Susanna KarawanskijDIE LINKE - Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und -geld
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es wurde aber auch allerhöchste Eisenbahn, Herr Meister. Endlich, nach ganz schön langer Wartezeit, liegt nun der Gesetzesentwurf vor, der die Anpassung und die Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages vorsieht. Das war auch längst überfällig.
Die späte Vorlage empfinden zumindest meine Kollegen und ich als Zumutung; denn wenn ich mich recht entsinne, hätte es gemäß dem 9. Existenzminimumbericht, also dem vorletzten Existenzminimumbericht – dort wird ja die Höhe des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder festgestellt; das ist genau jene Summe, die von der Einkommensteuer befreit ist –, eine Anhebung des Kinderfreibetrages um 72 Euro schon ab 2014 geben müssen. Ich sage: „hätte“. Es ist nichts passiert; denn die Anhebung wurde nicht umgesetzt. Der damals geltende Freibetrag für das sächliche Existenzminimum für Kinder entsprach nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das wirkt ein bisschen wie eine Verzögerungstaktik der Bundesregierung, sogar dann, wenn es sich um verfassungsrechtlich gebotene Maßnahmen handelt.
Auch beim 10. Existenzminimumbericht ging es mit der Warteschleife weiter. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die Bundesregierung Ende September letzten Jahres zugesagt hat, ihn noch 2014 vorzulegen. Wir haben im Finanzausschuss immer wieder nachgefragt, aber er wurde erst 2015 vorgelegt. Ihre Zusage haben Sie nicht eingehalten. Die Leidtragenden sind die Familien und Kinder. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Bundesregierung ist offensichtlich der Sparwahn wichtiger als Politik für Kinder und Familien.
Zur Sache und den vier Instrumenten. Der steuerliche Grundfreibetrag soll nun im Jahr 2015 auf 8 472 Euro angehoben und 2016 auf 8 652 Euro erhöht werden. Wir als Linke sagen, dass der Grundfreibetrag auf 9 300 Euro angehoben werden muss.
(Beifall bei der LINKEN)
Dabei muss vor allen Dingen der Tarifverlauf der Einkommensteuer durchgehend linear-progressiv gestaltet werden, wobei der Spitzensteuersatz auf 53 Prozent steigt.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Bevor Sie wieder sagen, dass wir uns damit in einem Wettbewerb befinden, bei dem es darum geht, wer am meisten fordert, sage ich: Hier geht es nicht um aus der Luft gegriffene Forderungen, sondern hier geht es schlicht und ergreifend um Gerechtigkeit, um Verteilungsgerechtigkeit. Die von mir eben angesprochene Maßnahme würde vor allen Dingen die mittleren und unteren Einkommen entlasten, Familien und Kinder besserstellen.
(Beifall bei der LINKEN)
Daran anknüpfend wird nun endlich auch der steuerliche Kinderfreibetrag, also das sächliche Existenzminimum von Kindern, angehoben. Aber ich möchte vor allen Dingen auch auf das Kindergeld zu sprechen kommen. Das soll in diesem Jahr um 4 Euro pro Monat und im nächsten Jahr um 2 Euro pro Monat steigen. Dass das real zu wenig Geld ist, ist klar. Durch diese geringe Anpassung wird die Schere in der derzeitigen Familienförderung bzw. zwischen armen und reichen Kindern – die Kinder sind ja von der Erwerbssituation der Eltern abhängig – weiter geöffnet. Das muss geändert werden. Wir als Linke sagen: Es müssen ebenso Kinder vom Kindergeld profitieren, deren Eltern nicht so viel verdienen, und es dürfen nicht nur Kinder von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag bessergestellt werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Menschen im Hartz-IV-Bezug haben ohnehin nichts von einer Kindergelderhöhung; denn sie wird immer noch auf Hartz IV angerechnet. Wenn Sie schon die Anrechnung beibehalten, sollten Sie zumindest die Hartz-IV-Kinderregelsätze anheben, um Kinderarmut zu verringern.
(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Wäre das wirklich möglich?)
Da sollte die Politik ansetzen.
Kommen wir zum Kinderzuschlag, der nun auch angehoben werden muss. Da verstehe ich schlicht und ergreifend nicht, warum das erst 2016 erfolgen soll. Sie verhöhnen damit doch genau diejenigen, die Sie eigentlich fördern wollen, diejenigen, die jeden Euro bitter nötig haben; das trifft knapp 1 Million Kinder und Jugendliche. Ich verstehe es nicht. Ich halte es für nicht hinnehmbar, dass Sie hier nicht sofort nachsteuern.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir haben jüngst erfahren, dass Sie den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende um 600 Euro anheben wollen. Das ist gut, das ist richtig. Es ist ein guter Ansatz. Aber es betrifft nur sehr wenige; Sie haben es gerade selber gesagt. Wir sagen: Die steuerlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern – ein Familienmodell, das immer wichtiger wird. Wir brauchen vor allen Dingen arbeitsmarkt- und sozialpolitische Instrumente, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen verbesserten Kündigungsschutz, gute Teilzeitarbeitsbedingungen und vor allen Dingen eine flächendeckende, gebührenfreie, bedarfs- und altersgerechte Kindertagesbetreuung.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir haben ja nichts dagegen, dass Sie jetzt die Freibeträge und das Kindergeld anheben. Ich möchte es nur noch einmal sagen: Diese steuerlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um Kinderarmut, die immer mit der Einkommensarmut der Eltern einhergeht, zu bekämpfen. Sie zu bekämpfen, sollte im Zentrum des politischen Handelns stehen. Wir brauchen existenzsichernde, gute Arbeitsplätze für die Eltern, eine familienfreundliche Arbeitswelt und eben keine prekäre Beschäftigung. Das sollte im Zentrum stehen, und hier ist noch ordentlich Luft nach oben. Der Blick auf die schwarze Null allein reicht da nicht aus.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die Bundesregierung spricht jetzt die Bundesministerin Manuela Schwesig.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4963755 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 100 |
Tagesordnungspunkt | Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und -geld |