Arnold VaatzCDU/CSU - Deutsches Institut für Menschenrechte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich glaube, dass die entscheidenden Punkte, die wir gemeinsam angestrebt haben, verwirklicht sind. Das Institut ist unabhängig. Es ist frei in seiner Tätigkeit. Es hat aber eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen, auf deren Erfüllung wir als Gesetzgeber bestehen müssen. Ich glaube, so war es auch von Anfang an gedacht. Demzufolge möchte ich mich bei allen, insbesondere bei den Kollegen von unserem Koalitionspartner, dafür ganz herzlich bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich finde, dass die Diskussion um dieses Gesetz für alle sehr fruchtbar war, weil sie uns dazu gebracht hat, uns eingehend mit diesem Thema zu beschäftigen und uns darüber klarzuwerden, was die Funktion eines solchen Instituts sein muss, wo die Grenzen und Möglichkeiten liegen.
Meine Damen und Herren, bitte gestatten Sie mir, dass ich zwei Punkte herausgreife, die in der Diskussion angerissen worden sind, aber meines Erachtens noch nicht erschöpfend behandelt worden sind. Vielleicht schaffe ich zeitlich nur einen Punkt, aber auch er ist es wert.
Ich bin genauso wie der Kollege Schwabe und Frau Künast der Meinung, dass es in unserem Land Racial Profiling gibt und dass entsprechende Fälle zur Sprache gebracht und mit aller Entschiedenheit bekämpft werden müssen. Das ist überhaupt keine Frage.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Aber den Vorwurf, insbesondere den pauschalen Vorwurf an Menschen, dass sie Rassisten seien, ohne dass sie sich dagegen wehren können, halte ich ebenfalls für schädlich.
Ich möchte Ihnen eine Begebenheit aus meiner Tätigkeit als Abgeordneter erzählen und Ihnen das Urteil überlassen. Vor etwa drei Jahren kam eine junge Polizistin in meine Abgeordnetensprechstunde und erklärte, dass sie aus psychischen Gründen den Polizeidienst verlassen werde. Ich habe gefragt, aus welchem Grund sie das machen wolle. Daraufhin sagte sie – sie war in Leipzig tätig –, dass sie ständig großen Auseinandersetzungen ausgesetzt sei, dass sie teilweise in gewaltsame Auseinandersetzungen verwickelt worden sei, bei denen es auch unter Kollegen Verletzte gegeben habe usw., und dass sie es nicht ertragen könne, pauschal als Rassistin beschimpft zu werden. Das belaste sie psychisch so sehr, dass sie ihren Dienst aufgeben werde.
Daraufhin habe ich mich einmal mit diesem Thema befasst. Ich habe mir die Studie des Instituts angeschaut. Dann habe ich einen Brief an die Deutsche Polizeigewerkschaft geschrieben und gefragt, wie sie eigentlich zu diesem Vorwurf des Racial Profilings stehe, der sich allein aus § 22 Bundespolizeigesetz ergäbe. Die Antwort lautete – ich zitiere – folgendermaßen: „Ein Racial Profiling gemäß aller auffindbaren Definitionen findet in der Bundespolizei nicht statt.“ Das sagte die Polizeigewerkschaft. Ich stelle Ihnen den Briefwechsel gern zur Verfügung. Weiter hieß es: Die Forderung in der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte nach einem nicht kompensierten Wegfall der lagebildabhängigen Befragung nach § 22 Absatz 1 Bundespolizeigesetz oder der Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 3 Bundespolizeigesetz ist gerade im Hinblick auf die derzeit geradezu explodierende Migration in Richtung Deutschland völlig abwegig und widersinnig. – Es gibt also nicht nur ausschließlich Bestätigungen für die Arbeit des Instituts.
Aber auch das hat mich nicht zufrieden gestellt; denn selbstverständlich weiß ich, dass jemand natürlich auch pro domo reden kann und dass das möglicherweise auch wieder eine sehr parteiische Stellungnahme ist. Demzufolge bin ich weitergegangen und habe mich als Nächstes bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erkundigt. Ich wollte wissen, wie viele gemeldete Fälle von Racial Profiling es eigentlich gibt. Ich habe die Antwort erhalten, dass es bei der Antidiskriminierungsstelle im Zeitraum zwischen 2006 und 2014 – das sind insgesamt acht Jahre – insgesamt 32 Meldungen von Racial-Profiling-Vorfällen gegeben hat. Obwohl das eine sehr geringe Zahl ist, bin ich selbstverständlich der Meinung, dass jedes einzelne dieser Vorkommnisse entsprechend gewürdigt und ihm nachgegangen werden muss.
Demzufolge gab es die Rückfrage, welche Details dazu vorlägen, ob der jeweiligen Beschwerde nachgegangen worden sei und ob sie habe bestätigt werden können. Ich habe festgestellt, dass nicht einer einzigen Beschwerde wirklich auf den Grund gegangen wurde oder sie gar aufgeklärt wurde. Das legt für mich persönlich den Verdacht nahe, dass die Dimension dieses Problems möglicherweise nicht unbedingt eine pauschale Anklage der gesamten Bundespolizei rechtfertigt. Meines Erachtens sind solche Fragen Fragen des Maßes und der Maßstäblichkeit und bedürfen der Berücksichtigung. Das möchte ich dem Institut einfach einmal mit auf den Weg geben – nichts anderes. Das ist keine Kritik, sondern ein Vorschlag.
Im Endeffekt möchte ich noch etwas sagen: Ich bin bis zu meinem 35. Lebensjahr daran gehindert gewesen, meine Meinung frei auszudrücken, frei zu wählen und meinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Das alles sind Dinge, die für diejenigen, die diesen Zustand nicht kennen, selbstverständlich sind. Ich habe mir geschworen, niemals Zustände zu akzeptieren, die von solchen Ländern, in denen Verhältnisse herrschen, die ich damals gewohnt war, verwendet werden können, um die eigene Lage zu rechtfertigen.
Das ist dann der Fall, wenn es unser Prinzip ist, auf uns zu zeigen, was ja richtig ist. Falsch wäre aber, ausschließlich auf uns zu zeigen, während zugleich andere Länder, die elementare Menschenrechte überhaupt nicht achten, ebenfalls nach dem Prinzip vorgehen, auf uns zu zeigen. Dann zeigen zwei auf uns, und die anderen sind exkulpiert. Das ist gerade das Gegenteil der Universalität von Menschenrechten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4816993 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Deutsches Institut für Menschenrechte |