21.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 106 / Tagesordnungspunkt 23

Renate KünastDIE GRÜNEN - Bundesverfassungsgerichtsgesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, gut, dass wir hier die Debatte echt führen. Ich glaube, es ist dem Thema auch angemessen, dass die Reden nicht einfach zu Protokoll gegeben werden.

Ja, heute ist ein guter Tag insoweit, als wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf haben, durch den § 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz geändert werden soll. Wenn Meilensteine unterschiedliche Größenordnungen haben könnten, handelte es sich immerhin um einen kleinen Meilenstein, der auch eine Schieflage beseitigt.

Es wäre doch kurios, die höchsten Richterinnen und Richter dieses Landes würden nur in einem Wahlausschuss gewählt, in dem, ich glaube, mehr Geheimhaltung war als an manch anderen Orten. Zumindest in den Zeitungsartikeln, die ich immer gelesen habe, kamen mehr die vereinigten Kaffeesenate zu Wort. Es taten mir immer die leid, die da gehandelt wurden, es dann aber doch nicht wurden. Das sprach auch ein bisschen für diesen kleinen Wahlausschuss: die Wertschätzung gegenüber den Personen.

Heute schaffen wir natürlich eine bessere Vergleichssituation. Es wäre ja komisch, die höchsten Richterinnen und Richter würden nicht im Plenum gewählt, aber der Wehrbeauftragte zum Beispiel würde dort gewählt. Nichts gegen selbigen, aber man muss ja irgendwie eine ausgleichende Linie hinbekommen.

Wir als Grüne hätten uns mehr gewünscht. Herr Bartke, wir hätten uns natürlich mehr gewünscht, schon allein für das Bundesverfassungsgericht. Aber das ist ja schon einmal etwas nach all der Kritik der letzten Jahre. Ich meine, wir sind natürlich freie Bürgerinnen und Bürger und Abgeordnete in einem freien Land. Wir dürfen auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kritisieren. Aber wenn dann zu oft gesagt wurde: „Da sind die zu weit gegangen, das steht denen gar nicht zu“, kriegte das doch manchmal einen Unterton, bei dem ich dann dachte, obwohl auch ich frech losreden kann: Das geht jetzt eigentlich zu weit. Da fehlt der Respekt vor der dritten Gewalt.

Wir hätten noch mehr machen können. Ich hätte mir, weil wir ja wollen, dass es ein selbstbewusstes und unabhängiges Gericht ist, was Deutschland ja auszeichnet und worauf wir an der Stelle stolz sein können, natürlich auch noch vorstellen können, dass es so geregelt worden wäre, dass tatsächlich öffentliche Anhörungen, Anhörungen im Rechtsausschuss usw. hätten stattfinden müssen. Da gibt es noch manche Verbesserungsmöglichkeiten. Was wir Ihnen heute jedenfalls nicht ersparen konnten, ist unser Änderungsantrag, der zwei Punkte enthält. Ich will darauf kurz eingehen.

Der erste Punkt ist das Zählverfahren für die Besetzung der Sitze. Hier wird immer noch das Verfahren nach d’Hondt angewandt. Wir wollen das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Ja, ich gebe zu, das ergibt für die kleine Opposition – je kleiner, desto mehr – mehr Plätze. Aber das ist ja wohl in heutigen Zeiten, in denen wir über Minderheitenschutz und auch über die demokratische Legitimation der Bundesverfassungsrichter reden, keine falsche Überlegung. Da, glaube ich, ist es gut, wenn am Ende alle Fraktionen, wie viele wir auch immer haben, daran beteiligt sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Herr Harbarth, der jetzt nicht hier ist, hat im Ausschuss gesagt: Jedes Sitzverteilungsverfahren hat seine Vorzüge und Nachteile. Das mag stimmen. Er hat daraus jedoch abgeleitet, dass er keine Notwendigkeit für eine Änderung sieht. Ich sage Ihnen: Sie müssten begründen, warum dieser Richterwahlausschuss für das Bundesverfassungsgericht das einzige Gremium ist, das noch nach d’Hondt besetzt wird. So herum sollte es sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Der zweite Punkt ist die Frage nach einer Frauenquote. Lassen Sie mich Ihnen, Herr Bartke, sagen: Ich war in der letzten Legislaturperiode dabei und habe dieses Geschäft sehr systematisch vier Jahre betrieben, auch mit CDU-Frauen, zum Beispiel mit Rita Pawelski, die leider jetzt nicht mehr dabei ist. Lassen Sie mich Ihnen eine Lebensweisheit mit auf den Weg geben, weil ich ja weiß, was die SPD in der letzten Legislaturperiode gemacht hat: Nicht jeder, der auf einen fahrenden Zug aufspringt, ist deshalb auch gleich Lokomotivführer.

(Dr. Matthias Bartke [SPD]: Ein ganz schlechter Vergleich!)

Zu sagen: „Wir sind die Partei der Quote“, das geht dann doch zu weit. Dass Sie am Ende im Ministerium die Funktion hatten, das federführend vorlegen zu müssen, gestehe ich Ihnen zu. So war es. Ich sage Ihnen: Ich finde, eine Quote mit dem Inhalt: „Mindestens drei Männer oder Frauen müssen in einem Senat vertreten sein“, ist nicht zu viel verlangt, nachdem wir eine Quote für Aufsichtsräte börsennotierter mitbestimmungspflichtiger Unternehmen beschlossen haben.

Ich weiß nicht, wen man zu dieser Frage noch hätte anhören können. Sie hätten natürlich auch eine Anhörung beantragen können und sagen können, dass Ihnen die Beratungen noch nicht reichen. Aber eins nehme ich auf, Herr Bartke: Wir werden Sie beim Wort nehmen. Hier und an vielen anderen Gerichtsstellen sind Sie jetzt in der Pflicht, mit uns dafür zu sorgen, dass in dieser Wahlperiode noch etwas passiert. Ich sage Ihnen: Ich finde die Aktion des Deutschen Juristinnenbundes richtig, der gefordert hat: Mehr Frauen in die roten Roben! – Das wäre ein weiterer kleiner Fortschritt. So ist es ein kleiner Meilenstein, ein Schritt vorwärts.

Sie dürfen sicher sein: Wir stimmen zu, um dem Verfassungsgericht mehr Würde zu geben, aber wir werden Sie ab morgen früh wieder fragen, was Sie, Herr Bartke, dafür tun, dass mehr Frauen an den Gerichten in Führungspositionen und nicht nur in unteren Positionen sind. Wenn das so ist, dann ist es ein guter Tag.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Künast. – Nächste Rednerin ist jetzt Dr. Katarina Barley, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5116214
Wahlperiode 18
Sitzung 106
Tagesordnungspunkt Bundesverfassungsgerichtsgesetz
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