Alois RainerCDU/CSU - Liegenschaftspolitik des Bundes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns jetzt wieder zum Thema zurückkehren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich beginne mit einem Zitat von Ludwig Erhard:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben veräußert Liegenschaften nach dem Vollwert- bzw. Höchstpreisverfahren. Dies ist in unserer Bundeshaushaltsordnung so geregelt. Diese Verfahren sind völlig unbedenklich und in meinen Augen auch absolut richtig. Die BImA muss sich an die bestehenden Vorschriften halten und tut dies auch.
Das Eigentum des Bundes wird und wurde durch den Steuerzahler finanziert. Also hat der Bund in Gestalt der BImA auch dafür Sorge zu tragen, dass marktgerechte Preise bei der Verwertung von Bundesliegenschaften erzielt werden.
Herr Kollege Rainer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kühn?
Nein, heute nicht mehr.
Heute nicht mehr.
(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade! Ich wollte etwas zu Ludwig Erhard fragen!)
Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, wessen Vermögen wir hier verwalten. Wir verwalten das Geld und das Vermögen der deutschen Steuerzahler, und deshalb ist es unsere Pflicht, damit verantwortungsvoll umzugehen.
Darüber hinaus geht es an den eigentlichen Problemlagen vorbei, wenn man glaubt, dass die BImA die Wohnungspolitik in Berlin mit den bundeseigenen Immobilien aktiv beeinflussen könnte. Der Wohnungsbestand des Bundes in Berlin unterhält mit gerade einmal 0,3 Prozent – das sind circa 5 100 Wohnungen – noch nicht einmal 1 Prozentpunkt des gesamten Bedarfes.
Für die Wohnraumpolitik haben wir andere Instrumente; viele davon sind bereits angesprochen worden; ich komme gleich noch darauf zu sprechen. Mit einer Abkehr vom Höchstpreisverfahren bei der Veräußerung bundeseigener Liegenschaften oder einem Verkaufsmoratorium lösen wir nicht das Problem der Wohnungsknappheit und steigender Mieten in den Ballungsräumen,
(Unruhe – Glocke der Präsidentin)
sondern verlagern diese Probleme nur. Es kann nicht Aufgabe des Bundes sein – und ist es auch nicht –, mit Ramschverkäufen seiner Immobilien den Wohnungsmarkt in Berlin zu stützen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht um Berlin! Es geht um 45 000 Wohnungen in ganz Deutschland!)
Sie verkennen auch, dass die Immobilien der BImA Bestandteil des Wohnungsmarktes sind. Mit denen von Ihnen geforderten verbilligten Verkäufen erzielen Sie allerhöchstens ein Verlustgeschäft zulasten der Steuerzahler. Das ist mit uns beim besten Willen so nicht zu machen. Wir haben nicht so hart darauf hingearbeitet, keine neuen Schulden zu machen, um dann Sachwerte unter Wert zu verkaufen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist keine seriöse und keine nachhaltige Haushaltspolitik.
Lassen Sie mich noch kurz auf die Wohnraumpolitik eingehen. Diese Aufgabe wurde aus gutem Grund den Ländern und den Kommunen zugewiesen. Denn diese wissen, wie schon gesagt, am besten, wie die Wohnraumsituation vor Ort aussieht und welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um bezahlbaren Wohnraum langfristig erhalten zu können.
Der Bund unterstützt die Kommunen bei ihrer bedarfsgerechten Planung und bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte. Bei den Bundesliegenschaften haben die Kommunen ein sogenanntes Erstzugriffsrecht und können Liegenschaften der BImA im Direktkauf erwerben – natürlich zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert. Dazu muss die Kommune ihr Kaufinteresse bekunden und darlegen, dass mit der Nutzung der Liegenschaft Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllt werden müssen.
(Unruhe)
Herr Kollege, gestatten Sie mir folgende Bemerkung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass die Abstimmungen bevorstehen und dann immer Unruhe im Saal herrscht. Aber die Höflichkeit gebietet, dass das jetzt bitte alles leise vor sich geht. Der Kollege Rainer hat hier das Recht, zu reden, und auch das Recht, dass ihm zugehört wird.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die BImA schöpft den weit auszulegenden Anwendungsbereich der Erstzugriffsoption bei Konversionsgrundstücken ebenso aus wie bei der Veräußerung von Nichtkonversionsgrundstücken. Führt das angemeldete Interesse der Kommunen nicht zum Kauf der Liegenschaft, berücksichtigt die BImA im Verlauf des Bieterverfahrens selbstverständlich die kommunalpolitischen Entwicklungsziele, zum Beispiel die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Hier ist der Bund bereits einen großen Schritt auf die Kommunen zugegangen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Klaus Mindrup [SPD])
Die Bundesländer können Umwandlungsverbote aussprechen. Das ist eine Möglichkeit, von der Bayern bereits Gebrauch macht.
(Beifall des Abg. Klaus Mindrup [SPD])
Dadurch soll die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen in besonders begehrten Wohnvierteln verhindert werden. Das Baugesetzbuch ermöglicht den Städten und Gemeinden, Milieuschutzsatzungen für Rück- und Umbauten sowie für Modernisierungen festzulegen. Dieses Instrument dient genau wie die Möglichkeit der Einführung von Zweckentfremdungsverboten dazu, einer Verdrängung der ursprünglich ansässigen Bevölkerung aufgrund von steigenden Wohnkosten entgegenzuwirken.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch kurz auf die Mietpreisbremse zu sprechen kommen. Auch hier haben wir den Handlungsspielraum der Länder erweitert. Denn künftig können sie in einem auf fünf Jahre begrenzten Zeitraum festlegen, in welchen Städten und Stadtteilen der Mietpreis bei Neuvermietungen höchstens 10 Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Mit diesen Instrumenten kann vor Ort mehr erreicht werden als durch den verbilligten Verkauf einzelner Bundesliegenschaften.
Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass wir die angesprochenen Probleme nicht lösen, wenn wir nur die Symptome bekämpfen. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, die Ursachen zu finden und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Denn das eigentliche Problem in angespannten Wohnungsmärkten ist der Wohnraummangel und nicht der Preis ausgewählter Immobilien. Die vielschichtigen Probleme des Wohnraummangels lösen wir nicht, indem wir einzelne auf dem Markt angebotene Immobilien und Grundstücke aus der Vermögensverwaltung der BImA zulasten der Steuerzahler verbilligt verkaufen.
(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Genau so sieht es aus!)
Den künftigen Wohnraummangel könnten wir unter anderem auch dann nachhaltig bekämpfen, wenn es uns gelingen würde, auch die ländlichen Regionen um die Ballungsgebiete herum so zu stärken, dass das Wohnen in diesen Gebieten und Regionen attraktiv ist.
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch bereits so!)
Deshalb verfolgen Ihre Vorschläge den falschen Ansatz und sind vollständig abzulehnen.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Rainer. – Jetzt hat der Kollege Klaus Mindrup, SPD-Fraktion, als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4817309 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Liegenschaftspolitik des Bundes |