07.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 103 / Tagesordnungspunkt 3

Eva Bulling-SchröterDIE LINKE - Fracking, Bergschadenshaftung, Bergbaurecht

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Zitat stammt aus der Zeit der Aufklärung in Frankreich.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Linke will uns was von Freiheit erzählen!)

Was hat Fracking mit Freiheit und Frankreich zu tun? Die Linke ist so frei und aufgeklärt, zum Fracking-Ermöglichungs-Gesetz Nein zu sagen,

(Beifall bei der LINKEN)

aus vernünftigen Gründen im Sinne des Allgemeinwohls, nicht im Sonderinteresse von US-Fracking-Firmen wie Chevron und Exxon, für die die Bundesregierung ein Türöffnergesetz plant, sondern im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Ihr Genosse in Paris, Frau Hendricks und Herr Gabriel, Frankreichs Präsident Hollande, war im Übrigen auch so frei: Hollande hat Nein gesagt zu Fracking, und Frankreichs Verfassungsgericht hat das Verbot jüngst bestätigt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir brauchen auch in Deutschland kein Fracking. Es macht keinen Sinn, weder energie- noch klima- oder umweltpolitisch. Wir setzen wirklich auf die Energiewende, auf Wind und Sonne, nicht auf neue Öl- und Gasförderung mit riesigen Methanemissionen und zerstörter Umwelt.

Wenn wir heute über Fracking-Technologie sprechen, dann auch über die Freiheit des Marktes, die Natur aufzureißen – das bedeutet nämlich Fracking. Wir sprechen darüber, wie unfrei die Gesellschaft geworden ist, Nein zu Gas, Kohle und Öl sagen zu können. Der Widerstand gegen die Klimaabgabe für alte Braunkohlekraftwerke zeigt das in aller Klarheit.

Natürlich geht es um Interessen großer Energieunternehmen. Fünf der sechs umsatzstärksten Unternehmen der Welt sind schließlich Energieunternehmen.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Wahnsinn!)

Jetzt sprechen wir einmal über Demokratie und darüber, wie Politik gemacht wird.

(Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Oh! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Da seid ihr ja sowieso Experten!)

Viele Bürgerinnen und Bürger können die Fracking-Debatte wegen des hohen fachlichen Niveaus nur schwer nachvollziehen. Die Skepsis gegenüber dem Expertentum ist groß, und das Vertrauen in Gutachten von Forschungsinstituten, die oft Verbindungen in die Wirtschaft haben, schwindet – und damit das Vertrauen in die Demokratie, die auf verlässliches Wissen angewiesen ist. Das wissen Sie ja auch.

Schauen Sie sich die Expertenkommission an, die über Fracking-Vorhaben entscheiden soll. Diese Expertenkommission hat eine personelle Schlagseite. Fast alle Mitglieder sind Fracking-Befürworter; nicht ein Mitglied kommt aus der Zivilgesellschaft. In einem Gremium, das keiner von uns gewählt hat, gilt das Mehrheitsprinzip. Wir brauchen aber die direkte Entscheidung der Betroffenen vor Ort.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn Tausende Nein sagen, dann muss das auch gelten. So funktioniert nämlich Demokratie.

Auch die Art und Weise, wie die Bundesregierung Gesetzentwürfe in die Öffentlichkeit bringt, schadet dem Vertrauen in die Demokratie. Fracking soll durch die Täuschung, man wolle ihm einen Riegel vorschieben, eingeführt werden. Öl und Gas werden gegenüber dem geltenden Recht aber neue Privilegien verschafft.

Jetzt komme ich zu den Beispielen.

So steht es im Koalitionsvertrag auf Seite 44 zum Fracking. Es gelte der „Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes“. Das klingt super.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist super!)

Wir haben aber nicht nur Trinkwasser, sondern auch Grundwasser. Wasser wird nicht nur als Trinkwasser genutzt, sondern auch für Lebensmittel, für Tiere und für Getränke entnommen. Auch dieses Wasser ist vom Fracking bedroht. Das gilt auch für das Wasser für das bayerische Bier, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU,

(Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Na, das geht natürlich nicht! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Grundnahrungsmittel werden nicht verwässert! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt versteht die CSU die Debatte auch!)

und natürlich brauchen wir auch anständige Heilquellen – auch in Bayern. Das wissen Sie doch.

Der Besorgnisgrundsatz gilt zwar uneingeschränkt, die Große Koalition spricht aber nur vom Trinkwasser, weicht den Besorgnisgrundsatz hinterrücks auf und schaufelt Fracking den Weg frei. Auch das Bergrecht bleibt fracking-freundlich. Die Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf Aufsuchung und Betriebszulassung. Die Rohstoffsicherungsklausel bleibt, womit ganze Dörfer dem Bergbau weichen müssen.

Darum frage ich: Wollen wir einer Fördermethode, die wir als Risikotechnologie identifiziert haben, die Tür öffnen? Ja oder nein?

(Beifall bei der LINKEN)

Ein Nein zur rechten Zeit erspart viel Widerwärtigkeit.

(Zuruf von der LINKEN: Nein!)

Das hat übrigens auch Exxon-Chef Rex Tillerson erkannt. Jetzt hört gut zu: Der Millionär hat 2014 zur Fracking-Wasserentnahme in der Nähe seiner Villa Nein gesagt – zusammen mit dem Republikanerführer Armey, der plötzlich selbst betroffen war. Wenn man selbst betroffen ist, wird es plötzlich ganz anders.

Wir alle wissen es doch: Einmal genehmigt, ist ein Zurück schwierig. Das wissen auch die Wählerinnen und Wähler – Stichworte: TTIP und Investitionsschutzklagen.

Wir Linken sagen Nein. Darum haben wir einen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt – ohne Hintertürchen. Also: Nein!

(Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wahnsinnig! – In den Reihen der LINKEN wird ein Plakat hochgehalten)

Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir uns aus guten Gründen darauf verständigt haben, dass im Plenum möglichst argumentiert und nicht demonstriert wird. Mein persönlicher Eindruck ist auch, dass das, was vorgetragen wurde, durch anschließend hochgehaltene Plakate nicht an Wirkung gewinnt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Georg Nüßlein für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beim Nüßlein würde ich auch kein Plakat hochhalten! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Nüßlein nützt kein Plakat! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt fällt dem Präsidenten nichts mehr ein!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5036670
Wahlperiode 18
Sitzung 103
Tagesordnungspunkt Fracking, Bergschadenshaftung, Bergbaurecht
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