Anita SchäferCDU/CSU - Menschenrechte in Mexiko
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir bereits ausführlich über das Sicherheitsabkommen mit Mexiko gesprochen haben, möchte ich noch eine etwas grundsätzlichere Frage behandeln, nämlich die, wie wir generell mit bilateralen Sicherheitsabkommen umgehen wollen. Die Grünen fordern dazu in ihrem Antrag, dass sich die Vertragspartner bei derartigen Abkommen unter anderem zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien verpflichten.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kontrolliert!)
– Korrekt. – Geschehen soll dies durch Vertragsklauseln mit Überprüfungscharakter.
Wie immer in internationalen Verhandlungen stellen sich aber die Fragen, welches Ziel man erreichen will und welche Forderungen man noch durchsetzen kann, wie viele Bedingungen man an den Partner stellen kann, wenn es um das Erreichen gemeinsamer Interessen geht. Beide Seiten wollen ja von einer Vereinbarung profitieren. Sind die Bedingungen für eine Partei unannehmbar, gibt es eben kein Abkommen. Nun könnte man sagen: Wer unsere deutschen Standards nicht erfüllt und sich nicht von uns überprüfen lässt, mit dem wollen wir auch keine Sicherheitszusammenarbeit haben. Allerdings geht das dann auch eventuell zulasten unserer eigenen Sicherheit. Zusätzlich berauben wir uns der Chance, durch eine solche Zusammenarbeit tatsächlich auf die Verhältnisse im Partnerland einwirken zu können.
Es ist ja nicht so, als ob beispielsweise Menschenrechtsfragen bei solchen Abkommen bislang keine Rolle spielten. Schon heute verpflichtet sich die Bundesregierung nur nach der Maßgabe deutscher Gesetze zur Zusammenarbeit. Sicherheitsabkommen stellen stets ausdrücklich klar, dass sich diese Zusammenarbeit nach den Vorschriften unseres innerstaatlichen Rechts richtet. Dies umfasst auch Fragen des Datenschutzes. Demnach ist eine Übermittlung von Daten an Abkommenspartner ausgeschlossen, wenn die Verletzung von Menschenrechten droht, bzw. ist die Übermittlung an Bedingungen geknüpft, die eine solche Gefahr ausräumen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch nicht wahr! Sie haben nicht zugehört!)
Es ist der Bundesregierung also durchaus bewusst, welche Konsequenzen Sicherheitsabkommen für Menschenrechte und Fragen des Datenschutzes in Partnerstaaten haben können.
Ähnliches gilt für die Forderung im Antrag, bei der Ausbildungsunterstützung Schwerpunkte auf Menschenrechts- und Rechtsstaatsausbildung zu legen. Diese Punkte sind ohnehin regelmäßig Inhalt von Schulungen im Rahmen der Partnerschaften. Dass die Ausbildung von Polizeikräften in Partnerstaaten Ermittlungstechniken zur Aufklärung von Straftaten beinhalten sollte, muss, glaube ich, nicht eigens in einem Antrag gefordert werden.
Deutschland hat seit jeher Verhandlungen zu Sicherheitsabkommen mit Partnerstaaten im Lichte von Problemen geführt, die in diesen bestehen. Verhandlungen aber durch unrealistische Forderungen zu gefährden, würde den Menschen dort in keiner Weise helfen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fragen Sie mal!)
– Ja. – Sicherheitsabkommen sind vielmehr für unsere eigene Sicherheit ebenso unverzichtbar wie für den Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher Strukturen im jeweiligen Land.
Wir müssen auch zukünftig den Dialog mit Ländern führen, die in dieser Hinsicht noch Verbesserungsbedarf haben, um ihnen Hilfe bei der Entwicklung des Rechtsstaates zu leisten. Ein funktionierender Rechtsstaat ist nämlich nicht nur eine Voraussetzung für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, sondern auch die Basis für die wirtschaftliche, zivilgesellschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes und wirkt damit nicht zuletzt Flüchtlings- und Migrationsbewegungen entgegen.
Wie wichtig das ist, zeigt sich aktuell an der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer. Daher sollten wir der Bundesregierung beim Aushandeln derartiger Abkommen keine unnötigen Steine in den Weg legen, gerade weil wir selbst in nicht unerheblichem Maße von diesen Partnerschaften profitieren, etwa indem unsere Sicherheitsbehörden Hinweise im Zusammenhang mit internationaler Kriminalität erhalten, von der auch wir betroffen sind.
Wenn Deutschland auf diesem Wege zudem dazu beitragen kann, dass sich auch andere Staaten demokratisch und im Sinne der Menschenrechte entwickeln, sollten wir auch mit kleinen Fortschritten zufrieden sein. Daraus kann im Ergebnis dann mehr entstehen. Diese Chance sollten wir nicht gefährden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir werden daher Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen können.
Danke.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5115967 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 106 |
Tagesordnungspunkt | Menschenrechte in Mexiko |