23.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 3 + ZP 2

Ingbert LiebingCDU/CSU - Nachtragshaushalt und Unterstützung von Kommunen

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende dieser Debatte können wir ein wesentliches Fazit ziehen: Mit dem Nachtragshaushalt, der jetzt in die parlamentarischen Beratungen geht, sind viele gute Botschaften für die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise in Deutschland verbunden. Dies ist ein gutes Kapitel deutscher Politik für die Kommunen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich möchte das ausdrücklich mit einem ganz persönlichen Dank und einer Anerkennung an den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verbinden. Ich kenne keinen Finanzminister in Deutschland – ich gucke da auf die Riege der Länderfinanzminister –, der sich so stark und verlässlich wie Wolfgang Schäuble für die Interessen der Kommunen in Deutschland engagiert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Er hat das mit seiner Einbringungsrede heute ausdrücklich unter Beweis gestellt. Ich finde, dies verdient Anerkennung. Dies verdient vor allem auch deswegen Anerkennung, weil wir im Moment in Deutschland eine etwas abstruse Debatte erleben, in der ihm vorgeworfen wird, er würde seinen Bundeshaushalt zulasten der Kommunen sanieren, die schwarze Null im Bundeshaushalt gehe auf Kosten der Kommunen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Sanierung des Haushaltes ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir umsteuern können, dass wir jetzt überhaupt wieder zusätzlichen Spielraum zur Verfügung haben, mit dem wir den Kommunen helfen können. Die Sanierungspolitik von Wolfgang Schäuble und der Koalition sowie der unionsgeführten Bundesregierung in den letzten Jahren ist die Voraussetzung dafür, dass wir diese Schwerpunkte setzen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, ich möchte gerne eine Anmerkung meines Kollegen Daldrup aufgreifen. Wir kämpfen als kommunalpolitische Sprecher der Koalitionsfraktionen gemeinsam für die Belange der Kommunen, aber es gibt schon den einen oder anderen Auffassungsunterschied. Wenn Sie darauf hinweisen, wie unterschiedlich die Höhe der Ausgaben und die Finanzausstattung der Kommunen in den einzelnen Bundesländern ist, dann haben Sie mit dieser Feststellung recht. Aber was ergibt sich denn daraus? Das macht doch nur deutlich, dass es angesichts dieser Unterschiedlichkeit der Kommunalfinanzen in Deutschland nur umso schwieriger ist, von der Bundesebene hier regelnd einzugreifen. Die Unterschiedlichkeit hat doch etwas damit zu tun, dass es Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, was die Politik gegenüber ihren Kommunen angeht. Wenn die Landesregierungen ihre Aufgaben für die Kommunen nicht erledigen, kann es doch nicht unsere Aufgabe auf Bundesebene sein, diese Defizite auszugleichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es kann auch nicht sein, dass die anderen Bundesländer, in denen die Landesregierungen ihre Aufgaben für die Kommunen wahrnehmen, in die Röhre schauen. Das kann nicht die richtige Antwort auf diese Situation sein.

Wir helfen mit dem, was jetzt in die Beratungen geht, den Kommunen, insbesondere bei den Investitionen. Das ist wichtig, weil wir insgesamt eine Investitionsschwäche im öffentlichen Bereich haben. Deswegen sind dieser Nachtragshaushalt und das Gesetzgebungsverfahren gerade von dem Gesichtspunkt der Investitionen geprägt.

Nun wird über den richtigen Verteilungsschlüssel bei den 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen diskutiert. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Verteilung auf die Kommunen – welche Kommune bekommt wie viel, und welche Kommune ist eigentlich finanzschwach? – von den Bundesländern geregelt wird. Das können wir nicht auf der Bundesebene machen. Aber der Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer, der hier angesprochen und teilweise kritisiert wurde, ist aus meiner Sicht ein gelungener Versuch, Gerechtigkeit herbeizuführen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mit den Kriterien Einwohner, Arbeitslosenzahl und Kassenkredite wird unterschiedlichen Belangen Rechnung getragen. Ich wundere mich schon, wenn ausgerechnet von den Linken jetzt der Königsteiner Schlüssel ins Spiel gebracht wird. Der Königsteiner Schlüssel hätte zur Folge, dass gerade in den Bundesländern, in denen es den Kommunen besonders gut geht – wie zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg –, besonders viel Geld landen würde.

