21.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 106 / Tagesordnungspunkt 8

Norbert BrackmannCDU/CSU - Nachtragshaushalt und Unterstützung von Kommunen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir hier heute machen, hat nichts, aber auch wirklich gar nichts damit zu tun, Frau Hajduk, dass wir Verfehlungen korrigieren wollen, oder damit, dass wir auf gesellschaftliche Veränderungen, lieber Kollege Claus, reagieren wollen. Vielmehr geht es darum, dass wir zur rechten Zeit das, was wir mit guter Politik an Freiräumen geschaffen haben, den Menschen zurückgeben, es zur Lösung der Probleme in diesem Land einsetzen und heute damit eine wesentliche Grundlage für die Zukunft legen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen ist die schwarze Null kein Kampfbegriff, auch wenn Sie das vielleicht so sehen. Geld nicht auszugeben und keine Schulden zu machen, sondern über Geld erst zu verfügen, wenn man es hat, ist ein wesentlicher Grund dafür, dass wir heute an dem Punkt sind, an dem wir sind. Ich hatte vorhin bei einigen Rednern der Opposition ein bisschen den Eindruck, als würde es Zufall sein, dass wir heute dort sind, wo wir sind. Aber wie ist es denn dazu gekommen, dass wir weniger Zinsen zahlen? Bekanntlich zahlt man Zinsen, wenn man Schulden aufgenommen hat. Wenn wir aber keine neuen Schulden aufnehmen, zahlen wir auch keine neuen Zinsen. Wenn die Investoren Vertrauen darin haben, dass wir mit ihrem Geld sorgsam umgehen, dann geben sie uns auch Geld zu niedrigen Zinsen, was dazu führt, dass wir mehr Einnahmen zu verteilen haben.

Exakt dies machen wir heute. Wir machen es in erheblichem Umfang. Wir investieren zusätzlich 10 Milliarden Euro in die Zukunft des Bundes, aber – da verstehe ich die Kritik, die hier geäußert wurde, nun überhaupt nicht – in den nächsten Jahren gehen auch 6 Milliarden Euro in die Kommunen. Das ist bemerkenswert; denn wenn man sich die Finanzverfassung unseres Grundgesetzes anschaut, sieht man, dass wir als Bund eigentlich keine Verantwortung für die Kommunen haben, sondern die Länder in der Verantwortung für die Kommunen sind. Deswegen wäre es naheliegend, dass jeder auf seinem Gebiet die Politik macht, für die er zuständig ist, und dafür sorgt, dass er mit dem Geld auskommt, das er einnimmt, das er von den Menschen bekommt. Das wäre schon eine grundsolide Haltung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Insofern ist es, glaube ich, nicht hoch genug zu würdigen, dass wir als Bund ein Investitionspaket für die Kommunen auflegen. Auch hier sehen wir wieder, dass von den Ländern vielleicht etwas mehr Bereitschaft, hier Verantwortung zu übernehmen, gefordert werden könnte.

Was waren die Schwerpunkte unserer Beratungen im Haushaltsausschuss? Wir haben das Grundgesetz genommen, gewürgt, geknetet, weil in der Föderalismuskommission II insbesondere auf Wunsch der Länder die Bedingungen, unter denen der Bund überhaupt Förderung für die Kommunen machen kann, so eng gefasst wurden, dass wir kaum eine Möglichkeit haben, die Kommunen unmittelbar zu fördern. Dennoch machen wir das. Wir hätten uns auch aus dem Staub machen und auf die Verantwortung der Länder hinweisen können. Dies machen wir nicht. Wir stehen zu den Aufgaben, die die Kommunen haben. Wir stehen zu dieser Solidarität zwischen Bund und Ländern. Das ist gerade in dieser Zeit besonders wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein Teil dieser Verantwortung ist auch, dass wir trotz dieser Aufgabenteilung, die ja von unseren Urvätern bewusst gewählt wurde, sagen: Wenn es besondere Belastungen für den Staat gibt, dann muss man diese nach Möglichkeit auf alle Ebenen verteilen, damit der gesamte Staat diese Belastung tragen kann. Es ist richtig, bei der Flüchtlingsproblematik zu sagen, dass für das Anerkennungsverfahren der Bund zuständig ist, die Länder für die Erstunterbringung und die Kommunen für die dauerhafte Unterbringung. Aber bei der Bewältigung dieser Aufgaben sind wir aufgrund der guten finanziellen Situation jetzt in der Lage, bei der Unterbringung der Flüchtlinge zu helfen. Die 1 Milliarde Euro, die wir zusätzlich für die Flüchtlingsunterbringung in 2015 und 2016 zur Verfügung stellen, und die Entlastung der Kommunen in 2017 über das Investitionspaket in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sind unter dem Eindruck der vielen Flüchtlinge ein Zeichen der Menschlichkeit und eine wichtige Hilfe.

Aber dann können und müssen wir auch erwarten, dass die Länder ihrerseits nicht den Versuch machen, an dieser Aufgabe zu verdienen, sondern das Geld an die Kommunen durchreichen. Wenn nur drei Länder die Bundesmittel für die Flüchtlinge komplett an die Kommunen weiterleiten, dann finde ich, dass wir das nicht akzeptieren können und dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das alles sind Investitionen in die Zukunft und in die Menschen. Deswegen ist der heutige Tag ein guter Tag für die Menschen, für die Kommunen, für die Flüchtlinge und für Deutschland.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Kollege Brackmann. – Frau Gottschalck, bevor ich Ihnen das Wort erteile, hat der Kollege Jan Korte das Wort zu einer Kurzintervention.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5115054
Wahlperiode 18
Sitzung 106
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushalt und Unterstützung von Kommunen
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