23.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 3 + ZP 2

Bernhard DaldrupSPD - Nachtragshaushalt und Unterstützung von Kommunen

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Es könnte sein, Herr Präsident, dass Sie recht haben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man im Zusammenhang mit dem Haushalt über das Verhältnis zwischen Bund und Kommunen redet, dann ist es, glaube ich, durchaus gerechtfertigt, wenn man

(Johannes Kahrs [SPD]: Dem Bund dankt!)

an dieser Stelle sagt, dass diese Koalition ganz zweifelsfrei für sich in Anspruch nehmen kann, die Kommunen zu entlasten, ihre Investitionsfähigkeit zu verbessern und damit an der Seite der Kommunen zu stehen, auch wenn die Opposition immer versucht, diese Leistung zu marginalisieren.

Angefangen von der sogenannten Übergangsmilliarde in den Jahren 2015, 2016 und 2017, die wir jetzt um 1,5 Milliarden Euro in 2017 erhöhen, bis hin zu dem Investitionspaket in Höhe von 3,5 Milliarden Euro: Wir leisten sehr konkrete Unterstützung für die Kommunen, die auch tatsächlich wirkt. Das haben uns jedenfalls zu Beginn der Koalition die meisten in der kurzen Zeit zu Recht nicht zugetraut. Wenn man die Kofinanzierung noch dazurechnet, sind es 3,9 Milliarden Euro an Investitionsmitteln.

(Beifall bei der SPD)

Diese Hilfen reihen sich – das ist von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen bereits gesagt worden – in eine Kette von Maßnahmen ein: Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und eine ganze Reihe weiterer Programme, die schon genannt worden sind. Deswegen reicht es, wenn ich stichwortartig aufzähle: Kitafinanzierung, höherer Anteil an den Kosten der Unterkunft, Städtebauförderung, Gemeinschaftsaufgaben. Wir haben die Interessen der Kommunen im Blick.

(Beifall der Abg. Petra Hinz [Essen] [SPD])

Allerdings: Diese Hilfen sind auch nötig, weil es besorgniserregende Diskrepanzen zwischen den Kommunen in Deutschland gibt: einerseits sprudelnde Steuereinnahmen, auch Gewerbesteuereinnahmen, andererseits wachsende Sozialausgaben, verfallende Infrastruktur. Alle Fraktionen haben vor wenigen Wochen mit dem Aktionsbündnis „Raus aus den Schulden – Für die Würde unserer Städte“ gesprochen. Über 50 Bürgermeister, Oberbürgermeister, Kämmerer sind hier gewesen – einige von ihnen sind neben der Delegation aus Neuseeland heute auch unter den Zuhörern; ich begrüße sie herzlich –; sie haben uns ihr Problem der Vergeblichkeitsfalle dargestellt. Das heißt: Trotz radikalen Sparkurses wachsen die Schulden, sinkt die Handlungsfähigkeit, fehlt die Investitionskraft.

Herr Brinkhaus und Herr Rehberg, ich habe nicht sehr viel Interesse daran, mich in die parteipolitischen Scharmützel zu begeben; deswegen will ich an dieser Stelle nur sagen: Was da zur Erinnerung gesagt worden ist, hat in Wirklichkeit einen anderen Hintergrund. Herr Brinkhaus möchte mit seinen Worten nicht etwa Rot- Grün kritisieren, sondern immer wieder die Erinnerung an Herrn Rüttgers hervorholen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Sven- Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es ist gut, dass er diese Erinnerung aufgefrischt hat. In Wirklichkeit will er damit nämlich vor Herrn Laschet warnen.

(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Oh mein Gott!)

Er könnte etwas Ähnliches machen wie das, was Sie, Herr Rehberg, meinen und was da in Hessen passiert. So, wie es in Nordrhein-Westfalen der Fall war – Eingriff in den kommunalen Finanzverbund –, werden auch in Hessen – in dem Fall sind die Roten nicht beteiligt, aber die Schwarzen sehr wohl – die Kommunen im Gemeindefinanzausgleich in jedem Jahr um 340 Millionen Euro geprellt.

(Beifall bei der SPD)

Das ist nicht das, was Sie wollen, Herr Brinkhaus. Weil Sie das nicht wollen, sollten Sie auch in der Zukunft mit Ihrer Kritik vorsichtig sein. Es fällt auf Sie selbst zurück, und davor wollen wir Sie schützen.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Erzählen Sie das Ihren Landtagskollegen!)

