Volker UllrichCDU/CSU - Richtlinie des Europäischen Parlament
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU- Wachstumsstrategie „Europa 2020“ sieht auch die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen vor. In diesem Geiste ist auch die Richtlinie der Europäischen Union zur Einpersonengesellschaft zu sehen.
Die Mehrheit dieses Hohen Hauses sagt klar und deutlich: Diese Richtlinie wird den Zielen der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht gerecht. Deswegen lehnen wir sie in dieser Form ab.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir müssen uns fragen, ob es tatsächlich dem Rechts- und dem Geschäftsverkehr dienlich ist, wenn Unternehmen ohne Notartermin und ohne Haftungskapital auf einem simplen Onlineweg gegründet werden können. Ich denke, Europa braucht keine Rechtsform, die anfällig für Missbrauch – Geldwäsche, Steuerhinterziehung und möglicherweise auch Terrorismusfinanzierung – ist, sondern eine Rechtsform, die sich letztendlich auf Rechtssicherheit und Rechtsklarheit stützt. Deswegen wäre die bessere Alternative keine SUP, die der Idee der ursprünglich britischen Limited nachempfunden ist, sondern eine Europäische Privatrechtsgesellschaft, deren Haftungssystem dem der deutschen GmbH entspricht.
Wenn Sie sich in den Innenstädten Deutschlands bewegen und ein Unwohlsein empfinden, wenn Sie einen 1-Euro-Shop sehen, dann müssen Sie auch im Rechtsverkehr Unbehagen empfinden, wenn Sie Gesellschaften gegenüberstehen, die lediglich 1 Euro Haftungskapital haben. Das bringt doch weder den Geschäftsverkehr noch die Unternehmen voran.
Wir müssen uns auch fragen lassen, ob die Europäische Kommission bei der Wahl des Rechtskreises und der Rechtstradition, in der gesellschaftsrechtliche Veränderungen vorgenommen werden, den richtigen Weg einschlägt. Sicherlich sollten Rechtsinstitute, die auf europäischer Ebene entstehen sollen und die von der Europäischen Union geschaffen werden, nicht auf den Rechtsgrundsätzen eines einzigen Landes begründet werden; das ist gar keine Frage. Auch Rechtsgrundsätze aus Kontinentaleuropa, aus Deutschland sind nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Aber ich glaube, bei der Konstruktion von Gesellschaftsformen kommt es auf Vertrauen und auf Rechtssicherheit an. Vertrauen und Rechtssicherheit schaffen Sie mit Haftungskapital, einem Notartermin und letzten Endes auch durch die Publizität des Handelsregisters. Davon sollten wir nicht abweichen.
Die Europäische Union hat die sogenannte Europäische Aktiengesellschaft geschaffen. Diese ist der deutschen Aktiengesellschaft nachempfunden: mit Hauptversammlungen, mit Haftungskapital, mit Vorstand und Aufsichtsrat, und sie hat sich bewährt. Gerade weil sich die Europäische Aktiengesellschaft bewährt hat, sollte man auch für kleine und mittlere Unternehmen eine Gesellschaftsform wählen, die ein solches Haftungsdach hat und Vertrauen weckt.
Deswegen ist es richtig, dass der Bundestag sich mit dieser Resolution dafür ausspricht, die SUP als nicht geeignet einzustufen, und gleichzeitig einen Lösungsweg aufzeigt, nämlich eine europäische Privatrechtsgesellschaft, die die Lücke hinter der Aktiengesellschaft schließt, die damit zur Rechtseinheit in Europa beiträgt und für unsere Unternehmen, die exportieren und europaweit tätig sein wollen, einen geeigneten Rahmen schafft. Deswegen plädiere ich für die Annahme dieser Entschließung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Waltraud Wolff das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5040474 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 103 |
Tagesordnungspunkt | Richtlinie des Europäischen Parlament |