Thomas GambkeDIE GRÜNEN - Leiharbeit und Werkverträge
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Paschke, wo sind denn Ihre Spiegelstriche mit den Maßnahmen gewesen? Wo war denn der Zeitplan, bei dem die Herrschaften von der Union hätten klatschen können?
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie hätten uns etwas vorlegen sollen, das uns gezeigt hätte, dass Ihre Analyse – Sie haben die Situation schön und treffend formuliert – auch zu Aktionen führt.
(Katja Mast [SPD]: Sie hätten bei den Reden zuhören müssen! Dann hätten Sie etwas gehört!)
Genau das ist doch der Punkt. Die Leute da draußen wollen, dass Sie handeln, und nicht, dass Sie reden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Es wurde schon viel über das Für und Wider geredet. Ich darf dieses Thema einmal aus Unternehmersicht beleuchten. Leiharbeit und auch Werkverträge können im Einzelfall eine wichtige Funktion haben. Daran gibt es gar keinen Zweifel. Ich nenne zwei Beispiele aus eigener Erfahrung:
Erstes Beispiel. Als wir bei uns im Betrieb einen Brand hatten, Automaten ausgefallen waren und durch Handarbeit ersetzt werden mussten – kurzfristig kam es also zu außergewöhnlichem Arbeitsaufwand –, war es absolut korrekt und richtig, zu sagen: Wir müssen kurzfristig die Belegschaft in diesem Betriebsteil um 25 Prozent erhöhen. Das können wir aus eigener Kraft nicht schultern. – So haben wir Leiharbeiter in den Betrieb geholt.
Das zweite Beispiel, auch aus eigener Erfahrung: Wenn Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation sind – zum Beispiel beim Aufbau eines neuen Werkes oder aufgrund von Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen –, haben sie gerade im Fach- und Führungskreis einen außergewöhnlichen Bedarf. In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, über Werkverträge – Stichworte: „Nutzung des Arbeitsmaterials“ und „Weisungsbefugnis“ – zusätzliche Kräfte in den Betrieb zu holen.
Aber, Herr Kollege Stegemann, die missbräuchlichen Anwendungen nehmen zu. Das ist von Ihrem Kollegen aus der Regierungskoalition gerade sehr eindrucksvoll beschrieben worden. Wir müssen etwas dagegen tun. Wir können doch nicht einfach weiter zuschauen und sagen: „Das ist in Ordnung“, wie Sie uns suggeriert haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Setzen Unternehmen dauerhaft Leiharbeit ein, dann tun sie das im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Sie wollen den Mindestlohn umgehen,
(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Den Mindestlohn können die nicht umgehen! Das geht gar nicht! Der ist unabdingbar!)
sie wollen den Kündigungsschutz umgehen, sie haben Geschäftsmodelle, die nicht nachhaltig sind.
Das heißt, wir müssen etwas tun, um diese nicht tragbaren sozialen Zustände zu eliminieren. Dafür müssen wir arbeiten, und wir müssen – das sage ich als Unternehmer – Wettbewerbsverzerrungen verhindern; denn der Mittelstand – Sie haben das Beispiel des Malers angebracht – braucht gute Wettbewerbsbedingungen, braucht ein Level Playing Field, braucht eine Gleichbehandlung.
(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Völlig richtig!)
Dafür müssen Sie sorgen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Sie können sich also nicht zurücklehnen und sagen, dass das nur Einzelfälle sind. Die Regulierung von Leiharbeit scheint Konsens zu sein. Die Vorschläge, die ich gehört habe – eigentlich habe ich fast gar keine gehört –, sind bisher aber nicht sehr überzeugend.
(Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Sie haben auch noch keine gemacht!)
Equal Pay ist einfach ein Muss. Ich bemühe noch einmal mein am Anfang genanntes Beispiel: Die Einhaltung des Liefertermins war für uns damals ein überaus wichtiges Ziel. Die Erreichung dieses Ziels war uns das Extrageld, das wir dafür gezahlt haben, wert. Es wurde uns sozusagen dreimal zurückgezahlt. Gerade bei Auftragsspitzen zahlt sich das aus.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist doch Blödsinn, anzunehmen, dass in einer solchen Situation eine Einarbeitung notwendig ist. Gerade bei Auftragsspitzen ist der Betrieb in der Lage, zusätzliches Geld zu verdienen. Da ist es fair und richtig, dies auch zum Teil weiterzugeben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Bei den Werkverträgen sehe ich die Sache noch etwas kritischer; denn sie werden in der Tat von den Unternehmen zunehmend missbraucht. Sie nannten das Beispiel von den Lkw-Fahrern. Diese sollen auf einmal selbst unternehmerische Verantwortung tragen, obwohl sie vollkommen abhängig sind. Das ist schlichtweg unanständig, und wir müssen dem einen Riegel vorschieben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Da warte ich auf Ihre Vorschläge. Im Bundesrat gab es 2013 einen guten Vorschlag für stärkere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beim Einsatz von Fremdpersonal. Man hat gesagt, man wolle zusätzliche Kon-trollen durchführen. Auch dies wäre notwendig. Ich denke, Sie müssten endlich etwas vorlegen, damit wir dort eine gute Regelung haben. Wir müssen Leiharbeit und Werkverträge strenger regulieren. Beide Instrumente sind sinnvoll; das habe ich gesagt. Aber es gibt zunehmend schwarze Schafe.
Wir sollten dabei allerdings aufpassen – dies sagte ich ebenfalls bereits –, die Situation von Fach- und Führungskräften und die Fälle, die ich genannt habe, nicht zu vermischen. Wenn Fach- und Führungskräfte über Werkverträge eingestellt werden, in denen die vereinbarte Entlohnung über einem bestimmten Satz liegt, dann ist eine Regelung nicht notwendig. Wenn es jedoch um den Lkw-Fahrer oder den Regaleinräumer geht, dann müssen wir dringend tätig werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Für die Unternehmen ist eine bessere Regulierung wichtig; damit möchte ich schließen. Für den Mittelstand ist sie wichtig; denn die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen ist eine der Grundvoraussetzungen für das Funktionieren der Wirtschaft. Dafür müssen gerade Sie Sorge tragen. Deshalb sind Ihre Verweigerungshaltung und die Art, in der Sie argumentiert haben, wirklich nicht zielführend.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Stephan Stracke das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5114244 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 106 |
Tagesordnungspunkt | Leiharbeit und Werkverträge |