Christian PetrySPD - Kleinanlegerschutzgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz. Ein weiterer Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes ist getan.
Sehr geehrter Herr Minister Maas, lieber Heiko, sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Meister, das Engagement, insbesondere aus dem Verbraucherschutzministerium, das sich wie ein roter Faden durch unsere Politik zieht, ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen und die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt zu stärken. Dieses Gesetz ist ein weiterer großer Schritt dazu. Herzlichen Dank an alle, die in den Ministerien, aber auch im Parlament dazu beigetragen haben.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das alles wollen wir mit Maß und Ziel tun.
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz ziehen wir die Lehren aus den Finanzmarktskandalen. Wir regulieren den Grauen Kapitalmarkt. Frau Kollegin Lay, eine kleine Anmerkung zu Ihrer Rede. Sie haben einige Dinge genannt, auf die ich eingehen will, die auch ich sehr positiv finde. Aber ich meine: Der Graue Kapitalmarkt ist nicht per se das Böse; vielmehr bietet er Gründungsinitiativen und spannende moderne Entwicklungen, die wir positiv begleiten müssen. Das heißt, wir wollen keine abwehrende Haltung einnehmen, sondern den Verbraucher schützen und diesen Markt weitestgehend regulieren und kontrollieren.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Anlageformen mit hohen Risiken und hohen in Aussicht gestellten Renditen können angeboten werden; aber es muss darauf hingewiesen werden, dass ein Totalverlust eintreten kann. Wir haben in diesen Jahren viel für den Verbraucherschutz getan; das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Politik. Frau Tillmann hat darauf hingewiesen: Wir haben das Bail-in im Rahmen der Bankenunion sowie die Einlagensicherung im Rahmen von Solvency II eingeführt. Das sind Punkte, die den Verbraucherschutz stärken. Auch mit diesem Gesetz werden wir den Verbraucherschutz weiter stärken.
Die Prospektpflicht ist angesprochen worden. Das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist nun bei jeder Anlage vorzulegen. Das ist eine Änderung, und das ist auch gut so. Ab dem ersten Euro, den man investieren möchte, kann man sich informieren. Das Blatt muss verständlich und übersichtlich gehalten sein. Auch dies ist ein Fortschritt. Ferner sind die von uns eingeführten Warnhinweise, deren Kenntnisnahme auch bestätigt werden muss, sehr wichtig.
Durch die Nachbesserung des Gesetzeswerkes vermeiden wir Medienbrüche beim Crowdfunding und bei anderen internetgestützten Investitionsformen. Das ist mit Sicherheit ein Schritt nach vorne. Das stärkt die Szene und verbessert die Flexibilität und Handhabbarkeit dieser Investitionsformen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeführt. Ich glaube, das ist eine der stärksten Maßnahmen im Sinne des Verbraucherschutzes. Herr Dr. Michelbach, Sie sind eben von der Kollegin Maisch darauf hingewiesen worden: Bier-statt-Hirn-Philosophie. Ich halte das nicht für besonders gut. Wir denken etwa daran, dass jemand abends im Internet surft, einmal klickt und am nächsten Morgen vielleicht feststellt: Das war der falsche Klick. – Das hat aber nichts mit einer Bier-statt- Hirn-Philosophie zu tun. Das ist Verbraucherschutz. Ich glaube, heute, am Tag des Bieres, ist dies nicht der richtige Vergleich. Ich denke, die 14-tägige Widerrufsfrist ist gut.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Frank Steffel [CDU/CSU])
Die Verjährungsfristen sind angesprochen worden. Es ist sehr wichtig, dass sie von einem Jahr auf drei Jahre angehoben wurden. Es ist sehr gut, dass die Strafbewehrung bei falscher oder unterlassener Anlegerinformation nun länger erhalten bleibt, also die Verjährungsfristen hochgesetzt wurden. Das war eine Forderung, deren Realisierung in der letzten Legislatur noch von Schwarz-Gelb blockiert wurde. Hier zeigt sich die sozialdemokratische Handschrift des Gesetzes. Darauf sind wir sehr stolz.
Die Festlegung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der BaFin stärkt die Aufsicht. Es ist von Ihnen, Frau Karawanskij und Herr Dr. Schick, gefordert worden, dass die Finanzaufsicht für Finanzmakler nun einheitlich geregelt werden sollte. Dem können wir sehr viel abgewinnen. Das ist im Gesetzentwurf nicht geregelt; es bleibt nun alles beim Alten. Das heißt aber nicht, dass wir bei der Evaluierung oder im weiteren Prozess nicht darüber nachdenken sollten, ob eine zentrale Aufsicht bei der BaFin nicht ein geeigneter Schritt wäre, der zu mehr Verbraucherschutz auf den neuen Märkten und den Plattformen für internetbasierte Investitionen führen würde. Das ist heute nicht Gegenstand des Gesetzes, aber wir können es ja wieder auf die Tagesordnung nehmen.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bürgerschaftliches Engagement in Genossenschaften ist weiter möglich. Ich bin froh, dass es durch das Engagement von Carsten Sieling, aber auch von Fritz Güntzler und anderen gelungen ist, dass die Genossenschaften von den Pflichten des KAGB ausgenommen worden sind, da festgestellt wurde, dass sie keine Anlagestrategie verfolgen. Nun müssen sie die entsprechenden Regularien nicht umsetzen. Das stärkt wiederum das Engagement der Genossenschaften, das wir sehr positiv sehen.
Soziale und gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften sind von bestimmten bürokratischen Pflichten ausgenommen. Ich weise auf die Schwelle von 2,5 Millionen Euro bei Vermögensanlagen hin; durch den Hebelfaktor – Carsten Sieling hat es genannt – sind es eigentlich 10 Millionen Euro. Das ist ein vernünftiger Wert. Zudem wurden Bestimmungen über den Zins der Vermögensanlage getroffen und Provisionen ausgeschlossen. Ich glaube, das ist ein rundes Paket, mit dem das Engagement, das wir sehr unterstützen und befürworten, tatsächlich vollumfänglich möglich ist.
Es ist aber ein Schutzriegel eingebaut worden. Eine Lücke würde andere dazu bringen, sich auf diese Rechtsformen zu stürzen und sie zu missbrauchen. Auch davor muss man schützen; man muss beachten, dass es einen Verdrängungseffekt geben könnte. Wenn man in diesem Bereich eine Lücke lässt, ist sie schnell gefüllt. Ich glaube, auch hierfür sind sehr vernünftige Regelungen geschaffen worden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Frank Steffel [CDU/CSU])
Das Crowd-Investment ist genannt worden. Ankerinvestoren, die sehr wichtig sind, können entweder direkt oder über Kapitalgesellschaften tätig sein. Auch die 14-tägige Widerrufsfrist sowie der Warnhinweis sind genannt worden.
2016 wird eine Evaluierung vorgenommen. Die Informationspflichten am Grauen Kapitalmarkt sind nun sichergestellt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können gut informiert eigenverantwortlich ihre Anlageentscheidungen treffen.
Die große Einigkeit bei der Arbeit an diesem Gesetzentwurf hat gezeigt, dass der Anlegerschutz unser gemeinsames Anliegen ist. Ich möchte persönlich meinem saarländischen Minister Heiko Maas danken. Dir, lieber Heiko, ein Dankeschön für dein Engagement. Ich danke aber auch allen anderen Beteiligten. Heute ist ein guter Tag für den Verbraucherschutz im Jahr 2015.
Glückauf!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Frank Steffel, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4962776 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 100 |
Tagesordnungspunkt | Kleinanlegerschutzgesetz |