Jutta KrellmannDIE LINKE - Leiharbeit und Werkverträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausbeutung hat auf dem Arbeitsmarkt viele Namen. Ein Name davon: Werkverträge. Das Problem ist: Die Zahl der Missbräuche steigt. Mittlerweile stehen Werkverträge für Lohnbetrug, für ungerechte Bezahlung, für unwürdige Behandlung von Beschäftigten und für die Spaltung ganzer Belegschaften. Das hat nichts damit zu tun, was Werkverträge einmal waren, Herr Schiewerling. Es geht nicht mehr darum, dass Spezialaufgaben in den Betrieben von externen Dienstleistern übernommen werden, zum Beispiel die Elektrik im Krankenhaus oder das Fliesenlegen im Metallbetrieb. Werkvertragsbeschäftigte übernehmen heute ganz reguläre Arbeiten in Betrieben,
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
sie ersetzen Stammbeschäftigte, und das zu Bedingungen weit unter Tarifstandards. Das geht doch alles gar nicht!
(Beifall bei der LINKEN)
Beispiele wie die Wareneinräumer im Einzelhandel gibt es genug. Über die Baubranche und die Fleischindustrie haben wir hier auch schon geredet. Der Missbrauch von Werkverträgen ist mittlerweile ein Flächenbrand.
(Beifall bei der LINKEN)
Dagegen muss unbedingt etwas unternommen werden! Was aber macht die Regierung? Sie begnügt sich mit Ankündigungen und lässt sich Zeit. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Aussitzen von Problemen. Das möchten wir nicht.
(Beifall bei der LINKEN)
Fantasielos ist auch die Ankündigung selbst: Die Bundesarbeitsministerin stellt in Aussicht, dass der Zoll kontrollieren soll, ob in den Unternehmen illegale Werkverträge zur Anwendung kommen. Was sollen die Kolleginnen und Kollegen vom Zoll denn noch alles kontrollieren? Schwarzarbeit, Mindestlohn, Arbeitnehmerüberlassung – die sind doch heute schon völlig überlastet. Das geht doch auch alles gar nicht!
(Beifall bei der LINKEN – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Sie wollen für jeden Betrieb einen bestellen!)
Anstatt sich engagiert mit dem Problem zu beschäftigen, will die Bundesregierung dieses Problem nur mit der Kneifzange anpacken. Ein bisschen Frieden reicht uns nicht, ein bisschen Regulieren von Werkverträgen auch nicht.
(Beifall bei der LINKEN)
Zwei Punkte aus unserem Antrag möchte ich gerne herausgreifen, die für eine konsequente Regulierung von Werkverträgen entscheidend sind.
Punkt eins: Stichwort „Mitbestimmung“. Betriebs- und Personalräte müssen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von Fremdfirmen in Unternehmen erhalten.
(Beifall bei der LINKEN)
Informationsrechte, wie sie die Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat und die teilweise auch schon vorhanden sind, reichen nicht aus. Betriebsräte müssen den Einsatz von Fremdfirmen verhindern können. Nutzen wir den Sachverstand dieser Kolleginnen und Kollegen! Die wissen sofort, ob mit Werkverträgen Tarifstandards unterlaufen werden sollen oder nicht.
Punkt zwei. Auch legale Werkverträge werden genutzt, um Lohndumping zu betreiben. Selbst wenn Werkverträge rechtskonform angewandt werden, wenn also die Arbeit von Werkvertragsunternehmen völlig in Eigenregie erbracht wird, kann es sich um Tarifflucht handeln. Tarifflucht liegt eindeutig immer dann vor, wenn diese Arbeiten von dem Betrieb vorher selbst erledigt wurden. Eine gesetzliche Regulierung muss auch diesem Sachverhalt Rechnung tragen. Die Regierung scheint das völlig zu ignorieren.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir Linke sagen: Bei der Auftragsvergabe an Fremdfirmen, die die gleiche Arbeit verrichten, muss auch für deren Beschäftigte ein Gleichbehandlungsgebot festgeschrieben werden. Mit anderen Worten: gleicher Lohn für Stammbeschäftigte und Werkvertragsbeschäftigte in einem Betrieb! Nur so kann Tarifflucht schon im Ansatz ausgetrocknet werden.
Ich möchte zum Schluss auf ein Problem aufmerksam machen, das uns auch hier im Bundestag unmittelbar betrifft bzw. das wir erlebt haben. Es geht um das Thema Scheinselbstständigkeit. Es ist beschämend, dass der Bundestag als Arbeitgeber über Jahre hinweg Besucherführer als Scheinselbstständige beschäftigt hat. Die nachträglich erhobenen Sozialversicherungsbeiträge wurden nun nachgezahlt. Die Quittung dafür kassiert der Beschäftigte, der das Ganze öffentlichgemacht hat. Er hat zwar nach wie vor einen Rahmenarbeitsvertrag, bekommt jetzt aber keine Aufträge mehr von der Bundestagsverwaltung. Nun lebt er von Hartz IV und muss sehen, dass er über diesen Weg Geld bekommt. Was ist das im Grunde für ein Signal, das wir als Bundestag an der Stelle aussenden! Ich finde, das, was da passiert, ist unmöglich.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir wollen, dass eine gerechte Arbeitswelt entsteht und dass sich auch die Bundestagsverwaltung beim Umgang mit den Kollegen anders verhält; denn das, was wir da erlebt haben, ist absolut nicht akzeptabel.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen muss jetzt in Angriff genommen werden. Unsere Vorschläge liegen vor. Jetzt warten wir noch auf Ihre, und dann schauen wir einmal, was am Ende dabei herauskommt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Kollege Markus Paschke hat für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5114188 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 106 |
Tagesordnungspunkt | Leiharbeit und Werkverträge |