Kersten SteinkeDIE LINKE - Tätigkeitsbericht 2014 des Petitionsausschusses
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Petitionsausschuss – das klingt zunächst nicht nach spannender Politik, sondern eher nach verstaubter Verwaltungsarbeit. Aber ich kann Ihnen versichern: Weder unser Ausschuss noch unsere Arbeit sind verstaubt. Es ist arbeitsintensiv und spannend, aber auch herausfordernd. Das hat seine Gründe. Wir Abgeordnete bekommen immer ganz aktuell und direkt zu sehen, wie sich die vom Bundestag beschlossenen Gesetze auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken und wo sich bei Bundesbehörden Verwaltungsfehler einschleichen. Hier Abhilfe zu schaffen, ist unser Ziel.
Zunächst ein paar Zahlen und Beispiele. Im Berichtsjahr 2014 wurden 15 325 Bitten und Beschwerden eingereicht; das waren 525 mehr als 2013. Mehr als ein Drittel aller Petitionen gingen auf elektronischem Wege beim Petitionsausschuss ein. Zudem konnten im Berichtsjahr gut 18 000 Petitionen abschließend behandelt werden. Die höhere Zahl hat mit dem Überhang aus dem Wahlperiodenwechsel zu tun.
Der Petitionsausschuss wird täglich – neben Bitten zur Gesetzgebung, die 45 Prozent aller Petitionen ausmachen – mit Einzelschicksalen von Menschen konfrontiert, die zwischen die Mühlsteine der Bürokratie geraten sind und nicht mehr ohne fremde Hilfe herauskommen. Stellen Sie sich einmal Folgendes vor: Sie befinden sich seit August 2012 in der Ausbildung und beantragen für sich Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, da Ihr Vater verstorben ist und Ihre Mutter unbekannten Aufenthaltes ist. Sie benötigen dieses Geld als Waise und Alleinstehende ohne Einkommen dringend für Ihren Lebensunterhalt. Sie beantragen es bei der zuständigen Familienkasse an Ihrem Wohnort. Dann kommt endlich der Bescheid – nach sieben Monaten –, eine Ablehnung. Sie legen Widerspruch ein. Dem wird nach einem weiteren Monat stattgegeben, aber Sie erhalten kein Geld. Sie rufen an, Sie werden vorstellig, Sie telefonieren, werden vertröstet, rufen wieder an und erhalten die Auskunft, dass diese Familienkasse gar nicht zuständig ist, sondern eine andere. Das geht über ein weiteres Jahr so. Schließlich wenden Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtages. Der ist nicht zuständig und schickt die Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser holt eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums ein, und siehe da, die Stellungnahme des Ministeriums ist sehr eindeutig: Alle Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld sind erfüllt. Endlich, nach fast zwei Jahren, erhalten Sie 2014 rückwirkend bis 2012 Ihr Kindergeld.
Es ist schlimm, dass es solche Fälle gibt, aber es ist gut, dass es den Petitionsausschuss gibt und dass wir in einem solchen Fall auch helfen konnten.
(Beifall im ganzen Hause)
Etwa 10 Prozent aller Anliegen wurde direkt und unkompliziert entsprochen. Weiteren 28 Prozent der Petenten konnte mit Rat, Auskunft oder Materialien geholfen werden. 5 Prozent aller Petitionen wurden an die Bundesregierung überwiesen mit der Bitte um Abhilfe. Wenn wir helfen können, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen, dann ist das für uns eine große Motivation, aber zugleich auch Ansporn, weiterhin für die Petentinnen und Petenten unser Bestes zu geben.
