23.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 9

Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Karenzzeit für Regierungsmitglieder

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Özdemir, ich muss Sie korrigieren. Sie haben gesagt, hier im Plenum sei es nie um das Ob, sondern immer nur um das Wie gegangen. Ich rate Ihnen dringend, sich einmal die Redebeiträge der Debatte vom 16. Januar 2014 anzusehen. In ihnen haben uns die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag noch ganz einmütig erklärt, dass es keine gesetzliche Karenzzeit geben muss, sondern dass eine Selbstverpflichtung ausreicht.

Diese Erklärungsfigur – so nenne ich sie einmal – hat einen ganzen Tag gehalten. Nachdem das Kabinett selbst geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Selbstverpflichtung für Regierungsmitglieder keinen Rechtsrahmen bietet, wussten auch Sie alle, dass es zu einer gesetzlichen Karenzzeit kommen muss und dass es gar nicht anders geht, als dies für Regierungsmitglieder und Staatssekretäre gesetzlich zu regeln. Eine Selbstverpflichtung reichte keinesfalls aus. Ich bin froh, dass jetzt auch Sie zu dieser Einsicht gekommen sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in der Tat ist heute ein guter Tag. Endlich, nach über zehn Jahren Debatte im Deutschen Bundestag, kommen wir zu einem Ergebnis. Wir haben in der Vergangenheit sehr darüber gestritten, ob es überhaupt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder gibt. Dabei ist es doch selbstverständlich, dass sie in einen Interessenkonflikt kommen können, wenn sie aus ihrer ehemaligen Funktion, die sie in der Regierung hatten, in eine Funktion in der Privatwirtschaft wechseln.

Zu Recht ist dieses Thema in der Öffentlichkeit kritisch aufgestoßen. Zu Recht ist in der Öffentlichkeit kritisch hinterfragt worden: Welches Wissen aus der Zeit in einer Regierungsfunktion nimmt jemand in eine neue Funktion in der Wirtschaft mit? Muss es da nicht eine gewisse Karenzzeit geben? Das waren berechtigte Fragen, die öffentlich gestellt und thematisiert wurden. Auch wir Grüne haben seit 2005 versucht, dieses Thema hier im Plenum durch Anträge und Initiativen voranzutreiben. Das ist bisher nicht gelungen. Heute ist also ein guter Tag, weil wir jetzt endlich über eine gesetzliche Grundlage für eine Karenzzeit reden. Da ich bin auch mit Ihnen einig: Ja, es wird eine gesetzliche Karenzzeit geben, und das ist gut und richtig. Darüber freue ich mich; denn das ist inhaltlich überfällig.

Wir haben am 16. Januar 2014 hier im Plenum aus aktuellem Anlass über dieses Thema gesprochen. Damals ging es um den vorhin schon erwähnten Ronald Pofalla, der einen Wechsel zur Bahn anstrebte, sozusagen von der Regierungsbank – er war Kanzleramtsminister – in den Vorstand der Deutschen Bahn. Das hat für große öffentliche Aufregung gesorgt. Da war klar: Dieser Zustand ist so nicht mehr zu halten. Danach gab es viele weitere Situationen.

In diesem Punkt stimme ich wieder nicht mit Ihnen überein: Hätten Sie nicht so lange laviert und blockiert, auch in der Großen Koalition – wir diskutieren ja seit Januar 2014 darüber –, dann wäre uns der eine oder andere Wechsel, den wir in den letzten Monaten erlebt haben, vielleicht etwas klarer geworden, Herr Özdemir. Ich weiß es noch genau: Der Tag, als Herr de Maizière den Gesetzentwurf hier in der Regierungsbefragung vorgestellt hat, war der Tag, an dem Katherina Reiche beschloss, als Hauptgeschäftsführerin zum VKU zu wechseln; somit wird sie nun wohl nicht mehr unter die gesetzliche Regelung fallen. Von daher hätte etwas weniger Blockade vonseiten der Union und der SPD uns allen gutgetan.

Jedenfalls ist es richtig, dass es jetzt endlich zu einem Gesetz kommt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden im Gesetzgebungsverfahren an verschiedenen Punkten noch Dinge thematisieren, die so eindeutig nicht sind: Wie wird denn der Ausnahmefall definiert, Herr Minister? Sie haben ja vorhin darüber gesprochen: Im Regelfall sollen 12 Monate, im Ausnahmefall 18 Monate gelten. Warum keine generelle Regelung mit 18 Monaten, wie sie das EU-Parlament seit Jahren praktiziert und mit der es gute Erfahrungen gesammelt hat? Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Nach welchen Kriterien sollen die einen 12 Monate, die anderen 18 Monate Karenzzeit haben müssen? Wie wollen Sie das definieren? Wie setzt sich die Kommission zusammen? Was sind das für beratende Mitglieder, die dort tätig sein sollen? Wie und in welchem Zeitrahmen wird das Ganze diskutiert? Wie lange dauert es, bis man sich mit einem Fall beschäftigt und eine Empfehlung ausgesprochen hat, sodass das Kabinett dann eine entsprechende Entscheidung treffen kann? Was ist mit der Veröffentlichungspflicht? In welcher Art und Weise findet das statt, und wie wirkt sich das auf den direkten Wechsel aus?

Das sind alles Themen, meine Damen und Herren, die wir im Gesetzgebungsverfahren diskutieren werden. Aber, Herr Özdemir, was mich irritiert, ist, dass Sie jetzt schon sagen, dass alles so bleibt, wie es ist. Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender, den ich sehr geschätzt habe, hat doch immer gesagt: Das eine ist der Gesetzentwurf, der ins parlamentarische Verfahren geht; die Entscheidung aber liegt dann natürlich beim Parlament.

Vielleicht können wir Sie ja an der einen oder anderen Stelle überzeugen, dass dieser Gesetzentwurf noch ein paar Veränderungen vertragen kann,

(Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Sie können es ja besser machen! Nehmen wir auf!)

zum Beispiel im Hinblick auf die Karenzzeit; ich denke da an die 18-Monate-Regelung, die das EU-Parlament praktiziert und mit der es gute Erfahrungen gesammelt hat.

Ich bin froh, dass der Druck gewirkt hat und es zu einer gesetzlichen Karenzzeit kommt. Daran führt jetzt kein Weg mehr vorbei. Ich freue mich auf die Beratung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Jetzt hat Helmut Brandt von der CDU/ CSU das Wort als letzter Redner in dieser Debatte.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4964061
Wahlperiode 18
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Karenzzeit für Regierungsmitglieder
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