Uwe Beckmeyer - Recht des Energieleitungsbaus
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Akzeptanz ist ein entscheidendes Stichwort, wenn es um den dringend notwendigen Ausbau unserer Strom- und Gasnetze geht. Wir wollen Planern und Behörden mehr Möglichkeiten geben, Erdkabel unter bestimmten Voraussetzungen auf Pilotstrecken in technisch und wirtschaftlich sinnvollen Abschnitten zu testen. Durch eine maßvolle Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung wollen wir mehr Erfahrung mit dieser Technologie sammeln. Neben den bisherigen Pilotvorhaben, zu denen auch die geplanten neuen Stromautobahnen in Nord-Süd-Richtung gehören, werden nun weitere Pilotverfahren und -vorhaben eingeführt.
Zudem erweitern wir die Kriterien dafür, wann ein Erdkabel verlegt werden darf: Neben dem Abstand zu Siedlungen, der durch eine Freileitung nicht gewahrt würde, kommen nun Naturschutzgründe und die Querung von großen Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe in Betracht.
Damit die Möglichkeiten weit vorangeschrittener Projekte nicht gebremst werden, kann der Vorhabenträger bei laufenden Verfahren wählen, ob er von der neuen Regelung Gebrauch macht oder nicht. Diese Übergangsregelung für bereits beantragte Planfeststellungsverfahren betrifft vor allem die EnLAG-Vorhaben.
Wir wollen dafür sorgen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger künftig stärker in den vielschichtigen Prozess der Netzplanung einbringen und die damit einhergehenden Entscheidungen besser einordnen können.
Mit dem Gesetz soll der bisher jährliche Turnus der Neufassung der Netzentwicklungspläne im Strom- und Gasbereich durch einen zweijährigen Planungszeitraum abgelöst werden. Mit dieser von vielen Akteuren und auch Umweltverbänden geforderten Veränderung des Rhythmus sollen die komplizierten parallelen Planungsprozesse der Vergangenheit künftig vermieden werden.
Darüber hinaus haben alle Beteiligten, vor allen Dingen auch die Bürgerinnen und Bürger, ausreichend Zeit für die Konsultation der jeweiligen Entwürfe. Damit erhöht die Bundesregierung die Transparenz und auch die Nachvollziehbarkeit der Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs für den Aus- und Umbau der Strom- und Gasnetze.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausbau der Stromnetze ist für eine erfolgreiche Energiewende dringend erforderlich. Wir wollen hier vorankommen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein dafür.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4969196 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 101 |
Tagesordnungspunkt | Recht des Energieleitungsbaus |