Aber jetzt zum Kern des Problems. Wir haben die Situation, dass auf kommunaler Ebene in Mecklenburg- Vorpommern pro Einwohner roundabout 150 Euro Sachinvestitionen im Jahr erfolgen, gleichzeitig in Bayern roundabout 470 Euro, also mehr als das Dreifache, im Saarland 168 Euro und in Baden-Württemberg roundabout 370 Euro. Die Schere zwischen Finanzkraft und Investitionsfähigkeit für die Gestaltung von Zukunftschancen geht so weit auseinander, dass wir hier helfen müssen. Diese Drift betrifft nämlich etwas, was wir im Grundgesetz normiert haben, und zwar die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

(Bettina Hagedorn [SPD]: Ja!)

Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bis 1994 in unserem Grundgesetz von der „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“ die Rede war, wie es heute in Artikel 106 Grundgesetz übrigens immer noch der Fall ist. Seit 1994 – das steht in Artikel 72 Grundgesetz – reden wir von der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“.

Was ist eigentlich der Unterschied? Seit 1994 ist nicht mehr die Wahrung eines bestimmten Zustandes Bezugspunkt, sondern der Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die wir in Deutschland nicht haben. Deswegen ist es auch keine Wohltat des Bundes, sondern eine aus dem Grundgesetz abgeleitete Verpflichtung, wenn er an dieser Stelle tätig wird.

(Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zusammenstellungen von Leistungen einer Bundesregierung für die Kommunen sind zwar hilfreich. Wenn Sie, Herr Rehberg, aber in Gutsherrenart den Eindruck erwecken wollen, die Kommunen seien sozusagen Nimmersatte, dann ist das – das will ich an dieser Stelle sagen – mit Blick auf die Presseberichterstattung nicht besonders hilfreich. Die Ausländerpolitik ist kein kommunalpolitischer Auftrag. Oder wollen Sie etwas anderes behaupten? Die Außenpolitik ist es ebenso wenig. Man muss das schlicht und ergreifend so sehen.

(Zuruf des Abg. Eckhardt Rehberg [CDU/ CSU])

Ich bin der Auffassung, dass der Bund – die Bundesregierung und der Bundestag – mit dem Investitionsförderungsfonds seine Verpflichtungen wahrnimmt. Es ist auch gut und richtig so, diesen Verfassungsauftrag wahrzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Ich halte auch die Kriterien Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote und Höhe der Kassenkredite – da pflichte ich Ihnen ausdrücklich bei – für richtig. Sie führen dazu, dass das gemacht wird, was allseits immer wieder gefordert wird, nämlich nach Bedürftigkeit – und nicht nach anderen Kriterien – zu fördern. Genau das ist gut und richtig.

(Beifall der Abgeordneten Petra Hinz [Essen] [SPD])

Lassen Sie mich – für vieles andere ist nicht genug Zeit vorhanden – zuletzt noch auf einen Punkt hinweisen, nämlich auf die 1 Milliarde Euro, die der Bund an die Kommunen zum Zwecke der Beteiligung an den Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen zahlt. Damit leistet der Bund einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Finanzierung dieser Aufgabe. Das ist gut, richtig und notwendig. Perspektivisch ist das allerdings nicht hinreichend, weil dieses Geld nämlich nicht alle Belastungen auffängt und damit nur ein Teil finanziert werden kann.

Wer mit den Bürgermeistern in seinem Wahlkreis redet, der weiß, dass schon weit mehr gemacht wird. Ich nenne hier medizinische Versorgung, psychologische Betreuung, Sprachförderung, Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten und Integration. Oberbürgermeister Maly hat das heute Morgen im Morgenmagazin sehr schön dargestellt. Deswegen kann ich auch die kritischen Bemerkungen den Ländern gegenüber an der einen oder anderen Stelle verstehen. Auch ich appelliere an alle Verantwortlichen, dass es einen Konsens geben muss.

Die Kommunen dürfen jedenfalls nicht in eine Situation kommen, in der sie vor Ausländerfeindlichkeit bzw. vor Rechten und Rechtsextremisten zurückweichen müssen, weil sie ihre kommunalen Handlungsmöglichkeiten nicht mehr wahrnehmen können. Das ist ein Zustand, den wir auf gar keinen Fall akzeptieren dürfen!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE])

Deswegen muss es, perspektivisch gesehen, in die Richtung gehen, dass sich der Bund an diesen Kosten beteiligt. Das ist eine demokratische, soziale und rechtsstaatliche Verpflichtung, die wir wahrnehmen müssen.

Das, was wir hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf den Weg bringen, ist ein guter Beitrag zur Stärkung der Kommunen bzw. zur Unterstützung bei der Hilfe, die sie leisten. Deswegen tun wir es mit gutem Gewissen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Ingbert Liebing für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4962493
Wahlperiode 18
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushalt und Unterstützung von Kommunen
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