(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das wäre gut für Bayern!)

Das ist nicht das, was wir uns vornehmen. Wir wollen insbesondere den Kommunen helfen, die unter besonderer Finanzschwäche leiden und bei denen die Not am größten ist. Das tun wir damit.

Wir helfen den Kommunen insbesondere deswegen, weil sie unter einer besonderen Ausgabedynamik, vor allem im sozialen Bereich, leiden. Bei der Grundsicherung haben wir bereits geholfen. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist die nächste große Aufgabe, die noch vor uns liegt und wo wir die Kommunen ab 2018 jährlich um insgesamt 5 Milliarden Euro entlasten wollen.

Die aktuell größte Herausforderung, vor der die Kommunen deutschlandweit stehen, ist die Unterbringung der Flüchtlinge. Auch hier helfen wir mit dem, was wir jetzt auf den Weg bringen: zweimal 500 Millionen Euro vom Bund für die Länder und Kommunen zur Entlastung bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung.

Kaum ist diese Vereinbarung, die jetzt technisch umgesetzt wird, im November letzten Jahres zwischen Bund und Ländern verabredet worden, da kamen neue Forderungen nach noch mehr Geld. Ich erwarte, dass vor dem Flüchtlingsgipfel zwischen Bund und Ländern, der Anfang Mai stattfindet, auch die Kommunen einbezogen werden und dass die Länder den Nachweis führen, was sie eigentlich mit dem Geld machen, das wir in diesem Jahr zur Verfügung stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn in Schleswig-Holstein aus diesen Mitteln, die für die Hilfe bei der Unterbringung von Flüchtlingen gedacht sind, 240 reguläre Lehrerstellen finanziert werden, dann ist das Missbrauch dieser Bundesmittel für die Hilfe für Flüchtlinge, nichts anderes.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Kann doch nicht sein, oder?)

Dafür trägt dort eine grüne Finanzministerin Verantwortung, Frau Andreae. Darauf will ich gerne noch einmal hinweisen.

Die Flüchtlingsunterbringung ist das aktuell schwierigste Thema für die Kommunen. Die Ehrlichkeit gebietet auch, zu sagen, dass uns dieses Thema nicht nur heute und morgen, sondern längerfristig beschäftigen wird. Aber den Kommunen wird nicht allein damit geholfen sein, wenn wir ihnen nur mehr Geld zur Verfügung stellen. Es geht bei diesem Thema um mehr. Wir müssen auch dafür sorgen, dass der Zuzug derjenigen, die erkennbar keinen Anspruch auf Asyl haben, gestoppt wird und dass die Flüchtlinge, die keine Chance haben, längerfristig zu bleiben – die Hälfte der Asylbewerber, die Anfang dieses Jahres zu uns gekommen sind, kommen aus Ländern, in denen es keine politische Verfolgung gibt; sie kommen beispielsweise vom Balkan –, gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden. Sie müssen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben. Dafür tragen die Länder die Verantwortung. Sie müssen nach einem zügigen Abschluss des Verfahrens auch wieder nach Hause gebracht werden, wo sie gebraucht werden.

Das schafft Luft, damit sich die Kommunen um die wirklich politisch Verfolgten, die um Leib und Leben fürchten müssen, besser kümmern können als bisher. Dazu leisten wir auch mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf Hilfe. Zweimal 500 Millionen Euro in diesem Bereich sind eine wesentliche Hausnummer. Dies hilft den Kommunen bei der größten Herausforderung, vor der sie aktuell stehen, ganz massiv. Auch das ist eine gute Botschaft für die Kommunen in unserem Land.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4962545
Wahlperiode 18
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushalt und Unterstützung von Kommunen
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