Inge HögerDIE LINKE - Deutsches Institut für Menschenrechte
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Koalition doch noch eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte auf den Weg gebracht hat.
(Michael Brand [CDU/CSU]: So wie wir es gesagt haben!)
Nach wochenlangen Auseinandersetzungen und viel öffentlichem Druck
(Michael Brand [CDU/CSU]: Quatsch!)
hat das Kabinett sozusagen in letzter Minute, am 18. März, einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er basiert nun auf den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. So bleiben dem Institut der A-Status bei den Vereinten Nationen und die damit verbundenen wichtigen Beteiligungsrechte auf internationaler Ebene erhalten. Der Bundesregierung bleibt eine äußerst unrühmliche Aberkennung des A-Status erspart.
(Michael Brand [CDU/CSU]: Dem Institut, nicht der Bundesregierung!)
Dennoch: Der Weg dorthin war steinig. Es ist ausgesprochen peinlich, dass vorrangig eine Abgeordnete der CSU, Frau Steinbach,
(Erika Steinbach [CDU/CSU]: CDU!)
dieses Gesetz monatelang blockiert hat, und das entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Frau Steinbach ist in der CDU, und der A-Status gilt für das Institut, nicht für die Bundesregierung! Beides falsch!)
Grund war wohl die unabhängige Arbeit des Instituts, das auch Verletzungen der Menschenrechte in Deutschland zu Recht anmahnt und kritisiert.
Die Fraktionen der CDU/CSU und auch der SPD haben es in Kauf genommen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen A-Status aberkannt bekommen hätte. Nochmals: Der vorliegende Kompromiss ist vor allem aufgrund des massiven Drucks von NGOs und der Oppositionsfraktionen gerade noch rechtzeitig zustande gekommen.
(Zuruf von der SPD: Und der SPD! – Michael Brand [CDU/CSU]: Quatsch! Das steht doch im Koalitionsvertrag! Wir haben es doch gemacht!)
Es ist gut, dass das Institut Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundestages beziehen soll;
(Michael Brand [CDU/CSU]: Das war auch eine Idee aus dem Parlament!)
diese Finanzen müssen stabil sein und langfristig erhöht werden. Das haben das Deutsche Institut für Menschenrechte und auch die Linke immer gefordert. Auch die Finanzierung der Umsetzung noch offenstehender Aufgaben und der Ausstattung der Koordinierungsstellen muss gesichert werden. Wir wünschen uns auch, dass die Zusammenarbeit mit anderen Menschenrechtsinstitutionen und Behörden besser unterstützt und mit mehr Ressourcen ausgestattet wird.
Es schockiert uns, dass der Kreis um Frau Steinbach so wenig Vertrauen in die Arbeit des Instituts hat, dass die Aufgaben nun im Gesetzentwurf klar festgeschrieben werden mussten. Die Untersuchung von Menschenrechten in Diktaturen sowie im Kriegs- und Nachkriegsgeschehen waren Ihnen anscheinend besonders wichtig. Doch die Aufgabenbeschreibung darf nicht zu einer Beschränkung der Arbeit des Instituts führen. Sie darf die Setzung eigener Schwerpunkte nicht behindern, die sich aus konkreten Situationen ergibt. Das Institut muss seine eigene Definition von Menschenrechtsverletzungen und totalitären Diktaturen erarbeiten können, statt sich den Inhalt von der jeweiligen Bundesregierung vorschreiben zu lassen.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Institut sollte gegenwarts- und zukunftsorientiert arbeiten können. Für historische Aufarbeitungen sind andere Forscherinnen und Forscher notwendig und zuständig. Die Anbindung des Instituts an den Bundestag muss bewirken, dass alle Abgeordneten sich als Hüter seiner Unabhängigkeit verstehen und die Zukunft des Instituts vor Angriffen schützen. Das Institut darf kein Verein der Bundesregierung werden, das je nach globaler geopolitischer Lage selektiv Menschenrechte in gerade ausgewählten und politisch passenden Staaten und Regionen anprangert und das aufhört, vor der eigenen Tür zu kehren.
Wir finden es gut, dass der Bundestag sich nun jährlich mit der Arbeit des Instituts auseinandersetzen darf und muss. Das bietet dem Institut Gelegenheit, seine Schwerpunkte zu präsentieren und seine politischen Bedürfnisse und finanziellen Forderungen zu benennen.
Das Institut sollte ausgewogen Verletzungen der Menschenrechte weltweit kritisieren, aber auch internationale Entwicklungen mit der Einhaltung menschenrechtlicher Verträge und finanzieller Verantwortung verknüpfen. Auch die Menschenrechte in Deutschland bedürfen der Anwaltschaft des Instituts. Dafür hat das Institut zum Beispiel eine Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Des Weiteren stellt es Weiterbildungsmöglichkeiten für Anwälte auf dem Gebiet der Menschenrechte bereit. Auch der aktuelle Themenschwerpunkt „Rechte haben und Rechte bekommen“ orientiert sich an den dringenden Notwendigkeiten.
(Beifall bei der LINKEN)
Frau Kollegin, die Redezeit ist abgelaufen.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Die Linke wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir wünschen dem Institut viel Erfolg bei seiner Arbeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Erika Steinbach, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4816869 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Deutsches Institut für Menschenrechte |