23.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 4

Carsten SielingSPD - Kleinanlegerschutzgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Debatte macht sich eine große Zufriedenheit breit: Man spürt, dass an diesem Gesetzentwurf gemeinsam gearbeitet worden ist. Ich will zum Ausdruck bringen, dass ich mich über diese Zusammenarbeit und über dieses gute Ergebnis sehr freue. Es ist aber vor allem wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf für die Menschen im Lande erarbeitet haben, um den Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Engagement in seiner Entwicklung zu fördern. In diesem Sinne muss man diese große Zufriedenheit sehen.

Kollegin Karawanskij hat hier von Licht und Schatten gesprochen. Ich werde gleich einige Punkte, die Sie als Schatten kritisiert haben, ansprechen. Ich kann mir aber den Hinweis nicht verkneifen, dass die Koalition heute Petrus auf ihrer Seite hat: Der Verbraucherschutz ist in diesem Gesetzentwurf so stark verankert, dass als Folge die Sonne ohne Unterlass scheint. Ich finde, das ist für unser Vorhaben ein schönes Zeichen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will in diesem Zusammenhang den Kompass ansprechen, der uns nicht nur in den parlamentarischen Beratungen begleitet und geleitet hat, sondern auch in dem Entwurf der Bundesregierung von Bundesminister Heiko Maas und Bundesminister Schäuble seine Wirkung gezeigt hat. Dieser Kompass soll dazu beitragen, auf der einen Seite den Anlegerschutz zu stärken und auf der anderen Seite wirtschaftliches und gesellschaftliches Engagement nicht zu erschweren.

Ich will auch gerne – das ist mir das Wichtigste – auf den zentralen Punkt und auf das langfristige Ziel – das ist meines Erachtens ein strategisch entscheidender Punkt – in diesem Gesetzentwurf hinweisen. Es ist die Tatsache, dass die BaFin, die deutsche Finanzaufsicht, zukünftig nicht nur für die Anbieter, sondern auch für den Verbraucherschutz zuständig ist.

Kollege Schick hat darauf hingewiesen, dass wir nicht nur in der letzten Legislaturperiode, sondern auch in den Jahren davor hier im Hause immer wieder darüber diskutiert haben – wir haben uns in diesem Zusammenhang auch mit vielen Sorgen auseinandergesetzt –, ob mit einer solchen Regelung nicht eine Staatshaftung für riskante Produkte einhergeht. Diese Sorge konnten wir aus dem Weg räumen. Damit haben wir hier eine systematische Entwicklung. Diese moderne Finanzaufsicht ist nicht durch Skandale – Stichwort „Prokon“ – zustande gekommen, sondern sie ist Folge einer bewussten politischen Entscheidung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages. Wir als Sozialdemokraten hatten hieran ein besonderes Interesse.

Ich will das einmal einordnen: Wir haben den Kleinanlegerschutz in den Blick genommen. Wir haben die BaFin gestärkt. Wir haben für die Einführung der Finanzmarktwächter gesorgt und viele andere wichtige Sachen auf den Weg gebracht. So muss das sein. Das ist der richtige Weg.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Eine Reihe von Themen sind im Rahmen des Verbraucherschutzes aufgegriffen worden – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das schon genannt –, etwa dass Nachrangdarlehen in die Regulierung einbezogen werden, sodass wir insgesamt dafür sorgen, Fehlentwicklungen bei privatem Engagement zu vermeiden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang – mit diesem Punkt haben sich viele meine Vorrednerinnen und Vorredner auseinandergesetzt – unser Ziel ansprechen – das will ich sehr deutlich sagen –, soziale Aktivitäten, genossenschaftliche Aktivitäten, gemeinnützige Aktivitäten, aber auch wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmensgründern und anderen nicht einzuengen, sondern ihnen mehr Spielraum zu geben. Sehr konkret haben wir deshalb die Grenze für die Prospektpflicht von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Aber ich darf an dieser Stelle sagen, weil das ein bisschen unterzugehen scheint: Es ist natürlich niemandem verboten, für sein Projekt mehr Geld einzusammeln. Aber dann gilt die Prospektpflicht. Dann sind gewisse Regulierungsvorgaben zu erfüllen. Dafür gibt es kein Verbot; allerdings muss man dann einiges auf den Tisch legen. Damit wird die Sicherheit erhöht und das Risiko erkennbar. Das ist das Ziel, um das es uns geht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben die Grenze deshalb angehoben, weil uns die Auskunft gegeben wurde, dass die Prospektpflicht mit Kosten in Höhe von ungefähr 50 000 Euro verbunden ist. Das muss man in Relation zueinander setzen. Lassen Sie mich darauf etwas Zeit verwenden, damit dieser Zusammenhang klar ist und auch klar wird, warum wir nicht höher angesetzt haben, beispielsweise bei der 4-Millionen-Euro-Grenze, die die Grünen ausdrücklich empfehlen.

