Renate KünastDIE GRÜNEN - Bekämpfung von Doping im Sport
Mich irritiert, dass sich diejenigen, die hier wegen jedes Wortes der Kritik beleidigt sind
(Dagmar Freitag [SPD]: Wer ist denn beleidigt? Um Gottes willen!)
– ein bisschen waren Sie schon beleidigt –, hier hinstellen und beklagen, man würde den Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit nicht kennen. Auch Sie haben ihn nicht definiert, meine Liebe.
(Dagmar Freitag [SPD]: Das ist auch nicht meine Aufgabe!)
Ich finde, Sie haben schon ein bisschen beleidigt gewirkt.
Frau Freitag, weil Sie erklärt haben, der federführende Ausschuss würde dazu eine Anhörung machen und danach könnten alle Mitglieder, auch die des mitberatenden Ausschusses, sehen, was noch verändert werden könne, darf ich Ihnen als Kollegin Ausschussvorsitzende sagen:
(Dagmar Freitag [SPD]: Das ist normal!)
Ich wünsche mir, dass Ihre Reaktion auf meine Bitte, eine gemeinsame Anhörung durchzuführen – so etwas ist hier Brauch – nicht einfach ein Nein und der Hinweis ist, dass Sie auch nicht bereit sind, die Sitzung um eine Stunde zu verschieben, weil da schon etwas anderes sei. – Mir wurde signalisiert, die Mitglieder des Rechtsausschusses seien im Sportausschuss nicht erwünscht.
(Dagmar Freitag [SPD]: Nein!)
Wenn Sie über Vorsatz, Fahrlässigkeit und das Strafgesetzbuch diskutieren wollen – das hätte man auch im Rechtsausschuss machen können –, dann würde ich mich freuen, wenn Sie die Mitglieder des Rechtsausschusses in die Diskussion einbeziehen würden und da kooperativ wären. Dann diskutiert es sich auch einfacher, sowohl sportpolitisch als auch rechtspolitisch.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Herr Grindel, ein Satz von Ihnen, auch wenn ich mit dem, was Sie sagen, nicht immer einverstanden bin, hat mich schon beeindruckt. Sie haben gesagt: Ein so großes Dunkelfeld darf sich der deutsche Sport nicht leisten. – Da sind wir einer Meinung. Ich finde, dass das Wort „Sportbetätigung“ nicht nur den Spitzensport, sondern auch den Breitensport einschließt, der zur Förderung der Gesundheit beiträgt und Freude macht. Herr Grindel, Sie haben es angeführt: Sport schafft Gemeinschaft, egal ob die Menschen in Berlin an der Schlossstraße stehen und Boule spielen, ob sie Fußball oder Volleyball spielen oder eben skaten gehen. All das schafft Gemeinsamkeit. Sich sportlich zu betätigen, ist nicht nur gesund, sondern macht auch persönlich Freude und schafft soziale Kontakte.
Wenn das der Fall ist, dann sollten wir genau schauen: Was regeln wir? Ist dafür das Strafgesetzbuch das richtige Instrument? Ist es richtig, sich nur auf den Spitzensportler zu fokussieren? Ich persönlich glaube, dass nicht nur die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, von denen zumindest die Fußballer, wie es Özcan Mutlu sagt, Schmerz- und Eisgel brauchen, um die 90 Minuten überhaupt zu überstehen, Vorbilder sind. Die meisten denken sicherlich: Bis dorthin komme ich sowieso nicht. – Sind nicht vielmehr die Breitensportler das Vorbild? Wenn das so ist, müssen wir uns sehr genau überlegen, was wir wie regeln.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will ein paar Punkte herausgreifen. Ich meine, wir müssen uns als Erstes fragen: Wie funktioniert Rechtspolitik? Ich denke, dass ein neues Strafrecht den Kern der Rechtspolitik betrifft. Dabei stellt sich die Frage: Was regeln wir eigentlich? Wir müssen uns überlegen, ob diese Regelung, die einen Straftatbestand formuliert, tatsächlich legitim ist, also dem Rechtsgüterschutz dient.
