24.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 101 / Tagesordnungspunkt 28

Karl HolmeierCDU/CSU - Recht des Energieleitungsbaus

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Energiewende ist eines unserer größten energiepolitischen Projekte und zugleich eine große Herausforderung. Wir werden sie bewältigen, aber der Erfolg der Energiewende hängt ganz wesentlich auch von der Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, den Menschen in unserem Land, ab.

Der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der starke Ausbau der erneuerbaren Energien führen dazu, dass Strom vermehrt dezentral und damitfernab der Verbrauchsstellen erzeugt wird. So erfordern die Energiewende und der wachsende europäische Stromhandel in den kommenden Jahren einen umfassenden und beschleunigten Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes. Auch hinsichtlich der Gasfernleitungsnetze stehen erhebliche Veränderungen an.

Ein zentraler Bestandteil der Energiewende ist natürlich die Versorgungssicherheit; sie ist notwendig. Diese kann durch neue Höchstspannungsnetze erreicht werden. Hier gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren: So wenig Netzausbau wie möglich, so viel wie nötig.

Beim Leitungsausbau stehen Optimierung und Nutzung von Bestandsnetzen vor einem Neubau. Maßstab der Union ist: was Deutschland nutzt, was unsere Wirtschaft braucht und was den Menschen im Land hilft.

Energiepolitik ist Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ist beschlossene Sache. Wir haben die Weichen in Richtung klimafreundliche Energieversorgung gestellt und müssen den Weg nun konsequent fortsetzen. Dazu bedarf es allerdings einer Anpassung der Leitungsinfrastruktur. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf beim gezielten Ausbau der Energieleitungen.

Beim Umstieg zu einer umweltschonenden, bezahlbaren und sicheren Energieversorgung müssen wir vor allem eines im Auge behalten: die Akzeptanz bei den Bürgern. Es ist daher richtig und wichtig, dass der Deutsche Bundestag mit den vorliegenden Änderungen des Energieleitungsausbaugesetzes verstärkt auf die Information der Menschen setzt. Wie schon gesagt: Wir werden die Energiewende nur mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes schaffen.

Der Bau eines modernen und leistungsfähigen Energieleitungsnetzes muss den Anforderungen und Bedürfnissen der nahen Zukunft entsprechen und angepasst werden. Da gibt es noch einiges zu tun.

Um den Netzausbau schneller zu realisieren, müssen wir zum einen die Akzeptanz in der Öffentlichkeit für den Ausbau erhöhen und zum anderen die Errichtung des Netzes durch den Einsatz neuer Technologien erleichtern und damit beschleunigen. Eine verstärkte Erdverkabelung ist dabei ein zentrales Element zur Erhöhung dieser Akzeptanz und erleichtert den erforderlichen Netzausbau.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus leiten wir diese Schritte nun ein. Konkret sieht der vorliegende Gesetzentwurf zum Beispiel folgende wesentliche Änderungen vor:

Erstens. Bereits angesprochen wurde ein Turnuswechsel der Netzentwicklungsplanung für den Strom- und für den Gasbereich. Insgesamt hat sich das System der Netzentwicklungsplanung bewährt. Bei der Bedarfsermittlung in der Praxis zeigt sich allerdings, dass es zu zeitlichen Überschneidungen bei der Entwicklung des Szenariorahmens und des Netzentwicklungsplans kommt.

Das wollen wir in Zukunft vermeiden, weshalb wir den Turnus für den Strom- und Gasbereich von einem Einjahresrhythmus auf einen Zweijahresrhythmus umstellen. Das führt positiv dazu, dass die Komplexität der Bedarfsermittlung verringert wird. Zudem werden die Verfahren für alle Beteiligten generell transparenter – insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber werden verpflichtet, in den Kalenderjahren, in denen kein Netzentwicklungsplan vorzulegen ist, einen Umsetzungsbericht vorzulegen. Der Umsetzungsbericht soll im Wesentlichen eine Fortschreibung der Umsetzungsberichterstattung aus den Netzentwicklungsplänen sein.

Mit diesen Änderungen werden Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in Europa aufgegriffen.

Zweitens. Wir erleichtern die Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung. Bisher wurde der Einsatz von Erdkabeln nur auf einige Pilotprojekte beschränkt. Die restriktive Zulassung der Erdverkabelung wurde zu Recht kritisiert. Aktuell ist eine Teilerdverkabelung bei vier Pilotprojekten von insgesamt 23 im EnLAG genannten Leitungsprojekten möglich – und dies auch nur „auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten“. Dies ist zu wenig.

Bislang erfolgte die Genehmigung für eine Erdverkabelung nur unter der Voraussetzung einer Siedlungsannäherung auf 200 bis 400 Meter. Eine Ergänzung der Kriterien ist erforderlich. Erdkabel sollen künftig in den Fällen vorgesehen werden können, in denen eine Freileitung gegen bestimmte Bestimmungen des Naturschutzes verstoßen würde. Dies dient dem Arten- und dem Gebietsschutz. Zudem soll eine Erdverkabelung möglich sein, wenn die Leitung eine große Bundeswasserstraße überqueren soll.

Es sollten darüber hinaus weitere geeignete Projekte bezüglich einer möglichen Erdverkabelung geprüft werden. In dem heutigen Gesetzentwurf werden noch zu wenige Projekte zur Erdverkabelung vorgesehen. Die Erdverkabelung muss bei allen Trassen möglich sein – zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.

Neben der Erweiterung der Kriterien sollen weitere Vorhaben als Pilotstrecken für die Erdverkabelung festgelegt werden. Hier sollte vor allem die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die Erdverkabelung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitt vorzunehmen. Das sollte auch im Fall eines Ersatzneubaus von Stromtrassen möglich sein und gelten. Daher geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, da er darauf abzielt, die Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten auch auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln und zu erleichtern.

Zudem ist es sehr erfreulich und ein wichtiger Fortschritt, dass es künftig grundsätzlich möglich sein soll, auch auf einer längeren Strecke – zum Beispiel von bis zu 20 Kilometern – ein Erdkabel zu verlegen. Ob dies nur als Pilotvorhaben im Rahmen einer 10 bis 20 Kilometer langen Teststrecke getestet werden soll, werden wir im parlamentarischen Verfahren zu klären haben.

Weiterhin wird durch eine Erweiterung des Erdkabelbegriffs zukünftig die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der vorgesehenen Pilotvorhaben für Teilverkabelung auch Erfahrungen hinsichtlich anderer technischer Lösungen zur unterirdischen Verlegung von Höchstspannungsleitungen zu sammeln. Ziel der Bemühungen ist eine Beschleunigung des Netzausbaus insgesamt.

Bereits weit fortgeschrittene Verfahren sollen durch Umplanungen nicht beeinträchtigt werden. Für bereits laufende Planungsverfahren ist daher eine Übergangsregelung vorgesehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung arbeitet zielstrebig an der Energiewende. Wir werden Deutschland nachhaltig stärken und den Menschen und der Wirtschaft in unserem Land Versorgungssicherheit geben.

Ich freue mich daher auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat der Kollege Oliver Krischer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4969230
Wahlperiode 18
Sitzung 101
Tagesordnungspunkt Recht des Energieleitungsbaus
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