23.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 6

Florian HahnCDU/CSU - Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Der Wehrbeauftragte ist das Hilfsorgan des Bundestages, das bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr unterstützen soll; so ist es festgeschrieben. Der Bericht ist ein zentrales Instrument dieser Kontrolle. Aber in der Wahrnehmung der Soldatinnen und Soldaten und in der Öffentlichkeit ist der Wehrbeauftragte nicht nur ein technisches Hilfsorgan, sondern – gefühlt – ein Anwalt der Soldaten. Das liegt vor allem an den vielen außergewöhnlichen Persönlichkeiten, die dieses Amt innehatten und geprägt haben.

Das ist nun der letzte Bericht des Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus, der nach fünf Jahren das Amt in neue Hände geben wird. Diese letzten fünf Jahre gehören sicherlich zu den spannendsten in der Geschichte der Bundeswehr. Sie waren geprägt von großen Umbrüchen; ich nenne nur: Aussetzung der Wehrpflicht, Fortsetzung der Bundeswehrreform, Neustrukturierung des Beschaffungswesens, neue Einsätze und eine sich dramatisch verändernde außen- und sicherheitspolitische Großwetterlage. Dazu kommen drei verschiedene – ich meine tatsächlich: sehr verschiedene – Minister in dieser Zeit.

Ich hatte den Eindruck, dass sich Hellmut Königshaus in kürzester Zeit in die Rolle eingelebt hat und mit Haut und Haaren in diesem Amt aufgegangen ist. Hunderte manchmal schon fast gefürchtete Besuche vor Ort zeigen: Der Wehrbeauftragte wollte ganz nah am Alltag der Soldaten sein und ein Ohr für alle Soldaten und ihre Sorgen haben. Seine Amtszeit und seine Berichte zeigen aber auch, dass das Amt des Wehrbeauftragten weiterhin erforderlich ist.

Jeder Wehrbeauftragte prägt das Amt und drückt ihm seinen persönlichen Stempel auf. Wahrgenommen habe ich bei Hellmut Königshaus immer seine unermüdliche Sorge um die beste Ausstattung und Ausrüstung der Soldaten im Einsatz. So zeigte er beispielsweise bei den Besuchen in den Einsatzgebieten großes Interesse für die einzelnen Waffen und Fahrzeuge, für konkrete Erfahrungen und Anforderungen des jeweiligen Einsatzes. Manchmal wurde das kritisiert, und es wurde gefordert, der Wehrbeauftragte solle sich mehr um die Grundrechte der Soldaten kümmern. Königshaus hat zu Recht den Anspruch der Soldatinnen und Soldaten auf optimalen Schutz im Einsatz herausgestellt.

Die Schwerpunkte des Berichts decken sich stark mit den Schwerpunkten und Forderungen meiner Partei, der CSU, und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: bestmögliche Ausstattung, Vermeidung unzumutbarer Belastung, attraktives Arbeitsumfeld, optimale Arbeitsbedingungen, Anpassung der Verteidigungsausgaben an den gestiegenen Bedarf.

Zum Schwerpunkt „Ausstattung“ möchte ich sagen: Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit verlangen eine erstklassige Ausstattung der Streitkräfte. Die Fürsorgepflicht gebietet die Beschaffung bestmöglichen Materials, optimalen Schutz im Einsatz. Dazu gehört beispielsweise die Minimierung des Einsatzrisikos durch die Beschaffung und den Einsatz von Drohnen.

Der Bericht weist zu Recht auf massive Mängel und Defizite bei der Ausstattung zum Beispiel mit militärischem Großgerät hin, vor allem beim Grundbetrieb. Dort herrscht oft akute Mangelverwaltung. Häufig muss die Bundeswehr wegen großer Lieferverzögerung auf wichtige Waffensysteme verzichten. Die Aufrechterhaltung der Verfügungsbereitschaft ist nur mit Einfallsreichtum und nicht unerheblichem zusätzlichen Ressourceneinsatz möglich.

Trotz dieser Engpässe leisten unsere Streitkräfte hervorragende Arbeit in den internationalen Einsätzen. Wir dürfen das aber nicht überstrapazieren. Ich habe den Eindruck, dass das BMVg dies nicht nur erkannt hat, sondern beispielsweise durch eine weitere Professionalisierung des Rüstungsmanagements und durch schnelle Entscheidungen über wichtige Beschaffungsprojekte auch Abhilfe schaffen will.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie den Eindruck haben …!)

Auch auf das Thema „Vermeidung von unnötigen und unzumutbaren Belastungen“ weist der Wehrbeauftragte zu Recht hin. Dabei gilt es aus meiner Sicht, auch laufende Engagements – zum Beispiel bei der Operation Active Fence in der Türkei – immer wieder zu überprüfen. Hier sind die Einsatzbelastungen der Soldaten hoch, obwohl die Wahrscheinlichkeit eines Luftschlags auf türkischem Gebiet stark gesunken ist oder er fast unmöglich ist.

Bei der Steigerung der Attraktivität haben wir in Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten viel erreicht. Dieses Thema ist zudem ein Schwerpunkt dieser Koalition und trägt die klare Handschrift von Ministerin von der Leyen. Aber die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr darf nicht auf Kosten des Materialerhalts und der Modernisierung der Ausrüstung gehen.

Mehr Engagement und mehr internationale Verantwortung bedeuten eben auch mehr Ausgaben. Deshalb ist die geplante Erhöhung des Verteidigungshaushalts unerlässlich. Die bis 2019 geplanten zusätzlichen Mittel werden in großem Maße für Personal- und Liegenschaftskosten verwendet werden müssen. Ich bin daher fest davon überzeugt, dass dies nur ein guter Anfang ist und wir schon bald über zusätzliche Investitionsmittel für unsere Sicherheit diskutieren müssen.

Abschließend, auch für die CSU: Noch einmal ein herzliches Dankeschön an Hellmut Königshaus für seine wichtige und gute Arbeit und das immer glaubhafte tausendprozentige Engagement für die Bundeswehr und unsere Soldatinnen und Soldaten. Gottes Segen und alles Gute für dich, Hellmut!

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4963699
Wahlperiode 18
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten
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