Den Spitzenplatz unter den Gesamteingaben nimmt, wie auch in den Jahren zuvor, das Ressort Arbeit und Soziales mit 3 175 Vorgängen ein, also mit etwa 21 Prozent aller Eingaben. Wie in den Vorjahren lag der Schwerpunkt in diesem Bereich bei den Eingaben zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, so zum Beispiel zur Höhe der Regelbedarfssätze und deren Berechnung. Im Bereich des Arbeitsrechts gab es zahlreiche Eingaben, die die Abschaffung der Leiharbeit oder zumindest die Anpassung des Arbeitslohns verlangten. Zu dieser Thematik passte auch die zum 1. Januar 2015 beschlossene Einführung des Mindestlohns, der von vielen Petentinnen und Petenten unterstützt wurde. Kritisiert wurden hingegen die ebenfalls beschlossenen Ausnahmen. Es ist also abzusehen, dass uns die Auswirkungen des Mindestlohns in der nächsten Zeit weiter beschäftigen werden.
Ein weiterer großer Teil der Beschwerden an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 1 393 Eingaben entfiel auf den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Vielzahl dieser Petitionen befasste sich mit den Auswirkungen der zum 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Rentenreform.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kein Wunder!)
Dies spiegelte sich auch in den auf den Internetseiten des Petitionsausschusses veröffentlichten Petitionen wider, die rege diskutiert wurden, so zum Beispiel zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit oder zur Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Ebenfalls sehr oft kritisierten Bürgerinnen und Bürger aus den ostdeutschen Bundesländern die unterschiedliche Rentenanpassung in Ost und West.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zu Recht!)
Auf dem zweiten Platz der Bundesressorts mit den meisten Eingaben folgt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1 730 Eingaben, also circa 11 Prozent. Hier ging es vorrangig um zahlreiche Petitionen zum Mietrecht, in denen gesetzliche Änderungswünsche vorgetragen wurden, die sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite betrafen, oder Beschwerden, in denen es um den Abschluss von Verträgen im Internet und deren Folgen geht, wie missbräuchliche Abmahnungen oder illegale Downloads.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben seinen 27 regulären Sitzungen hat der Ausschuss zwölf Berichterstattergespräche mit den einzelnen Ministerien geführt, um Lösungen für schwierige Fälle zu finden. Themen in den Gesprächen waren unter anderem Petitionen zu Visaangelegenheiten, zur Erstattung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer oder zu Regelungen der Altersrente. Hervorzuheben sind ferner die vier öffentlichen Sitzungen, in denen elf Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen wurden. Hierbei ging es unter anderem um die Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen, die Stabilisierung der Künstlersozialkasse, die Vergütung von Logopäden oder das Transatlantische Freihandelsabkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Montag, also am 15. Juni, feiern wir ein Jubiläum. Vor zehn Jahren hat der damalige Ausschuss einstimmig den Modellversuch „öffentliche Petitionen“ beschlossen. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger Petitionen im Internet veröffentlichen, online unterstützen oder mitdiskutieren.
Unser Internetportal ist inzwischen klarer Spitzenreiter bei den Internetangeboten des Deutschen Bundestages. Ein Beleg dafür sind die 1,8 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzer auf der Internetseite unseres Ausschusses und über 500 000 Mitzeichnungen bei 436 im vergangenen Jahr veröffentlichten Petitionen. Dabei ging es unter anderem um die Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit über 176 000 Unterstützerinnen und Unterstützern oder auch um die Abschaffung der Intensiv- und Massentierhaltung bis 2020 mit über 98 000 Mitzeichnungen.
