Jens ZimmermannSPD - Kleinanlegerschutzgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Netzpolitiker und Finanzpolitiker freue ich mich über den vorliegenden und jetzt endgültigen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes gleich doppelt. Denn wir haben es hinbekommen, an dieser Stelle einen wirksamen Verbraucherschutz festzulegen und jungen Start-ups trotzdem eine Perspektive aufzuzeigen, wo und wie sie auf modernen und innovativen Wegen an Kapital kommen können.
Ich will den Begriff Crowd-Finanzierung, weil er schon so oft genannt worden ist, erläutern. Dabei geht es nicht um Gemüse, sondern um Schwarmfinanzierung: Das sind viele Menschen, die ein Projekt unterstützen. Jeder, der sich einmal eine solche Plattform angeschaut hat, wird festgestellt haben, dass diejenigen, die dort investieren, sehr viel besser darüber Bescheid wissen, in was sie eigentlich investieren, als das bei vielen anderen Projekten der Fall ist. Die Unternehmen müssen sich nämlich sehr intensiv vorstellen und müssen sehr genau aufzeigen, was sie mit dem Geld vorhaben. Ich glaube, es ist gut, dass wir durchgesetzt haben, dass diese innovativen Finanzierungen in Grenzen weiter möglich bleiben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir senden damit ein wichtiges Signal an die Gründerszene. Die ist in Deutschland nach wie vor sehr aktiv; es werden, gerade auch hier in Berlin, sehr viele Unternehmen gegründet. Wenn die aber eine gewisse Größe erreicht haben, passiert Folgendes: Sie gehen zu Banken, treffen also auf das etablierte deutsche Finanzwesen. Die können aber häufig mit den Finanzierungsbedürfnissen und auch mit den Geschäftsmodellen dieser Unternehmen nicht wirklich viel anfangen. Deswegen ist es eine gute Möglichkeit, über Crowd-Plattformen an Kapital zu kommen.
Wir haben eine Grenze von 2,5 Millionen Euro festgelegt, unterhalb derer die Projekte von der Prospektpflicht ausgenommen sind. Diese Grenze ist gut gewählt. Denn 99,9 Prozent aller Finanzierungen solcher Unternehmen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, werden auch nach der Einführung dieses Kleinanlegerschutzgesetzes möglich sein.
Ferner haben wir durchgesetzt, dass es eindeutige Hinweise auf das Verlustrisiko gibt. Ich denke, es ist wichtig, dass Leute nicht das Gefühl haben: Das ist ein tolles Projekt, ich investiere hier Geld, und das ist eine sichere Sache. – Das wäre, denke ich, ein großes Problem.
Die Kollegin hat gerade über die erneuerbaren Energien gesprochen. Ich selbst bin Mitglied einer Energiegenossenschaft und sage: Auch in einer Energiegenossenschaft gibt es ein Verlustrisiko. Beispielsweise kann sich der Standort einer Windkraftanlage am Ende als schlecht herausstellen. Es gibt also ein finanzielles Risiko. Deswegen sollte man darauf achten. Die Art des Investments sagt noch nichts darüber aus, ob ein Geschäftsmodell am Ende solide ist oder nicht. Das gilt für erneuerbare Energien genauso wie für Start-ups. Deswegen weisen wir auf die Risiken hin. Ich denke, das ist auch gut so.
Außerdem haben wir in den Verhandlungen durchgesetzt, dass jemand, der auf einer solchen Plattform tätig wird, am Ende nicht das Informationsblatt ausdrucken, unterschreiben und dann per Post verschicken muss. Diesen Medienbruch haben wir beseitigt. Man wird das auch online tun können. Ich glaube, dass man damit das Ergebnis, das wir erzielen wollten, nämlich dass die Anlegerinnen und Anleger wissen, was sie da tun, sehr gut erreichen kann.
(Beifall bei der SPD)
Ich komme zum Schluss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird Deutschland in meinen Augen über eine der modernsten Regulierungen der Crowd-Branche verfügen. Vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen werden von diesen Finanzierungsmöglichkeiten profitieren, und das alles bei einem sehr hohen Verbraucherschutzniveau. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Hansjörg Durz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4962725 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 100 |
Tagesordnungspunkt | Kleinanlegerschutzgesetz |