23.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 5

Volker BeckDIE GRÜNEN - Geburtsrecht im Staatsangehörigkeitsrecht

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Willkommenskultur beginnt im Kreißsaal. Wer in Deutschland geboren ist, soll von Anfang an dazugehören. Dies regeln wir heute mit dem Gesetzentwurf zur Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht: Wir wollen das Geburtsrecht im Staatsangehörigkeitsrecht endlich Wirklichkeit werden lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Hier geborene Kinder von Eltern, die mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben, sollen von Anfang an Deutsche sein. Das Bürokratiemonster Optionszwang wollen wir abschaffen. Hier geborene Kinder, deren Eltern erst nach der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sollen die Staatsangehörigkeit mit der Erteilung des Aufenthaltstitels der Eltern bekommen. Das ist ein starkes integrationspolitisches Signal; aber es ist alles andere als revolutionär. Wir gehen damit noch nicht mal so weit wie das kanadische bzw. das US-amerikanische Staatsangehörigkeitsgesetz.

Bundespräsident Gauck hat bei einer Einbürgerungsfeier letztes Jahr gesagt – ich zitiere –:

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Rot-Grün!)

Ja, recht hat der Bundespräsident. Alle glaubten auch, er beschreibe die Rechtslage. Das zeigt, wie akzeptiert das eigentlich ist, was wir hier vorschlagen: Niemand hat sich darüber aufgeregt. Ich sage Ihnen: Es ist an der Zeit, dass dieser Wunsch des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt steht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Menschen draußen im Lande denken auch immer, das sei schon längst Rechtslage. Dabei ist es tatsächlich so, dass nur jedes zweite Kind von ausländischen Eltern, das in Deutschland geboren wird, tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Man bekommt sie nämlich nur, wenn die Eltern acht Jahre hier sind und einen unbegrenzten Aufenthaltstitel haben. Das heißt, sie sind entweder EU-Bürger oder – bei Drittstaatlern – Inhaber einer Niederlassungserlaubnis. Das sind viel zu hohe Hürden. Wenn wir wollen, dass Menschen sich von Anfang an hier dazugehörig fühlen, dass Kinder von Ausländern kein Thema der Integration sind, sondern der gemeinsamen Gesellschaft, des Zusammenlebens, dann ist diese Reform längst überfällig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wenn man in unser Staatsangehörigkeitsgesetz schaut – trotz der Reformen, die wir 1999 gemacht haben und die ein großer Schritt waren –, muss man sich immer noch fragen: Wie viel deutsche Luft muss man atmen, wie viele Weißwürste essen,

(Michael Frieser [CDU/CSU]: Wie viele Reden der Grünen anhören?)

wie viele Polkas tanzen, bevor man Deutscher werden darf?

(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind in Berlin! Currywürste!)

– Der Berliner darf Currywurst essen; aber ich glaube, die bayerischen Weißwürste sind in der Staatsangehörigkeitsdebatte eher das Problem.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bundesinnenminister de Maizière hat am 14. April eine Migrationskonferenz abgehalten. Da sagte er – und das ist richtig –:

Und er sagt weiter:

Das ist richtig so. Deshalb sagen wir: Eine Willkommenskultur entsteht nicht nur durch die staatliche Gesetzgebung. Aber es ist auch entscheidend, welchen Geist unsere Gesetze atmen, ob die Menschen, die zu uns kommen, auf Augenhöhe behandelt werden oder wir sie als Bittsteller, als Menschen minderen Rechts behandeln. Deshalb brauchen wir endlich eine Staatsangehörigkeitsreform einerseits bezüglich des Geburtsrechts, andererseits – das werden wir bis zur Sommerpause vorlegen – der Erleichterung der Einbürgerung und der Ermöglichung der Mehrstaatigkeit. Wir brauchen auch den Schutz von Ehe und Familie im Aufenthaltsgesetz, er ist an vielen Stellen nicht verwirklicht. Hierzu haben wir bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Und es ist an der Zeit, dass wir das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler genau so regeln, wie es für EU-Bürger bereits geregelt ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was kommt aus dem Innenministerium? Minister de Maizière ist der Minister „No Willkommenskultur“.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Kein Ius soli, kein kommunales Wahlrecht, und beim Einwanderungskonzept – das hat er in seiner Rede deutlich gemacht – weiß der Minister vor allen Dingen, was er nicht will. Er will keine neuen Möglichkeiten für eine bedarfsgesteuerte, aber angebotsorientierte Zuwanderung beispielsweise durch ein Punktesystem. Er will keine Entbürokratisierung durch die Möglichkeit des Statuswechsels, und die zirkuläre Migration – eine entscheidende Frage für moderne Arbeitsmärkte – ist für ihn weiter ein Fremdwort.

Meine Damen und Herren, Deutschland braucht aus demografischen Gründen in den nächsten Jahren mindestens 300 000 Arbeitskräfte jährlich. Dass das kein akutes Problem ist, liegt an der Einwanderung von Menschen aus den südeuropäischen Ländern infolge der Euro-Krise und an den Flüchtlingen, die wir gegenwärtig aufnehmen. Aber diese Situation wird nicht dauerhaft anhalten. Deshalb wäre es an der Zeit, die Weichen für eine moderne Einwanderungspolitik zu stellen.

Ich weiß, beim Punktesystem werden wir mit der Union ein bisschen streiten und länger reden müssen. Es hat ja auch ein paar Jahrzehnte gebraucht, bis Sie kapiert haben, dass die Gastarbeiter Einwanderer sind und Deutschland ein Einwanderungsland ist. Aber lassen Sie uns die Zeit in dieser Debatte dafür nutzen, wenigstens die Signale auf Willkommenskultur zu stellen. Dazu leistet dieser Gesetzentwurf einen Beitrag. Ich hoffe auf Ihre wohlwollende Erwägung unserer Vorschläge.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4962860
Wahlperiode 18
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Geburtsrecht im Staatsangehörigkeitsrecht
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