22.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 107 / Tagesordnungspunkt 30

Heidrun BluhmDIE LINKE - Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist gut, dass sich die Bundesregierung nach sehr langer Abstinenz endlich wieder einmal dem Thema Wohngeld politisch zuwendet.

(Ulli Nissen [SPD]: Danke für das Lob!)

Offenbar war die Dringlichkeit – Herr Pronold hat das am Anfang seiner Ausführungen eben ja auch gesagt – nicht mehr zu ignorieren. Jetzt liegt also ein Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldes vor, der tatsächlich den Anspruch einer Reform hat. Ich denke aber, ich werde hier in meiner Analyse widerlegen, dass es sich tatsächlich um eine Reform handelt.

(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Entwurf der Bundesregierung beginnt mit folgendem Einleitungssatz:

Im Referentenentwurf hieß es aber noch: Das Wohngeld muss regelmäßig angepasst werden.

(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Aha!)

Dort steht nur ein anderes Wort; aber ich finde, das ist sehr verräterisch. Ich würde mich freuen, wenn Vertreter der Koalition, die nach mir sprechen werden, dazu vielleicht etwas sagen würden. Es reicht nämlich nicht, nur zu überprüfen, wie es jetzt im Gesetzentwurf steht.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Besagt gar nichts!)

Das besagt überhaupt nichts.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wohngeld muss sich den sich ändernden Lebensumständen regelmäßig anpassen. „ Regelmäßig“ muss eben bedeuten, dass in Echtzeit und nicht nur alle fünf oder sechs Jahre – je nach den Farben der Koalition oder der Kassenlage – überprüft wird. „ Anpassen“ muss bedeuten, dass man sich an den tatsächlich aktuellen Wohn- und Lebenshaltungskosten der betroffenen Menschen ausrichtet.

Die Menschen, die Wohngeld beziehen müssen, sind aus Sicht der Linken keine Almosenempfänger, sondern sie haben im Sozialstaat einen Anspruch darauf, in der Gesellschaft sozialpolitisch verantwortlich mitgenommen zu werden, und zwar verlässlich und wirksam.

(Beifall bei der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Frau Bluhm, deshalb machen wir das ja auch!)

Dass dies seit 2009 nicht mehr passiert ist, hat dazu geführt, dass die dem Wohngeld zugedachte sozialpolitische Wirkung immer weiter abgeschmolzen ist. Immer mehr wohngeldbeziehende Haushalte sind in Armut geraten – das sagt auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem Bericht von 2015 –, weil sie einen immer größer werdenden Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden mussten. Im Gesetzentwurf heißt es, dass sich die Wohnkostenbelastung armutsgefährdeter Haushalte innerhalb von nur drei Jahren, von 2010 bis 2013, von 35,1 Prozent auf 39,4 Prozent erhöht hat. Die Entwicklung ist seitdem nicht stehen geblieben. Wir haben jetzt Mitte 2015; es ist schon wieder einige Zeit ins Land gegangen.

Die Wohngelderhöhung 2016 bewirkt lediglich – so steht es auch im Gesetzentwurf selbst – eine Wiederherstellung des Wohngeldleistungsniveaus von 2009. Eine wirkliche Wohngeldreform müsste aber progressiv darauf hinwirken, dass wohngeldbeziehende Haushalte jetzt und künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für Wohnkosten aufwenden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist im Übrigen unsere zentrale Forderung, die wir auch nicht müde werden immer wieder hier vorzutragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es mag ja sein, dass der Gesetzentwurf gut gemeint ist; aber er ist rückwärtsgewandt, er macht eine Rolle rückwärts. Der Hauptmangel dieses Gesetzesvorhabens ist nämlich: Es arbeitet lediglich in der Vergangenheit Versäumtes auf und gleicht es aus, bietet aber keine tragfähige Option für die Zukunft, weil eine Dynamisierung des Wohngeldes, wie sie die Linke seit langem fordert, nicht vorgesehen ist.

Der nächste Mangel: Bei Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2016 sind die vorgesehenen Mietstufen schon wieder einige Jahre alt. Die Datenbasis, auf der dieses Gesetz beruht, stammt aus 2013. Das bedeutet aber auch: Wenn einigen Wohngeldempfängern durch die Wohngelderhöhung nominell mehr Geld für das Bestreiten ihrer Wohnkosten gezahlt wird, dann wird dieses Geld nur an die Vermieter und die Energieversorger durchgereicht. Die Erhöhung hält also die Armutsspirale nur für einen kurzen Moment an; danach setzt sich die Abwärtsbewegung fort, und das bis 2020. Das ist mit diesem Gesetz von vornherein so angelegt; denn für 2016 will der Bund insgesamt noch 358 Millionen Euro Wohngeld bereitstellen und diesen Betrag dann bis 2019 schrittweise auf 300 Millionen Euro absenken. Ich frage mich, mit welcher Wirtschafts-, Preis- oder auch Einkommensprognose Sie diese Absenkung begründen wollen.

2019 soll erneut geprüft werden. Wenn wir alle dann feststellen – ich sage Ihnen heute schon, dass es so kommen wird –, dass wiederum ein Missverhältnis zwischen Wohnkosten und Wohngeld, wie wir es heute beklagen, besteht, dann werden wir nach einer Überprüfung wieder ein Jahr lang brauchen, bis wir zu einer solchen Novelle kommen, um die Abwärtsspirale beim Leistungsniveau des Wohngeldes für die nächsten fünf Jahre aufzuhalten. Das ist doch nicht wirklich fair; das ist keine gute Sozialpolitik.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Mangel dieser Gesetzesnovelle ist das Fehlen sowohl einer Heizkosten- als auch einer Klimakomponente. Zwar gibt der Entwurf vor, die Kosten der Warmmiete zu berücksichtigen, aber er tut es nicht wirklich; denn die Heizkosten haben einen anderen Verlauf genommen als die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung. Wir müssen endlich zugeben, dass der DMB recht hat, wenn er eine Klimakomponente fordert.

Meine Damen und Herren, meine fünf Minuten Redezeit sind schon wieder um. Ich muss also zum Ende kommen. Insofern kündige ich Ihnen an, dass wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine eigene Vorlage zur sozialpolitisch gerechten Wohnraumversorgung und -finanzierung mit einer völlig anderen Systematik einbringen werden; denn dieses Gesetz ist leider keine Reform.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Volkmar Vogel das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5120058
Wahlperiode 18
Sitzung 107
Tagesordnungspunkt Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine