22.05.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 107 / Tagesordnungspunkt 30

Sylvia JörrißenCDU/CSU - Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 18. März dieses Jahres hat unsere Bundesregierung die Novelle für die Anpassung des Wohngeldes beschlossen. Für meine Fraktion begrüße ich dies sehr. Mit diesem Gesetzentwurf erneuern wir einen der zentralen Bausteine des bezahlbaren Wohnens, das der Großen Koalition sehr am Herzen liegt.

Seit 1971, als das Gesetz das erste Mal in Kraft trat, sorgt es dafür, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft bei ihrem Lebensunterhalt unterstützt werden und nicht durch steigende Wohnkosten zu einem Umzug gezwungen werden. Damit erhält das Gesetz die sozialen Gemeinschaften, die unsere Gesellschaft so stark machen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ulrich Hampel [SPD])

Aufgrund sich verändernder Wohnungsmärkte musste dieses Gesetz in den letzten 45 Jahren immer wieder angepasst und auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Auch heute haben wir genau dies wieder im Sinn. Nach der letzten Änderung 2009 bedarf es einer erneuten Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung, zum Wohle der Menschen in unserem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Die Wohngeldnovelle wird ab 2016 fast 900 000 Haushalte effektiv unterstützen. Der Staatssekretär hat die Zahlen gerade schon genannt. Darunter sind 324 000 Antragsberechtigte, die durch diese Reform erstmals oder wieder einen Anspruch erhalten.

(Ulli Nissen [SPD]: Eine ganz, ganz wichtige Zahl! Da haben Sie völlig recht!)

90 000 Haushalte, die heute nur Grundsicherung beziehen, werden Wohngeld erhalten. Bei vielen anderen werden wir die Haushaltsbudgets entlasten und so die Kaufkraft steigern. Ein Zweipersonenhaushalt wird durchschnittlich um über 70 Euro monatlich entlastet werden.

(Ulli Nissen [SPD]: Verdammt viel Geld! – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist schon mal was!)

Die Novelle sorgt aber nicht nur für eine allgemeine Erhöhung des Wohngeldes, sie geht vor allem auf die regionalen Unterschiede im Wohnungsmarkt ein. Wir alle wissen, dass die Mieten in unserem Land nicht überall in gleichem Maße steigen. In meiner Heimat, in Hamm, ist die Zunahme der Wohnkosten nur gering, aber in einigen Ballungsgebieten sind die Mieten für viele Familien und Rentner nicht mehr bezahlbar.

Uns sind diese Umstände bewusst, und deswegen wird diese Novelle insbesondere auch auf die regionalen Unterschiede eingehen. Wir sorgen damit dafür, dass sich Familien in den Städten den gleichen Wohnraum leisten können wie außerhalb der großen Ballungsräume. So verhindern wir erzwungenen Umzug.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Lassen Sie mich an einem Fallbeispiel die Wirkung der Novelle verdeutlichen: Eine Rentnerin in Hamburg zahlt eine Kaltmiete von 500 Euro, das ist nicht unrealistisch. Heute bezieht sie neben ihrer Rente Leistung aus der Grundsicherung. Da ihre Miete den bisherigen Miethöchstbetrag überschreitet, hat sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Ab 2016 profitiert sie davon, dass Hamburg in eine höhere Mietenstufe gestuft wird und die Miethöchstbeträge steigen. Sie hat zukünftig einen Wohngeldanspruch und ist damit nicht mehr auf Grundsicherung angewiesen. Im Ergebnis hat sie zudem jeden Monat eine spürbare Entlastung im Portemonnaie.

Oder aber wir nehmen eine Familie mit schulpflichtigen Kindern. Das Haushaltsbudget ist knapp, da nur ein Elternteil arbeitet. Diese Eltern müssen sich jetzt keine Gedanken mehr darüber machen, wie sie ihren Kindern erklären, dass sie ihre Freunde verlassen müssen, nur weil die Familie die Miete nicht mehr bezahlen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber das ist nicht alles. Mit der Verbreiterung der Antragsberechtigung für das Wohngeld entlasten wir zusätzlich die Kommunen bei den Ausgaben für die Grundsicherung; denn viele, die bisher Hilfe der Grundsicherung bezogen haben, werden nun Wohngeld erhalten. Damit sinken die Ausgaben unserer Städte und Gemeinden. Auch das begrüße ich ausdrücklich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Einen weiteren wichtigen Punkt unserer Novelle sehe ich im Bürokratieabbau. Wir entlasten die Bürger nicht nur finanziell, sondern sorgen gleichzeitig dafür, dass das Beantragen des Wohngeldes einfacher wird.

Ich denke, dass wir im nächsten Jahr, wenn diese Novelle in Kraft tritt, alle gemeinsam sehr stolz darauf sein können, was wir erreicht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich am Ende noch auf einen Punkt eingehen, der in der Stellungnahme des Bundesrates von den Ländern gewünscht wird, nämlich eine verbindliche, regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Wohngeldes. Ich denke, dass dies nicht unbedingt erforderlich ist, da der Gesetzentwurf bereits eine Evaluierung und einen Wohngeld- und Mietenbericht, der von der Bundesregierung im Jahr 2019 vorgelegt werden soll, vorsieht. Aber auch wir haben einen Wunsch an die Länder: dass sie ihrer Verantwortung für den geförderten Wohnungsbau nachkommen und die hierfür zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel auch zweckgebunden einsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn mit der Schaffung von zusätzlichem bezahlbaren Wohnraum ist den Menschen am Ende mehr geholfen als mit der Erhöhung des Wohngeldes. Vielleicht schaffen wir es ja, uns unsere Wünsche gegenseitig zu erfüllen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Guter Vorschlag!)

Der Kollege Ulrich Hampel hat für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5120306
Wahlperiode 18
Sitzung 107
Tagesordnungspunkt Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz
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