22.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 107 / Tagesordnungspunkt 30

Florian PronoldSPD - Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2008 sind in den Städten Berlin, Hamburg, Frankfurt und München die Warmmieten zwischen 25 und 48 Prozent angestiegen. In ganz Deutschland haben sich die durchschnittlichen Warmmieten seit diesem Zeitraum im Durchschnitt um 11 Prozent erhöht. Seit 2008 ist das Wohngeld nicht mehr angepasst worden. Das bedeutet, dass immer mehr Menschen in die Sozialhilfe fallen und nicht mehr in die Berechtigung von Wohngeld kommen. Dadurch geraten viele Familien und viele Ältere in eine schwierige Situation.

Unser Ziel ist, dass durch diese Wohngeldreform insbesondere Menschen mit geringen, mit mittleren Einkommen, die oft hart arbeiten, sich aber mit dem niedrigen Einkommen die Miete nicht mehr leisten können, in ihrer angestammten Wohnung bleiben können.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen ist es an der Zeit, dass wir hier nach sechs Jahren endlich die notwendige Anpassung vornehmen und die Entwicklung der Warmmieten berücksichtigen. Insgesamt werden zukünftig 870 000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. 324 000 Haushalte werden erstmals oder wieder diesen Anspruch haben. Besonders wichtig finde ich, dass wir damit insgesamt 90 000 Haushalte aus dem Bereich der Sozialhilfe holen. Es ist auch eine Frage der Würde, dass Menschen, die hart arbeiten, nicht aufs Amt gehen müssen, sondern sich Wohnung und Leben leisten können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die wichtigsten Stufen, die wir bei der Wohngeldreform einbauen, sind die Anpassung der Tabellenwerte an die Einkommens- und Mietentwicklung – sie erhöhen sich durchschnittlich um 39 Prozent – und die Anpassung der Miethöchstbeträge, um auf die unterschiedlichen Entwicklungen in unserem Land zu reagieren. In ländlichen Bereichen und in manchen Städten entwickeln sich die Mieten natürlich ganz anders als in den Hotspots. Deswegen erfolgt insbesondere auch eine Anpassung der Mietstufen.

Die Zahlen, die wir jetzt erst vom Statistischen Bundesamt bekommen haben und die wir im Laufe der Beratungen noch einbringen werden, zeigen, dass es hier gerade in den letzten Jahren dramatische Entwicklungen gegeben hat. Es ist vielleicht ganz positiv, dass sich zukünftig weitere Großstädte in der höchsten Mietstufe befinden werden; Köln, Mainz und Düsseldorf kommen neu hinzu. Insgesamt bedeutet dies, dass wir passgenauer darauf reagieren, was in den einzelnen Regionen los ist. Das ist auch eine ganz wichtige Voraussetzung.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben auch darauf geachtet, dass die Warmmieten stärker abgebildet werden. Dies geht in die Tabellenwerte ein. Daneben gab es auch eine umfangreiche Debatte über die Heizkostenkomponente. Bund und Länder geben zukünftig jedes Jahr insgesamt über 700 Millionen Euro zusätzlich für das Wohngeld aus. Mit diesem Wohngeld leisten wir einen Beitrag für bezahlbares Wohnen in Deutschland.

Die Anpassung des Wohngeldes passt mit all den anderen Maßnahmen zusammen, die wir in der Großen Koalition in diesem Zusammenhang beschlossen haben: mit der Mietpreisbremse, mit den abgesenkten Mietkappungsgrenzen in angespannten Wohnungsmärkten, mit dem, was wir im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen machen, und mit den 120 Millionen Euro, die wir gestern für studentisches Wohnen beschlossen haben. Wir bewahren die Heimat der Menschen, indem wir dafür sorgen, dass sie in ihrer angestammten Wohnung bleiben können. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, unterstützen wir sie ein Stück weit.

Was den Gesetzentwurf angeht, ist dies heute ein guter Tag für 870 000 Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat die Kollegin Heidrun Bluhm für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5120057
Wahlperiode 18
Sitzung 107
Tagesordnungspunkt Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz
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