Mit 2,5 Millionen Euro, die man einsammeln kann, kann man nach allgemeiner wirtschaftlicher Einschätzung bei Kreditaufnahme insgesamt 7 Millionen bis 10 Millionen Euro mobilisieren. Wenn man 10 Millionen Euro mobilisiert, entsprechen die 50 000 Euro Kosten einem Anteil von einem halben Prozent. Bezogen auf die 2,5 Millionen Euro beträgt der Anteil 2 Prozent. Das ist eine vertretbare Relation.

Kollege Schick und auch Kollegin Lay haben gesagt: Wir wollen die kleinen sozialen Projekte schützen. – In der Tat, das wollen wir, und wir wollen den jungen Unternehmern, die das sogenannte Crowdfunding nutzen – dafür bietet das Internet entsprechende Möglichkeiten –, eine Chance geben. Aber ich darf auf eines hinweisen: Wenn man eine Grenze von 4 Millionen Euro oder, wie Großbritannien, von 5 Millionen Euro vorsieht, dann kommt man durch die Hebelung, wie man in der Finanzwirtschaft sagt, sehr schnell zu einer Größenordnung von 15 Millionen bis 20 Millionen Euro. Dann stellt sich die Frage, ob die Regulierungsvorgaben und die Prospektpflicht nicht mehr gelten sollen. Wir finden diese Größenordnung zu hoch. Wir finden, die vorgesehene Grenze ist wirtschaftlich vernünftig und dem Verbraucherschutz dienend richtig gesetzt worden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Redezeit läuft ab. Da es schon vielfach gesagt wurde – ich glaube, der Punkt Prospektpflicht bedurfte besonderer Erläuterung –, brauche ich nicht näher darauf einzugehen, dass wir das Provisionsverbot durchgesetzt haben – das ist eine wichtige Maßnahme –, dass wir dafür gesorgt haben, dass die BaFin zukünftig bei Werbung Beschränkungen aussprechen kann und so etwas wie bei Prokon nicht mehr möglich ist und dass Produktverbote ausgesprochen werden können. Das alles bedeutet einen großen Schritt voran.

Ich möchte mich abschließend auch von meiner Seite sehr herzlich bei allen bedanken, die uns bei diesem komplexen Gesetzentwurf mit so vielen rechtlichen Biegungen, Höhen und Tiefen unterstützt und die Vorbereitungen geleistet haben. Sehr stark sind dabei die Fachleute in den Ministerien – sowohl im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als auch im Bundesfinanzministerium – eingebunden. Herzlichen Dank dahin! Herzlichen Dank, Kollege Steffel, für die gute Zusammenarbeit, aber auch an die Opposition. Denn ich finde, wir haben etwas Ordentliches hinbekommen.

Ich darf aber auch sagen: Dass wir gut arbeiten, erwarten die Menschen im Lande. Entscheidend ist, dass wir gute Ergebnisse erzielen und einen guten Gesetzentwurf vorlegen. Das haben wir geschafft, und deshalb bitte ich um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Herzlichen Dank. – Es spricht jetzt Nicole Maisch, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4962652
Wahlperiode 18
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Kleinanlegerschutzgesetz
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