Stephan MayerCDU/CSU - Bekämpfung von Doping im Sport
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich werde alles daransetzen, die Redezeit einzuhalten. – Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich bin fest davon überzeugt, dass der Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes eine gute und wichtige Grundlage für die Verbesserung und die Erweiterung des Kampfes gegen die Hydra Doping ist. Ich bin auch der Überzeugung, dass es wichtig ist, Fragen stellen zu können. Sowohl vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs als auch im parlamentarischen Verfahren muss es erlaubt sein, Fragen zu stellen und Bedenken anzubringen.
Von der heutigen Debatte muss das klare Signal ausgehen: Wir als Deutscher Bundestag sind uns einig, dass es in Deutschland null Toleranz gegenüber Doping gibt. – Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Vereinbarung des Koalitionsvertrags konsequent um. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir weitergehende strafrechtliche Regelungen zur Bekämpfung des Dopings, aber auch zur Bekämpfung der Spielmanipulation schaffen; dazu möchte ich später noch etwas mehr sagen. Der Ansatz, dass man gegen das Milliardengeschäft der Spiel- und Sportwettenmanipulationen konsequent vorgeht, ist mindestens ebenso wichtig wie das Anti-Doping-Gesetz.
(Dagmar Freitag [SPD]: Machen wir ja auch!)
Die Zeiten sind vorbei, in denen man den Sport, zum Beispiel den Fußball, als schönste Nebensache der Welt bezeichnete. Der Sport, vor allem der Spitzensport, ist mittlerweile ein gesellschaftliches Phänomen, das nicht mehr wegzudenken ist. In einer Gesellschaft wie der unsrigen, die immer heterogener wird, in der Partikularinteressen eine immer größere Rolle spielen und in der es immer schwieriger wird, einen Großteil der Gesellschaft hinter bestimmten gesellschaftlichen Ereignissen und Phänomenen zu versammeln, kommt dem Sport, sowohl dem Breitensport als auch dem Spitzensport, aus meiner Sicht in vielerlei Hinsicht eine eminent wichtige Rolle zu.
Es kann nicht bestritten werden, dass in einer sehr medial geprägten Gesellschaft wie der deutschen bzw. der westeuropäischen Vorbilder im Bereich des Spitzensports für unsere Jugend, für Heranwachsende, aber auch für die Gesellschaft insgesamt ausgesprochen wichtig sind; denn nach diesen Vorbildern richten sich Millionen von Menschen in Deutschland. Deswegen kann man die Hydra Doping nicht einfach dem organisierten Sport überlassen. Ich bin der festen Überzeugung: Hier darf der Staat nicht wegschauen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist wichtig, dass wir uns an einen Dreiklang aus Prävention, Kontrolle und Sanktionen halten. Prävention muss betont und ausgebaut werden. Kontrolle und Sanktionen spielen eine wichtige Rolle. Eine Verschärfung des Strafrechts für 7 000 Spitzensportler mag durchaus angebracht sein, aber ich bin der Überzeugung, dass es zu kurz gesprungen ist, wenn man erwartet, dass man nur mit Mitteln des Strafrechts die Hydra Doping wirklich effektiv bekämpfen kann.
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört! – Dagmar Freitag [SPD]: Nicht nur!)
Wir brauchen einen großen Instrumentenkasten. Wir müssen uns neben dem wichtigen Anti-Doping-Gesetz mit Sicherheit auch intensiver darüber austauschen, was wir insbesondere im Bereich der Prävention noch machen können. Ich bin der Meinung, dass wir durchaus stolz darauf sein können, dass es uns gelungen ist, der Nationalen Anti Doping Agentur im Haushalt 2015 mehr als 6,3 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht aber nicht!)
– Da kommt der Einwand „Das reicht aber nicht!“ Ich möchte ja gar nicht sagen, Sie hätten nicht recht. Es mag sein, dass dies noch nicht reicht, aber es ist ein schöner Schritt, wenn man seitens des Bundes den Ansatz für die NADA von 2014 – da waren es noch 3,3 Millionen Euro – auf 2015 fast verdoppelt.
Ich möchte dazusagen, dass bei aller Klage über unzureichende strafrechtliche Möglichkeiten, den Dopingsündern zu Leibe zu rücken, die Finanzierung der NADA in den letzten Jahren ein Trauerspiel war. Wie sich dabei die Wirtschaft und die Länder ins Gebüsch geschlagen haben, war wirklich unwürdig.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie recht! Das kann doch die Wirtschaft mal selber bezahlen!)
– Ja, ich bin durchaus dieser Meinung, Frau Künast. Sie sehen ja, es gibt gar nicht so viele Kontroversen. Es gibt durchaus auch Überschneidungen. Ich bin auch der Meinung, dass die Wirtschaft hier noch mehr tun kann, dass vor allem aber auch die Länder noch stärker gefordert sind.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Sportgerichtsbarkeit ist ein scharfes Schwert. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung: Man kann dem einzelnen Sportler – dem Spitzensportler – nichts Schlimmeres antun, als ihn nicht in die Lage zu versetzen, seinen Spitzensport, von dem er ja häufig lebt, der häufig seine Existenz- und Lebensgrundlage ist, weiter auszuüben. Nach dem neuen WADA-Code ist schon beim ersten Vergehen eine vierjährige Sperre angesagt. Das bedeutet, um dies einmal klar und offen zu sagen, für viele Spitzensportler das Ende der Karriere. Wenn jemand vier Jahre lang an keinem Wettkampf mehr teilnehmen kann, dann kann er an sich einpacken.
Das Drohpotenzial der Sportgerichtsbarkeit ist aus meiner Sicht schon sehr groß. Es darf nicht unterschätzt werden, und ich denke, wir müssen aufpassen – auch im laufenden Diskussionsprozess bezüglich dieses Gesetzentwurfes –, dass wir die Sportgerichtsbarkeit nicht aushöhlen. Der Strict-liability-Grundsatz, der anders ist als im Strafrecht und klar besagt, dass jeder Sportler sofort dran ist und eine vierjährige Sperre aufgebrummt bekommt, unabhängig davon, ob ihm die persönliche Schuld des Dopings nachgewiesen werden kann – allein das Vorhandensein der Dopingsubstanzen in seinem Körper genügt, um ihn vier Jahre lang zu sperren –, ist aus meiner Sicht schon ein sehr, sehr scharfes und schneidendes Schwert. Deshalb wird, denke ich, intensiv darauf zu achten sein, wie sich das Verhältnis zwischen Sport- und Strafgerichtsbarkeit weiter entwickelt.
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass der entscheidende Schutzzweck dieses Gesetzes die Fairness, die Chancengleichheit und die Integrität des Sports sein müssen. Es gibt aber auch noch offene Fragen, und diese müssen gestellt werden, zum Beispiel, was den Täterkreis betrifft. Ist es angezeigt, wenn es um strafrechtliche Sanktionsmechanismen geht, die vom Staat aus betrieben werden, dass der Täterkreis nicht vom Staat, sondern allein dadurch bestimmt wird, welcher Sportler einem Nationalkader angehört und welcher nicht? Man überlässt es nach diesem Gesetz also den Verbänden, festzulegen, wer überhaupt tauglicher Täter sein kann. Das ist eine offene Frage, über die wir noch sprechen müssen.
Auch die Frage, welche Einnahmen überhaupt einen erheblichen Umfang darstellen, die dann zur Strafbarkeit führen, muss, denke ich, näher erörtert werden. Sehr umfassend ist bereits über die Schiedsgerichtsklausel gesprochen worden, über den ominösen § 11. Ich habe Verständnis für das Ansinnen bzw. den Wunsch des organisierten Sports, dass man diese Schiedsgerichtsklausel schafft, insbesondere im Lichte der beiden Urteile des Landgerichts München und des Oberlandesgerichts München vom 15. Januar 2015 zur Causa Pechstein. Ich bin aber auch der Meinung, dass man sich schon noch intensiv ansehen muss, ob die Vorgaben, die die beiden Gerichte in ihrem Urteil bzw. Zwischenurteil gemacht haben, insbesondere, was die Ausgestaltung des Internationalen Sportgerichtshofes, des CAS, betrifft, wirklich erfüllt sind. Ich höre es ja gern, wenn es heißt, der CAS sagt zu, er werde alle Auflagen erfüllen; aber insbesondere dazu, was das Recht auf den gesetzlichen Richter und die Ausgewogenheit bei der Besetzung der Richter beim CAS anbelangt, habe ich noch Fragen.
(Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Zweifel sind berechtigt!)
Ich habe darauf hingewiesen, dass es ein guter und wichtiger Gesetzentwurf ist, der uns jetzt für die weitere Debatte vorliegt. Es gibt noch offene Fragen. Wichtig ist mir, dass wir uns intensiv auch der Schaffung strafrechtlicher Regelungen zur Bekämpfung der Spielmanipulationen annehmen. Dafür gibt es meines Erachtens einen sehr tauglichen Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung, dem man nähertreten sollte. In diesem Sinne sollten wir die weitere Debatte konstruktiv und sachlich führen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Stephan Mayer. – Nächste Rednerin: Dr. Eva Högl für die SPD.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5119814 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 107 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Doping im Sport |