Bettina HornhuesCDU/CSU - Bericht über den Ausbau der Kindertagesbetreuung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 1. August 2013 ist ein Meilenstein in der Familienpolitik und der Startschuss für einen massiven Ausbau des Kinderbetreuungsangebots in Deutschland. Mit dem von da an geltenden Rechtsanspruch hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr fortan Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Knapp zwei Jahre nach der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes hat sich bereits vieles positiv entwickelt. Dies kann ich nicht nur als Politikerin, sondern auch als Mutter von drei Kindern bewerten. Ich erinnere mich nur zu gut an die Schwierigkeiten, die es noch einige Jahre vor dem Rechtsanspruch bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot für die unter dreijährigen Kinder gab.
(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Die gibt es auch jetzt noch!)
Als meine Kinder in diesem Alter waren, gab es meistens lediglich Spielkreise an zweieinhalb Vormittagen. Seit 2013 hat sich die Lage deutlich verbessert – der CDU sei Dank.
Seit März 2014 wurde fast ein Drittel der Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. In den letzten Jahren ist die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen bereits immens gestiegen, und mit dem fortlaufenden Ausbau des Betreuungsangebotes werden bald noch weitere Plätze zur Verfügung stehen.
Ferner zeigen uns die Zahlen schon heute, dass die Eltern mit der Betreuungssituation vor Ort in der Regel zufrieden sind. Die meisten hatten keine Schwierigkeiten bei der Platzsuche. Bereits 58 Prozent der Eltern, also mehr als die Hälfte, hatten bereits sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes eine Platzzusage. Somit konnten sie ihrem Wiedereinstieg ins Erwerbsleben in Ruhe entgegensehen.
Ich weiß natürlich auch, dass dies von Kommune zu Kommune stark variieren kann und dass die Bundesländer unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Einführung des Rechtsanspruchs hatten. Auch heute noch sind zwischen den Regionen innerhalb der Länder – sei es in der Stadt oder im ländlichen Raum – große Unterschiede in der Betreuungssituation auszumachen. Das wird eine Aufgabe sein, der wir uns als Nächstes stellen müssen.
Wir dürfen aber nicht nur die Bundesländer vergleichen, sondern müssen auch das Betreuungsangebot in den Kommunen bedarfsgerecht fördern und weiter ausbauen und dabei den spezifischen Bedarf der vor Ort lebenden Familien berücksichtigen. Dabei wird der Bund die Länder und die Kommunen auch weiterhin tatkräftig unterstützen.
In vielen Bundesländern ist der Betreuungsbedarf aber noch nicht erfüllt, obwohl die Betreuungsmittel bereitstehen. So zeigt eine Übersicht über den Abruf der Mittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm, dass von insgesamt 580 Millionen Euro ganze 120 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden sind. Hier haben einige Länder also noch ihre Hausaufgaben zu machen.
Da wir gerade bei Hausaufgaben sind: Frau Brantner, Sie sprachen gerade meinen Wahlkreis Bremen an und stellten fest, dass der Betreuungsschlüssel dort toll sei. Die Betreuungsquote, für die in Bremen eine Sozialsenatorin, die Ihrer Partei angehört, Verantwortung trägt, liegt aber lediglich bei 26,9 Prozent. Hier müssen noch Hausaufgaben gemacht werden.
(Beifall bei der CDU/CSU – Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Heißt das, Sie wollen die Kommunen jetzt noch weiter finanziell entlasten?)
Nach dem Grundgesetz haben die Länder die Pflicht und die Verantwortung, den U-3-Ausbau und ein bedarfsgerechtes Angebot zur Erfüllung des Rechtsanspruches zu gewährleisten und zu finanzieren. Klar ist auch: Jede Stadt und jede Gemeinde muss ihren Bedarf an Betreuungsplätzen selbst ermitteln.
Mir liegt bei dieser Debatte noch ein anderer Aspekt am Herzen; denn der Erfolg beim Ausbau der Kinderbetreuung ist für mich vor allem auch ein Fortschritt im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn wir jetzt nicht nur über den Ausbau der Kinderbetreuung, sondern auch über die Qualität sprechen, sind wir schnell bei den Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen. Ein entscheidendes Kriterium für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind für mich dabei die Öffnungszeiten der Kitas. In einer Arbeitswelt, in der Arbeitnehmer erhöhten Anforderungen ausgesetzt sind, immer mobiler und flexibler zu werden, müssen auch passende, flexible Betreuungsangebote für die Kinder zur Verfügung stehen. Natürlich muss trotz alledem das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen, aber wir müssen eben auch dafür Sorge tragen, dass erwerbstätige Mütter – dabei denke ich gerade an Alleinerziehende und an Frauen, die im Schichtdienst arbeiten – Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Diesen Frauen müssen wir es durch gute Rahmenbedingungen ermöglichen, am Erwerbsleben teilzunehmen und während dieser Zeit ihre Kinder flexibel und gut betreut zu wissen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn wir über Betreuungszeiten und Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen sprechen, müssen wir die Sache noch weiter denken. Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Zusammenhang auch über den Übergang von der Betreuung der ganz Kleinen hin zur Betreuung der Grundschulkinder sprechen. Denn für viele Eltern tauchen mit der Einschulung der Kinder leider wieder neue Betreuungshürden auf.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt! Da haben Sie recht!)
Damit Familien beim Übergang der Kinder in die Grundschule nicht wieder vor den gleichen Problemen stehen, sollten wir zukünftig nach einer ganzheitlichen Lösung suchen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kordula Schulz- Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Denn das heißt für mich fortschrittliche und zukunftszugewandte Familienpolitik.
Ich wünsche Ihnen sonnige Pfingsttage.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der Kollege Paul Lehrieder hat zum Abschluss dieser Debatte für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5120466 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 107 |
Tagesordnungspunkt | Bericht über den Ausbau der Kindertagesbetreuung |