24.04.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 101 / Tagesordnungspunkt 28

Oliver KrischerDIE GRÜNEN - Recht des Energieleitungsbaus

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Holmeier, Sie haben in Ihrer Redezeit von zehn Minuten vieles Richtige gesagt; da will ich gar nicht widersprechen. Sie haben auch viel Grundsätzliches gesagt. Da Sie schon grundsätzlich über den Netzausbau sprechen, hätte mich die Antwort auf die Fragen, die die ganze Debatte bewegen, interessiert: Wie geht es in Bayern mit der Formel „2 minus x“ weiter?

(Karl Holmeier [CDU/CSU]: Wir sind auf einem gute Weg! – Ulrich Freese [SPD]: Fragen Sie mal die Grünen in Bayern!)

Ist das, was Sie hier vorgetragen haben, die Position der Union? Sonst redet ja niemand von der Union.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir haben nicht so viel Redezeit!)

Die Antworten auf diese Fragen fände ich spannend. Aber um die Antwort drücken Sie sich herum.

Man muss sich nichts in die Tasche lügen. Aber es ist doch so: Wir hatten – da muss man in der Vergangenheitsform sprechen – mit dem Bundesbedarfsplangesetz hier einen großen Konsens über den Netzausbau erzielt, und zwar trotz aller Unzulänglichkeiten, die das haben mag.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Den haben wir immer noch!)

Aber diesen Konsens gab es, und er war grundsätzlich. Nun wird er infrage gestellt. Man kann sich hier über viele Detailfragen unterhalten. Aber solange diese grundsätzliche Frage nicht gelöst ist, wird im Rahmen des Netzausbaus wenig oder fast gar nichts gelingen.

(Ulrich Freese [SPD]: Lesen Sie mal die Süddeutsche Zeitung von heute!)

Das ist Ihre Verantwortung als Große Koalition. Darum müssen Sie sich insgesamt kümmern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe hier im Jahr 2012 gestanden und gesagt: Wir brauchen Erdkabel nicht nur für Pilotstrecken, sondern wir brauchen sie im Bundesbedarfsplangesetz, und wir brauchen sie auch im EnLAG. Man kann die Erdverkabelung nicht auf Pilotstrecken beschränken. Das kann man den Menschen nicht erklären.

Für diese Forderung bin ich damals beschimpft worden: von allen, auch von euch.

(Klaus Mindrup [SPD]: Wirklich? – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Zu Recht! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Es hieß damals, diese Forderung wäre unverantwortlich. Ich bin froh, dass ein Kollege der CSU hier wörtlich sagt: Wir brauchen überall die Möglichkeit der Erdverkabelung. – Das ist ein Erkenntnisfortschritt. Wenn Sie das schon 2012 erkannt hätten, dann hätten wir uns viele Auseinandersetzungen sparen können, und es hätte viele Akzeptanzverluste beim Netzausbau nicht gegeben. Das sollten Sie sich an dieser Stelle einmal merken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielleicht sind Sie aber mit Ihren Erkenntnissen insgesamt etwas spät dran.

Jetzt legen Sie Ihren Gesetzentwurf vor. Darin steht manches Richtige. Ich will mich aber auf die Erdkabel konzentrieren. Anstatt es so zu machen, wie es der Kollege Holmeier vorschlägt, also zu sagen: „Bei jedem EnLAG-Projekt, das nicht schon in Bau ist, führen wir die Möglichkeit der Erdverkabelung ein“, machen Sie das nur an drei Teilstrecken.

Das führt zu folgendem Sachverhalt. Ich nenne einmal ein Beispiel: EnLAG-Projekt Nr. 16 in Gütersloh. Dort soll ein Teilbereich erdverkabelt werden können. Das ist okay. Aber im nächsten Teilabschnitt soll das nicht so sein. Deswegen haben wir alle Post vom Landrat bekommen, der uns fragt: Warum macht ihr das nicht auch im nächsten Teilabschnitt? – Eine Begründung dafür finden Sie im Gesetzentwurf nicht.

Sie finden auch keine Begründung dafür, warum es aber bei anderen Leitungen gemacht wird. Ich will jetzt gar nicht vom Wahlkreis von Sigmar Gabriel reden.

(Klaus Mindrup [SPD]: Das wäre interessant!)

Das ist eine andere Debatte. Aber warum nur bestimmte Strecken für die Erdverkabelung ausgewählt werden, statt zu sagen: „Wir geben diese Möglichkeit allen“, das kann ich nicht nachvollziehen.

Völlig irrsinnig wird es dann im schönen Hürth bei Köln. Da gibt es die Leitung Nr. 15: Osterath-Weißenthurm. Auch dieses EnLAG-Projekt ist kein Pilotprojekt. Es handelt sich bei dieser Gegend um eine extrem dicht besiedelte Region, in der keine Erdverkabelung möglich ist. Selbst der Netzbetreiber sagt, er würde das gerne machen. Aber nach den gesetzlichen Regelungen geht das nicht. Stattdessen wird dort jetzt eine Freileitung gebaut. Hinzu kommt die Bundesbedarfsplanleitung. Nach der Rechtslage wäre jetzt prinzipiell eine Erdverkabelung möglich. Das geht aber nicht, weil da schon die EnLAG-Leitung als Freileitung gebaut wird.

Meine Damen und Herren, diese Dinge können Sie den Menschen vor Ort nicht mehr erklären. Ich nehme wahr, dass das auch die Abgeordneten der Großen Koalition vor Ort nicht mehr erklären können und sich teilweise dagegen aussprechen. Deshalb werden wir uns mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Ich sage Ihnen: Das, was Sie in diesem Gesetzentwurf vorgelegt haben, ist keine Antwort auf diese Frage.

Wenn Sie das anpacken, dann möchte ich den Kollegen Holmeier beim Wort nehmen. Das heißt in der Konsequenz: Wenn wir uns für die Erdverkabelung entscheiden, dann sollten wir sie für alle EnLAG-Projekte ermöglichen. Das wäre ein Beitrag zur Akzeptanz für den Netzausbau. Da könnten wir vorankommen.

Ich bin gespannt, ob das in den Ausschussberatungen vorgeschlagen wird. Wir stehen für konstruktive Debatten zur Verfügung. Sie können an dieser Stelle beweisen, ob Sie es mit dem Netzausbau ernst meinen oder ob Sie sich weiter hinter Paragrafen verstecken und vor Ort eine ganz andere Politik als hier in Berlin machen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Johann Saathoff das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4969238
Wahlperiode 18
Sitzung 101
Tagesordnungspunkt Recht des Energieleitungsbaus
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