Ulrich HampelSPD - Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen muss bezahlbar bleiben, und zwar für alle Menschen in unserem Land. Gerade in den Ballungsräumen wird es für die Menschen mit geringerem Einkommen immer schwieriger, die stark steigenden Mieten zu bezahlen. Mit dem Wohngeld soll verhindert werden, dass Menschen aufgrund von Mietsteigerungen ihre Wohnung und damit ihr angestammtes Umfeld verlassen müssen und die soziale Mischung einer Stadt in Schieflage gerät. In den vergangenen fünf Jahren ist der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich zurückgegangen. Verantwortlich hierfür ist die schwarz-gelbe Vorgängerregierung, die die notwendigen Anpassungen des Wohngeldes an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten unterlassen hat.
(Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU]: Die Länder sind auch nicht ganz unschuldig!)
Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Wohngeldreform wird der Kreis der Anspruchsberechtigten wieder erheblich ausgeweitet, und die Berechtigten erhalten auch wieder deutlich mehr Geld.
(Beifall bei der SPD)
Um dies zu erreichen, werden wir die entsprechenden Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent erhöhen. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und der Einkommen auch der Anstieg der warmen Nebenkosten, somit insgesamt der Bruttowarmmieten, berücksichtigt werden. Nachdem unter Schwarz-Gelb die Heizkostenkomponente gestrichen wurde, werden also jetzt die Heizkosten wieder in die Berechnung einbezogen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Wohnkosten. Es kann und darf nicht sein, dass Familien mit Kindern frieren müssen, nur weil sie die Heizkosten nicht bezahlen können.
(Beifall bei der SPD)
Deshalb ist die Betrachtung der Bruttowarmmiete bei der Berechnung des Wohngeldes genau der richtige Ansatz. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine regionale Staffelung der Miethöchstbeträge vor, sodass die Menschen in Regionen mit stark steigenden Mieten entsprechend stärker vom Wohngeld profitieren. Damit soll beispielsweise einkommensschwächeren Familien in unserem Land ermöglicht werden, überall unabhängig vom jeweiligen Mietniveau etwa gleich große Wohnungen anmieten zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes deutlich erhöht. Die Stärkung des Wohngeldes ist gerade in den Ballungsgebieten auch städtepolitisch von großer Bedeutung, um der räumlichen Spaltung der sozialen Gruppen in einer Stadt entgegenzuwirken. Gemeinsam mit der Mietpreisbremse trägt das Wohngeld dazu bei, dass die Menschen in ihrem Kiez wohnen bleiben können und eben nicht verdrängt werden. Wir helfen mit der Erhöhung des Wohngeldes vielen Haushalten mit Einkünften knapp oberhalb des Existenzminimums, damit diese eben nicht in die Grundsicherung abrutschen.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volkmar Vogel [Kleinsaara] [CDU/CSU])
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Leistungen des Wohngeldes zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir dieses Vorhaben um und unterstützen damit knapp 870 000 Haushalte in unserem Land. Ich danke Frau Bundesministerin Barbara Hendricks und ihrem Hause für den vorgelegten Gesetzentwurf und freue mich auf die parlamentarischen Beratungen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen frohe Pfingsten und ein herzliches Glückauf.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Artur Auernhammer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5120307 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 107 |
Tagesordnungspunkt | Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz |