Susanna KarawanskijDIE LINKE - Kleinanlegerschutzgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Schwarz, Grau, Weiß – das sind die dominanten Farben in der Diskussion bzw. in der Finanzbranche. Klar, es gibt schwarze Schafe in der Finanzbranche, es gibt immer noch einen kaum regulierten Grauen Kapitalmarkt, und es gab viel zu lange ein weißes Blatt, weil sich die Bundesregierung unschlüssig war und sich zögerlich verhielt, wenn es um den Schutz der Kleinanleger ging. Nun, nach den Skandalen unter anderem um Prokon, nimmt man sich endlich des Kleinanlegerschutzes an und will den Verbraucherschutz stärken. Da macht man sich endlich, wenn auch zaghaft, an die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes. Genau das ist das Spannungsverhältnis, vor dessen Hintergrund dieser Gesetzesentwurf bewertet werden muss. Es ist klar, dass es immer wieder schwarze Schafe geben wird, die ebenso hehre wie haltlose Versprechungen machen und Anleger vor allen Dingen abzocken wollen.
Es ist wichtig, dass wir vor diesem Hintergrund vor allen Dingen die Türen vor unseriösen Machenschaften, vor unseriösen Anbietern geschlossen halten. Darauf haben wir als Linke in der Vergangenheit geachtet, und dazu haben wir Anträge eingebracht. Dafür werden wir auch in Zukunft Sorge tragen.
(Beifall bei der LINKEN)
Es gibt in diesem Gesetzentwurf Licht und Schatten. Das Licht beschreibt die Große Koalition selbst, sie hat genug Zeit dafür.
Ich werde mich vor allen Dingen auf die Schattenseiten konzentrieren.
(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Da braucht man nicht so viel Zeit! Kurze Rede!)
Ich möchte zuerst einmal ein paar Punkte aufgreifen, die hier eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben:
Es bedarf einer einheitlichen Finanzaufsicht durch die BaFin, wenn es um den Kleinanlegerschutz geht. Das Nebeneinander der Aufsicht der Gewerbeämter und der BaFin in der Anlagevermittlung ist eigentlich unsinnig und unverständlich. Das nützt den Verbrauchern überhaupt nichts.
Auch in Bezug auf die Schwarmplattformen bzw. Crowd-Plattformen, die eigentlich nur Vermittler sind, also Intermediäre, gibt es Nachbesserungsbedarf, und ich bin sehr gespannt, was die Bundesregierung bzw. die Große Koalition hier nachliefern wird. Wir brauchen eine Registrierungspflicht für diese Plattformen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Anforderungen an die Qualität dessen, was auf diesen Onlineplattformen angeboten wird, müssen standardisiert und eingehalten werden, damit die Kleinanlegerinnen und Kleinanleger Sicherheit haben.
Sie werden auch bei den Haftungsfragen nachbessern müssen,
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
und das muss wiederum in Verbindung mit einer verstärkten Kontrolle seitens der BaFin gebracht werden. Hier wäre ein Plattform-TÜV, der auch in der Anhörung genannt wurde, notwendig und wünschenswert. Wir hoffen, dass es hier eine Nachsteuerung geben wird.
In Zukunft werden Sie auch bei den Prospekten, die verpflichtend sind, nachbessern müssen. Zum einen sollten diese kostengünstiger gestaltet werden. Es ist unlogisch und unbegreiflich, dass diese Prospekte bis zu 50 000 Euro kosten, wodurch sozialen Projekten das Wasser abgegraben werden kann. Zum anderen müssen diese Prospekte auch materiell und nicht nur auf Vollständigkeit geprüft werden. Daneben – das wurde in der Debatte auch schon gesagt – muss es hier eine Standardisierung der Prospekte durch die Aufnahme entsprechender Inhalte geben, um überhaupt eine Vergleichbarkeit zu erreichen.
(Beifall bei der LINKEN)
Außerdem brauchen wir Klarheit darüber, welche Rechtsfolgen entstehen und welche Sanktionen verhängt werden, wenn kein gültiger Prospekt vorliegt. Das Recht auf Rückabwicklung wäre ein wichtiger Schritt für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir brauchen vor allen Dingen ein Umdenken hin zu einer präventiven Finanzmarktregulierung. Meine Kollegin Caren Lay hat es bereits genannt: Wir brauchen einen Finanz-TÜV, sodass wir nicht immer wieder hinterherhinken und nachsteuern, sondern damit hochriskante Papiere – der ganze Finanzschrott – vor einer Zulassung überprüft werden und gegebenenfalls erst gar nicht auf den Markt kommen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um auf ein Problem in der Zukunft hinzuweisen. Es geht um die Genossenschaften, die gerade regional wichtige Institutionen sind, ihre Strapazierfähigkeit in der Bankenkrise unter Beweis gestellt haben und vor allen Dingen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse miteinander vereinen. Das sage ich jetzt nicht nur als Abgeordnete aus Nordsachsen, wo Hermann Schulze-Delitzsch die Genossenschaften als Rechtsform begründet hat, in Delitzsch, und ein Jahr später, 1850, die erste Konsumgenossenschaft von allen Bürgern, Arbeitern und Handwerkern gegründet wurde, sondern vor allen Dingen, weil die Genossenschaften möglicherweise ein Schlupfloch aufweisen, sodass sie zum Spielball von finanzgetriebenen, spekulativen Kapitalinteressen werden können.
Es ist schlüssig, dass Genossenschaften ihren Mitgliedern Finanzprodukte auch ohne die bestehenden Prospektpflichten anbieten dürfen, aber ich möchte bereits heute davor warnen, dass sich nun vermehrt Genossenschaften mit dem Ziel gründen, ihren Mitgliedern – durch den Kauf entsprechender Anteile wird man zum Genossenschaftsmitglied – innerhalb dieses Genossenschaftsmantels vor allen Dingen hochriskante Nachrangdarlehen aufzudrücken. Dadurch wird der Gedanke von Solidarität und Hilfe ausgehöhlt, und dadurch werden die Genossenschaften diskreditiert. Der Schutz, den diese Rechtsform eigentlich den Kleinanlegern bietet, wird geschwächt, und Schutz wird dann nur noch als Schutz vor Kontrolle wahrgenommen.
Hierauf werden wir in Zukunft ein wachsames Auge haben. Erste Fälle von Missbrauch sind bereits bekannt. Wir als Linke wollen verhindern, dass Genossenschaften von unseriösen Anbietern missbraucht werden und Nischen genutzt werden, um solche Rechtsformen zu diskreditieren.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Dr. Carsten Sieling das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4962651 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 100 |
Tagesordnungspunkt | Kleinanlegerschutzgesetz |