, Drucksachen 18/3991 und 18/4448, bekannt: abgegebene Stimmen 567. Mit Ja haben gestimmt 438, mit Nein haben gestimmt 117. 12 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.
Als nächster Rednerin in der Debatte zum Deutschen Institut für Menschenrechte gebe ich das Wort der Abgeordneten Inge Höger von der Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4816814 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Deutsches Institut für Menschenrechte |