27.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 98 / Tagesordnungspunkt 21

Erika SteinbachCDU/CSU - Deutsches Institut für Menschenrechte

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Höger, Sie irren: Nicht Deutschland würde den A-Status verlieren, sondern der eingetragene Verein Deutsches Institut für Menschenrechte. Das ist schon ein Unterschied.

Was lange währt, wird endlich gut, kann man sagen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhält mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich eine stabile Grundlage für seine Arbeit. Das haben CDU, CSU und SPD in der Koalitionsvereinbarung so festgelegt, und zwar erstmals festgelegt. Seit 15 Jahren existiert das Deutsche Institut für Menschenrechte nämlich ohne gesetzliche Grundlage.

(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kämpfen seit 15 Jahren dafür, dass es sie kriegt! – Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Gibt es auch einen Ironievermerk?)

– Steigen Sie runter von dem Dach, auf das Sie immer gestiegen sind, Herr Koenigs. Sie liegen falsch.

Die Pariser Prinzipien waren bei der Formulierung dieses Gesetzes selbstverständlich unser Maßstab. Ansonsten würde das Gesetz nämlich überhaupt keinen Sinn machen. Dann würde der A-Status wieder verloren gehen. Die Pariser Prinzipien sind bei der Formulierung natürlich grundsätzlich mit eingeflossen, was die Zuständigkeit, den Aufgabenbereich und die Zusammensetzung der Gremien dieses Deutschen Instituts für Menschenrechte anbelangt. In allen diesen Punkten ist der Gesetzentwurf so gestaltet, dass der A-Status erhalten werden wird. Davon sind wir fest überzeugt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Institut ist in den vergangenen Jahren wiederholt und schon seit vielen Jahren vom Akkreditierungsausschuss des ICC, einem Zusammenschluss nationaler Menschenrechtsinstitutionen, kritisiert worden. Neben einer fehlenden gesetzlichen Grundlage wurde das Institut auch gerügt, weil es nicht die gesamte Breite der gesellschaftlichen Basis genügend dargestellt und abgebildet hat. Das ist ein wesentlicher Punkt in den Pariser Prinzipien.

Die Mitgliederbasis des eingetragenen Vereins war bis vor kurzer Zeit so schmal, dass sie den Pariser Prinzipen in keiner Weise entsprochen hat. Der Verein hat in den letzten beiden Jahren begonnen, diese Defizite aufzuarbeiten. Das halten wir für ganz wichtig, und die Pariser Prinzipien schreiben dies auch so vor.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass die Zusammensetzung der Mitgliederversammlung und die Besetzung der Gremien dauerhaft so erfolgen können, dass alle erforderlichen Garantien für eine pluralistische Vertretung der an der Förderung und am Schutz der Menschenrechte beteiligten gesellschaftlichen Kräfte hier in Deutschland gewährleistet werden kann. Das war für uns ein ganz zentrales Anliegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir schreiben im Gesetz ausdrücklich fest, dass dieser eingetragene Verein die unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik Deutschland zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und im Ausland wird. Voraussetzung ist, dass die ihm gestellten Aufgaben gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen wahrgenommen werden.

Bei der Betrachtung der Menschenrechtslage in Deutschland ist ausdrücklich auch die Aufgabe gestellt, in geeigneten Fällen eine vergleichende Perspektive zum Ausland vorzunehmen, um Vergleichbarkeit zu erreichen. Aber alleiniger Maßstab sind die Menschenrechte. Bei der Verwirklichung der Menschenrechte nimmt Deutschland im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung ein und hat in vielen Bereichen auch Vorbildfunktion. Wir wollen uns damit aber nicht begnügen, sondern wollen auch, dass immer wieder überwacht und hinterfragt wird.

Zukünftig hat das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über seine Arbeit und die Menschenrechtsentwicklung hier in Deutschland vorzulegen; das war uns ein zentrales Anliegen. Dazu können wir als Deutscher Bundestag dann Stellung nehmen. Das ist auch eine Gelegenheit, die Arbeit des Instituts der Öffentlichkeit in größerer Breite vorzustellen.

Uns ist an einer objektiven und konstruktiven Beurteilung der Situation hier in unserem eigenen Lande gelegen. Wir wollen nicht nur den Blick ins Ausland lenken. Es gibt Bereiche, die bislang nicht im Fokus des Deutschen Instituts für Menschenrechte gestanden haben, von denen wir aber glauben, dass darauf ein Blick geworfen werden sollte. Die Situation der muslimischen Mädchen und Frauen in Deutschland und die Frage, inwieweit Gleichberechtigung überhaupt gelebt werden kann, zählen mit Sicherheit dazu.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hätten wir nicht über das Gesetz streiten müssen!)

Die Themen Ehrenmorde, Zwangsverheiratungen und Kopftuchzwang verletzen die Menschenrechte der betroffenen Mädchen und Frauen erkennbar – leider auch hier in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das sollte man auch einmal unter die Lupe nehmen. Handlungsempfehlungen des Instituts dazu wären sicherlich hilfreich.

Konstruktive Kritik bedeutet auch, immer mit der Betrachtung der Realität zu beginnen. So ist es, wie ich meine, nicht so sehr hilfreich – wie geschehen –, Entschädigungen für Opfer von Menschenhandel zu fordern, ohne den Ursachen auf den Grund zu gehen und Vorschläge zu machen, wie man das beheben könnte, das Ganze eigentlich noch zu beschönigen und zu ignorieren, dass es in Deutschland massive Zwangsprostitution gibt. Dafür muss sich auch im Institut, meine ich, der Blick öffnen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – das ist ein wirklich gutes Gesetz; ich kann allen nur empfehlen, ihm zuzustimmen – erreichen wir auf unseren Vorschlag hin, dass die Finanzierung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nunmehr aus einem einzigen Etat erfolgt, nämlich dem des Deutschen Bundestages, und nicht mehr über vier Ministerien. Das, finde ich, ist sogar eine Aufwertung des Instituts. Das ist auch ein schönes Signal für unsere Haushälter, weil es der Haushaltswahrheit und -klarheit dient.

(Michael Brand [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Wir schaffen damit neben der von den Pariser Prinzipien geforderten Finanzierungsgrundlage endlich Transparenz.

In diesem Sinne: Es freut mich sehr, dass wir mit dieser gesetzlichen Grundlage einen soliden und geregelten Zustand erreichen. Dieses Gesetz schafft eine gute Grundlage für die Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Ich bedanke mich bei unseren Koalitionsfreunden von der SPD für intensive, gute und engagierte Beratungen, die nicht immer ganz einfach waren. Aber jetzt scheinen ja alle zufrieden zu sein. Frohe Ostern in absehbarer Zeit wünsche ich Ihnen!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Tom Koenigs, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4816870
Wahlperiode 18
Sitzung 98
Tagesordnungspunkt Deutsches Institut für Menschenrechte
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