21.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 106 / Tagesordnungspunkt 23

Katarina BarleySPD - Bundesverfassungsgerichtsgesetz

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, die zu dieser späten Stunde noch da sind! Ich muss zugeben, ich hätte mir gewünscht, dass wir diesen Tagesordnungspunkt an einer etwas prominenteren Stelle der Tagesordnung diskutieren; denn es geht hier ein Stück weit um etwas sehr Grundsätzliches. Es geht um die Balance der Gewalten in unserem Staat. Das ist etwas, was enorm wichtig ist. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich einiges dabei gedacht, als sie die Struktur so geschaffen haben, wie sie jetzt ist. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht eine sehr starke Stellung gegeben. Das war ja durchaus ein Risiko. Die Verantwortung liegt nunmehr in den Händen von 16 Einzelpersonen. Das hätte auch schiefgehen können. Aber jetzt können wir konstatieren – ich glaube, da sind wir alle einer Meinung –, dass sich – ich mag diesen Satz sonst überhaupt nicht – diese Konstruktion wirklich sehr bewährt hat.

Doch auch das Verfahren, so wie wir es bisher in einem kleinen Ausschuss mit einer relativ späten Beteiligung der Öffentlichkeit betrieben haben, hat sich bewährt. Es ist schon gesagt worden: Anhand des Wortlautes war es immer umstritten, ob die Entscheidung alleine durch den Wahlausschuss gefällt werden kann. Auch ich bin froh, dass wir heute eine entsprechende Änderung hinbekommen.

Ich muss zugeben, Frau Künast, dass ich mit Ihnen nicht ganz einer Meinung bin, was eine noch weitergehende Öffnung im Hinblick auf zum Beispiel öffentliche Anhörungen angeht. Ich glaube, dass ein Verfahren, das dem amerikanischen ähnelt, unserer Art, Verfassungsrechtsprechung zu betreiben, nicht gerecht wird.

Ich selbst hatte das Privileg, am Bundesverfassungsgericht zu arbeiten. Ich kann nur bestätigen, dass die Parteizugehörigkeit, wenn es denn überhaupt eine gibt, oder die Partei, die den jeweiligen Richter oder die jeweilige Richterin nominiert hat, keine Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen. Es geht tatsächlich um die Persönlichkeiten und ihre Erfahrungen; das wurde schon mehrfach angesprochen. Insofern möchte ich davor warnen, in zu großen Schritten in diese fragile Balance einzugreifen. Ich will das nicht für alle Zeiten ausschließen. Aber ich halte es für sehr gut, wenn wir ganz behutsam vorgehen. Ich glaube, dass wir jetzt einen vielleicht kleinen, aber wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/ CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5116267
Wahlperiode 18
Sitzung 106
Tagesordnungspunkt Bundesverfassungsgerichtsgesetz
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