Ich will jemanden zitieren, der Ihnen nicht fremd ist, Winfried Hassemer, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, der einmal in einem Sondervotum geschrieben hat:
In § 1 Ihres Gesetzentwurfes steht: Die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben ist zu sichern. – Schön, gut, richtig. Aber sind Fairness und Chancengleichheit im Sport wirklich die elementaren Werte unseres Gesellschaftslebens, die elementaren, ordnenden Prinzipien? Ich meine, nein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fairness im Sport zu schützen ist kein Fall fürs Strafgesetzbuch. Das betrifft nicht nur die Fairness, sondern auch die Integrität, das Image und das Ansehen. Das schützen wir auch in anderen Lebensbereichen nicht. Die Beispiele, die Sie, Herr Grindel, genannt haben, waren viel wirtschaftsbezogener als der Begriff der Fairness an dieser Stelle. Ich meine, dass bezüglich des Fairnessbegriffes nicht Staatsanwalt und Polizei als Allererste das Wort haben sollten, sondern dass ein dopingfreier fairer Sport Aufgabe des Sports selbst ist.
(Matthias Schmidt [Berlin] [SPD]: Aber es ist doch daran gescheitert!)
– Na ja, auch da kann man Druck machen. Es wäre ja das erste Mal, dass wir Leute wie Armstrong jahrzehntelang die Berge herauffahren lassen, ohne von ihnen Dopingproben zu nehmen.
(Dagmar Freitag [SPD]: Er hat Proben abgegeben! Er ist nur nicht positiv getestet worden!)
Wenn wir dann sagen, dass es an dieser Stelle gescheitert ist, dann könnte man Regeln für die Schiedsgerichtsbarkeit aufstellen, ohne zusätzliche Straftatbestände.
Herr Tempel hat auf einen anderen Bereich hingewiesen, nämlich auf die leistungssteigernden Mittel, die unsere Jugendlichen in diesen Muckibuden nehmen. Insbesondere Jungen glauben, nur wenn sie muskulös aussehen, seien sie toll. Ein Irrtum – Jugendschutz, Aufklärung und Auflösung solcher Buden sind nötig. Die Polizei sagt: In diesen Buden stehen eigentlich mehrere Apotheken. – Ich glaube, dass es um diese Vorbilder geht, um Menschen, die meinen, dass man mit diesen und jenen Mitteln anders aussieht und besser sein kann.
Dann reden Sie über die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler. Ja, klar, die Gesundheit von Menschen ist schützenswert. Aber wie kommen wir eigentlich dazu, dass wir den Erwerb und Besitz von Stoffen, die für alle anderen Sportmuffel oder meinetwegen Marathonläufer erlaubt, legal und nicht rezeptpflichtig sind, über Doping für den Spitzensport und Wettbewerb strafbar machen? Ich habe damit rechtliche Probleme. Ich meine nicht die Dopingkontrolle und den Ausschluss von Wettbewerben. Ich habe damit Probleme, dass wir Stoffe mit dem Aspekt der Gesundheit je nach Person unterschiedlich beurteilen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Ich meine, meine Damen und Herren, dass wir zu einem Sonderstrafrecht kommen, das so nicht zu rechtfertigen ist. Sie können es der NADA überlassen, zu definieren, wer der Trainingskontrolle unterliegt. Nur: Sind dann Dinge strafbar, die vorher nicht strafbar waren?
(Abg. Reinhard Grindel [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Die Redezeit.
Ich möchte noch einen letzten Satz sagen.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des werten Kollegen Grindel?
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nach überzogener Redezeit noch eine Zwischenfrage!)
Ja.
Ich käme nie auf die Idee, mich zu melden, um auf den Ablauf von Redezeit hinzuweisen, Frau Präsidentin.
Nein, nie.
Das könnte sich auch einmal gegen mich selbst richten.