Trotz dieser beeindruckenden Zahl bei den öffentlichen Petitionen sieht sich der Ausschuss seit einiger Zeit mit einer Konkurrenzsituation konfrontiert. Petitionsplattformen von privaten Anbietern im Internet werden immer populärer und führen zu Missverständnissen bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Medien; denn diese Art von Petitionen können nicht vom Bundestag anerkannt und bearbeitet werden. Natürlich kann jedermann öffentlich auf einer von ihm gewählten Plattform eine Petition starten und zu Unterschriftenaktionen aufrufen. Ich finde, das ist auch gut so: wenn Menschen sich zusammentun, um sich gemeinsam für etwas einzusetzen. Dafür sind Kampagnen und soziale Netzwerke auch da. Was uns aber wichtig ist: Man darf sie nicht mit unserer Arbeit, dem parlamentarischen Petitionswesen gemäß dem Grundgesetz, verwechseln. Denn: Nur beim Deutschen Bundestag kann der Petent oder die Petentin von einer mehrfachen Sicherheit ausgehen: Erstens. Die Petition wird offiziell entgegengenommen und der Eingang bestätigt. Zweitens. Die Petition wird sorgfältig geprüft. Drittens. Das Parlament fällt eine demokratische, abschließende Entscheidung. Nicht zuletzt werden die Daten der Einreicher und Nutzer geschützt und nicht – wie auf einigen Plattformen – durch Verarbeitung oder Weitergabe als Finanzierungsquelle der Plattform genutzt. Außerdem empfinde ich es als wichtig, dass weder eine Eigen- noch Fremdbewerbung für andere Petitionen oder kommerzielle Produkte erfolgt.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)
Ausdrücklich darauf hinweisen möchte ich aber auch, dass alle Bearbeitungsschritte unabhängig von der Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer stattfinden. Ob es sich um eine Einzelpetition handelt oder ob die Petition 20 oder 120 000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat: Eine sorgfältige Bearbeitung ist beim Petitionsausschuss des Bundestages garantiert.
(Beifall im ganzen Hause)
Hier bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Unterstützung, in Ihren Wahlkreisen für Klarheit und Aufklärung zu sorgen. Sie werden es nicht glauben: Wir freuen uns, wenn Sie uns mit noch mehr Arbeit versorgen.
(Heiterkeit – Günter Baumann [CDU/CSU]: Das gilt nur für die Vorsitzende! – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt klatscht keiner!)
Werte Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich mich noch bei denjenigen bedanken, ohne die wir als Ausschussmitglieder dem enormen Arbeitspensum hilflos ausgeliefert wären und die hinter den Kulissen für uns tätig sind. Ein herzlicher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes, der Abgeordneten und der Fraktionen.
(Beifall im ganzen Hause)
Bedanken möchte ich mich aber auch bei meinen Ausschusskolleginnen und -kollegen. Wir sind eine tolle Mannschaft: Bei uns wird gestritten, auch einmal gelacht, um Lösungen gerungen und die Meinung des Gegenübers respektiert. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Lassen Sie uns weiter so arbeiten!
(Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Weil Petitionsausschussmitglieder stets und ständig an Petitionen denken und versuchen, Abhilfe zu schaffen, hoffe ich auch, mit meiner Rede einer Petentin wenigstens ein wenig gerecht geworden zu sein, deren Petition lautete: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die erste politische Amtssprache im Deutschen Bundestag Hochdeutsch ist.“
(Heiterkeit – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Was?)
Trotzdem sollten wir den Hinweis von Christian Morgenstern beherzigen, der schrieb:
Doch wir beim Petitionsausschuss haben es auch schriftlich mit Dialekten zu tun. So wissen wir mittlerweile auch, was „Prüttsucht“ und „Spökenkiekerei“ sind.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)
Aber ich kann Ihnen versichern: Wir beim Petitionsausschuss lesen weder im Kaffeesatz, noch können wir die Zukunft voraussagen. Wir halten uns an die Tatsachen und wollen die Zukunft nicht voraussagen, sondern sie mit unseren Entscheidungen positiv beeinflussen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall im ganzen Hause)
Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin Steinke. Ich sage ausdrücklich herzlichen Dank dafür, dass Sie auch noch einmal so klar und deutlich beschrieben haben, welches Privileg und welches wichtige Recht in unserer Verfassung verankert ist: dass jeder Bürger, jede Bürgerin in unserem Land eine Petition an den Deutschen Bundestag stellen kann und dass auch jede Petition wirklich sorgfältig bearbeitet wird und auch beantwortet wird. Das ist eine Errungenschaft, die wir, glaube ich, alle zu schätzen wissen, die aber leider nicht oft genug unterstrichen und hervorgehoben wird. Deshalb sage auch ich ausdrücklich Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die diese wichtige Arbeit leisten.
(Beifall im ganzen Hause)
Als nächster Redner in der Debatte hat Andreas Mattfeldt von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5227956 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Tätigkeitsbericht 2014 des Petitionsausschusses |