Michael FrieserCDU/CSU - Deutsches Institut für Menschenrechte
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte während der Rede von Frau Künast Angst, dass sie keine Luft mehr bekommt. Das war eine Tour de Force durch sämtliche Themen. Sie haben am Anfang der Kollegin Steinbach gesagt, sie habe eine sanftmütige Rede gehalten. Frau Künast, der Vorwurf des Sanftmuts wird Sie sicherlich nie erreichen. Da brauchen Sie keine Angst zu haben.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kommt immer so schlecht zum Ausdruck bei mir!)
Aber alles in einen hypotaktischen Satz zu packen, damit auch wirklich jedes Argument einmal untergebracht wurde, reicht allein nicht. Ich will in Richtung der Opposition sagen: Wir hätten auch mit rückhaltlosem Lob leben können. Wir hätten uns auch bedankt, wenn Sie uns dafür gelobt hätten, dass wir eine Botschaft ins Land senden: Die Menschenrechte, die Achtung dieser Menschenrechte und der Einsatz für diese Menschenrechte waren erstklassig und bleiben erstklassig. – Das ist der Wille dieses Parlaments. Das können und werden wir durchsetzen. Dafür hätten wir ein Lob verdient.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Aber gut. Wir können an dieser Stelle auch mit der Aufgabenkritik leben. Man sieht genau, wie sich die Redner der Opposition drehen und wenden, um dann irgendwie sagen zu können: Da habt ihr ganz schlechte Arbeit gemacht. – Die Tatsache, dass das Parlament in der Frühphase eines Gesetzgebungsverfahrens mitberaten will, nennt man nicht Rückschlag und schon gar nicht „rechte Karte“,
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Ausschuss berät man mit, nicht im Geheimen!)
sondern das nennt man Parlamentarismus.
(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben im Geheimen beraten und nicht im Parlament!)
– Noch nicht einmal jetzt muss Frau Künast Luft holen. – Wir haben uns im Koalitionsvertrag mit genau diesem Thema beschäftigt, was wir im Koalitionsvertrag ganz bewusst so formuliert haben: Wir brauchen eine „stabile Grundlage“. – Jede stabile Grundlage und jedes stabile Fundament brauchen ihre Zeit bis zur Fertigstellung, in der man um die Inhalte tatsächlich ringen kann. Nur dann kommt ein gutes Ergebnis dabei heraus.
Insofern halte ich fest: Entscheidend ist
(Michael Brand [CDU/CSU]: Entscheidend ist, was hinten rauskommt!)
erstens die gesetzliche Grundlage – die haben wir erstellt –und zweitens die Unabhängigkeit. Was haben wir uns an Vorwürfen anhören müssen, dass wir es überhaupt wagen, in einem Gesetzentwurf zu regeln, dass ein Deutsches Institut für Menschenrechte beim Bundestag, bei einem Ministerium oder bei irgendeiner anderen Stelle der Bundesrepublik Deutschland aufgehängt wird. Schon das würde den Verdacht nähren, dieses Institut sei nicht unabhängig. Das ist kompletter Unsinn. Denn die Unabhängigkeit ergibt sich daraus, ob die dort angesiedelten Aufgaben tatsächlich frei von Beeinflussung wahrgenommen werden können. Das ist durch die Beantwortung entscheidender Fragen sichergestellt worden: Erstens kann die Institution eine Rechtsform wählen, die ihr Genüge leistet. Zweitens ist sie unabhängig, da sie sich auf eine stabile Finanzierung verlassen kann, und drittens ist eine plurale Gesellschaft daran beteiligt.
Das alles sind Fragen, die einer Ordnung bedurften. Das haben wir erledigt. Deshalb haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur den Auftrag, den wir uns selbst gegeben haben, sondern, glaube ich, auch die Erwartungen der Öffentlichkeit an diese Fragen vollständig erfüllt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ein entscheidender Punkt ist – das will ich auch ansprechen – die vergleichende Grundlage. Wenn einem bei der Argumentation zu diesem Thema gar nichts mehr einfällt, verweist man gerne auf die Aussage „Menschenrechte sind unteilbar“. Was für ein Satz! Jawohl, Menschenrechte sind tatsächlich unteilbar; sie sind nicht in einen innen- und außenpolitischen Teil teilbar; sie gelten im In- und Ausland. Aber genau darum geht es beim Deutschen Institut für Menschenrechte, nämlich eine 360-Grad-Perspektive einzunehmen, die es zulässt, über die Fragen nachzudenken, wie Deutsche im Ausland auftreten – zum Beispiel im Zusammenhang mit den zivilen Diensten –, wie die Politik, die wir im Ausland betreiben, dort ankommt und was uns davon zurückgespiegelt wird.
Jetzt wird der Menschenhandel als das entscheidende Problem angesehen. Was passiert denn in Deutschland? Deutschland ist der Hort des Menschenhandels.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)
Deutschland ist zu einer Plattform geworden, die im internationalen Zuschnitt benutzt wird. Genau darum geht es: die Auswirkungen der Bedingungen im Ausland auf das Inland mit zu untersuchen. Diese Aufgabe geht mir gerade im Zusammenhang mit dem Menschenhandel sehr nahe und ist mir sehr wichtig. Deshalb bedarf es auch der internationalen Perspektive.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben ja noch einen Bundesinnenminister! Das muss nicht alles das Institut machen!)
Nur dann, wenn wir all das gewährleisten, haben wir unseren gesetzgeberischen Auftrag tatsächlich erfüllt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Deshalb ist es gut, dass Sie trotz des gesamten Feuerwerks, das Sie hier abbrennen, am Ende dem Gesetzentwurf zustimmen wollen. Denn er hat es verdient.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Der Kollege Arnold Vaatz spricht jetzt noch für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4816982 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Deutsches Institut für Menschenrechte |