Richard PitterleDIE LINKE - Richtlinie des Europäischen Parlament
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörer auf der Tribüne! Worüber sprechen wir heute? Es geht um eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz. Das klingt sehr mächtig, ist es aber nicht. Das, was wir heute behandeln, ist aus meiner Sicht der Höhepunkt eines parlamentarischen Trauerspiels. Aber von Beginn an.
Vor vielen Jahren hat die Europäische Kommission angekündigt, kleine und mittlere Unternehmen zu fördern. Während es bei den großen Konzernen auf europäischer Ebene sehr schnell möglich war, die Europäische Aktiengesellschaft als Rechtsform zur Verfügung zu stellen, gab es lange Diskussionen darüber, was dem Mittelstand zur Verfügung gestellt werden soll. Es wäre notwendig gewesen, dem Mittelstand etwas Ähnliches wie eine europäische GmbH zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll wäre auch die Vereinheitlichung des GmbH- Rechts gewesen, damit es vergleichbare Strukturen bei Gründung, bei den Kosten der Gründung und beim Mindestkapital gibt; denn Bedarf an solchen Rechtsformen gibt es bei den mittelständischen Unternehmen, die in den Nachbarländern in die Nähe der Märkte kommen und beispielsweise als deutsche GmbH Angebote machen wollen. Ich habe als Rechtsanwalt mitgeholfen, Tochtergesellschaften von mindestens 20 tschechischen Unternehmen in der Bundesrepublik zu gründen. Ich weiß deswegen ganz genau, worum es dabei geht.
Natürlich ist das, was auf europäischer Ebene herauskommt, das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Auf der einen Seite will man möglichst geringe Bürokratiekosten verursachen. Auf der anderen Seite gilt es, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen. Aber auch die Vertragspartner einer solchen Gesellschaft, die Gläubiger, müssen geschützt werden.
Was kam dabei heraus? 2014 hat die EU-Kommission dem Bundestag den Vorschlag für eine Einpersonengesellschaft ohne Haftung zugeleitet. Was uns da vorgelegt wurde, lief darauf hinaus, die Gründung von Briefkastenfirmen europaweit so einfach wie möglich zu machen: Onlineregistrierung vom heimischen Wohnzimmer aus ohne Notar, ohne Mindestkapital, nach einem Mustervertrag, mit Sitz in einem Land freier Wahl und dann noch die Möglichkeit, den satzungsmäßigen Sitz der Gesellschaft vom Sitz der Verwaltung zu trennen.
Da schrillten bei den Interessenverbänden die Glocken. Der DGB schrieb alle Abgeordneten an, weil er befürchtete, dass das Konstrukt genutzt wird, um die Mitbestimmung zu umgehen. Selbst der BDI meldete sich mit Bedenken zu Wort. Befürchtet wurde, dass ohne eindeutige Identifizierung des Inhabers einer solchen Gesellschaft der Geldwäsche, der Betrugskriminalität und der Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet werden.
Meine Fraktion und ich haben 2014 die Bedenken der Verbände ernst genommen, und wir haben das getan, wozu DGB und BDI geraten haben, nämlich das parlamentarische Mittel zu nutzen, das für diese Verfahren vorgesehen ist, um auf europäischer Ebene gehört zu werden: die Rüge der Subsidiarität. Also haben wir im Juni, kurz vor Fristablauf, im Parlament beantragt, das Parlament möge diese Rüge erheben. Dies wurde aber bei der Abstimmung im Hohen Haus abgelehnt: von der CDU/CSU, von den Grünen und von der SPD.
Nachdem der Prozess auf europäischer Ebene fast abgeschlossen ist, kommen Sie mit der heutigen Stellungnahme, in der nichts Falsches steht, die aber völlig sinnlos ist.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Danke für das Lob!)
Das, was Sie uns zumuten, ist eine unverbindliche Bitte des Parlaments an die Bundesregierung, sich doch auf Europaebene noch einmal gegen die von mir skizzierten Gefahren einzusetzen. Der Antrag kommt jetzt auch noch von den Fraktionen, die die Regierung stellen. Ich frage Sie: Trauen Sie Ihrer eigenen Regierung nicht über den Weg, oder soll hier nur kaschiert werden, dass Sie sich durch Ihr aktives Nichtstun die Suppe eingebrockt haben, die jetzt andere auszulöffeln haben?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Dr. Stephan Harbarth das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5040467 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 103 |
Tagesordnungspunkt | Richtlinie des Europäischen Parlament |