Frau Kollegin Künast, ich unternehme noch einmal einen Versuch. In diesem Gesetzentwurf wird die Einnahme von Dopingsubstanzen bei Breitensportlern wie bei Spitzensportlern völlig gleich behandelt. Sie ist natürlich von dem Recht auf Selbstschädigung als Ausdruck der allgemeinen menschlichen Handlungsfreiheit umfasst. Sind Sie bereit, nach dem Studium des Gesetzentwurfs, mir zuzustimmen, dass das nicht der entscheidende Punkt ist? Die Selbstschädigung mag gesundheitlich bedenklich sein, sie ist aber verfassungsrechtlich zulässig. Das entscheidende Rechtsgut, um das es hier geht, ist die Integrität des sportlichen Wettbewerbes, die Ausstrahlung auf Millionen von Menschen. Sie haben die wirtschaftliche Bedeutung angesprochen. Auch wir bewegen im Sport Milliardenbeträge. Sind Sie nicht doch bereit, sich dem Gedanken etwas zu nähern, dass ein Lance Armstrong in seiner Zeit und in seiner Sportart oder ein Olympiasieger
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder Jan Ullrich!)
als Vorbild für Kinder und Jugendliche – auch in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für den Sport – etwas anderes ist als ein normaler Freizeitläufer beim Berlin-Marathon?
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Natürlich ist das etwas anderes. Spätestens beim Berlin-Marathon stellen Sie aber fest, dass da auch andere als Fritz Krause oder Fritz Kuhn mitlaufen. Da laufen auch berühmtere Menschen mit, zum Beispiel die afrikanischen Läufer.
Ich gebe auch zu, dass Sie nicht alles beim Doping strafbar machen. Ich habe aber gerade versucht, auszuführen, dass Fairness im Sport, auf die Sie rekurrieren, für mich kein Regelungsgegenstand des Strafgesetzbuches sein kann. Ich wollte auch sagen, dass Sie mir zu unbestimmt sind, wenn Sie von erheblichem Umfang von Geld sprechen. Dann haben Sie gesagt, dass Sie aus Fairnessgründen, damit es praktikabel ist, die rechtliche Rolle der Verbände stärken wollen. Da stellt sich mir die Frage: Wo haben wir in anderen Straftatbeständen zum Beispiel die Rolle der Umweltverbände gestärkt? Das sind lauter rechtliche Fragen. Ich glaube, dass Sie sich mit der Regel auf das Glatteis begeben. Wir wären besser beraten, wenn wir über eine Schließung der Lücken im Sportbetrug reden würden. Da gibt es Ansatzpunkte. Die anderen finanziellen Interessen, die Beantwortung der Frage der Dopingkontrolle und der Frage, wer ausgeschlossen wird, sind meines Erachtens eine Aufgabe des großen internationalen Wirtschaftszweiges Sport selbst.
Ich fasse zusammen: Wir sollten Regelungen im Strafgesetzbuch auf den Kern dessen reduzieren, was vertretbar und vergleichbar ist. Lassen Sie uns kein Sonderrecht schaffen, sondern nur eine Regelung in Bezug auf Sportbetrug. Ich bin gerne bereit, über alle diese Punkte zu diskutieren, aber dann bitte schön in einer gemeinsamen Anhörung, Frau Freitag.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Aber nicht mehr ohne Redezeit!)
Vielen Dank, Renate Künast. – Herr Grosse-Brömer, Ihre Kollegen haben länger überzogen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nein, das kann nicht sein!)
– Doch, das kann ich beweisen. –
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, halten Sie sich bitte an die Redezeiten. Wir haben noch zig Punkte auf der Tagesordnung.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es ist gut, dass Sie das nach der Rede von Frau Künast noch einmal betonen!)
Ich erteile jetzt Stephan Mayer von der CDU/CSU- Fraktion das Wort.
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 107 |
Agenda Item | Bekämpfung von Doping im Sport |