11.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 109 / Tagesordnungspunkt 6

Hermann GröheCDU/CSU - Gesundheitsversorgung

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Umfragen belegen: Die Menschen in unserem Land vertrauen dem Gesundheitswesen. Sie wissen: Bei Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit, bei einem Unfall werden sie gut versorgt. Dies gilt dank eines solidarischen Gesundheitswesens unabhängig vom Einkommen und unabhängig vom Wohnort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist mit den Fachärzten?)

Wir spüren aber auch, dass sich die Menschen Sorgen machen, ob das so bleibt, ob der medizinische Fortschritt also auch weiterhin für alle zur Verfügung steht und bezahlbar bleibt. Deswegen ist es wichtig, dass wir den wirklichen Patientennutzen zum entscheidenden Maßstab des Fortschritts in diesem Bereich machen.

Die Menschen haben auch die Sorge, ob auch dies gilt: unabhängig vom Wohnort eine gute Versorgung zu finden. Damit bin ich bei einem zentralen Thema, nämlich der Versorgung im ländlichen Raum und der Frage, ob es gelingt, auch hier eine gute ambulante und Krankenhausversorgung sicherzustellen.

Ich komme gerade von einem Gespräch mit der NRW-Landrätekonferenz. Da war das natürlich ein Thema, und das ist auch längst nicht mehr nur ein Thema in den noch wenigen Gebieten mit einer manifestierten Unterversorgung, sondern kluge Kommunalpolitikerinnen und -politiker schauen auf das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und bedenken die Sorgen, die mancher hat, einen Praxisnachfolger zu finden,

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir schon lange!)

und prüfen, wie es in zehn Jahren aussehen wird und wo sie dann stehen werden, wenn es ihnen nicht gelingt, mehr Niederlassungen zu ermöglichen.

Wir stellen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz, über das wir heute entscheiden, wichtige Weichen, um unser Gesundheitswesen fit für die Zukunft zu machen:

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Erstens. Wir stärken die Versorgung im ländlichen Raum. Zweitens. Wir stärken die Rechte der Patientinnen und Patienten. Drittens. Wir stärken Innovation in der Versorgung.

Zum Ersten. Ich habe erwähnt, dass den Kommunalpolitikern nicht nur die Unterversorgung Sorgen macht. Deswegen ist es richtig, dass wir den Kassenärztlichen Vereinigungen mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit einräumen, mit Versorgungsstrukturfonds überall im Land Anreize für eine Niederlassung zu schaffen. Das zeigt, dass wir es mit dem Leitbild der niedergelassenen Ärztin bzw. des niedergelassenen Arztes als Rückgrat der ambulanten Versorgung ernst meinen.

Solche Anreize in unterversorgten Gebieten werden durch Strukturfonds bereits heute geschaffen, und zwar so, dass es vor Ort dann auch passt. Einmal ist es ein Stipendium, das mit der Verpflichtung verbunden ist, später als niedergelassene Ärztin bzw. als niedergelassener Arzt in einem konkreten Raum tätig zu werden. In einem anderen Fall sind das Hilfen bei der Niederlassung und bei der Übernahme einer Praxis. Das können aber auch Vergütungsanreize bei besonders nachgefragten Tätigkeiten sein, etwa bei Hausbesuchen in Räumen mit großen Entfernungen.

Solche Möglichkeiten wird es zukünftig überall in unserem Land geben. Überall werden Strukturfonds die Möglichkeit schaffen, solche tatsächlichen Niederlassungsanreize zu schaffen. Das ist ein klares Bekenntnis zur Freiberuflichkeit und zur Selbstverwaltung, das mit der Erwartung verbunden ist, dass der Sicherstellungsauftrag konkret umgesetzt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir tragen auch dem Umstand Rechnung, dass junge Medizinerinnen und Mediziner zunehmend sagen: Wir wollen mehr Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung. Deswegen sieht unser Gesetzentwurf verbindliche Reformen zur Unterstützung von Praxisnetzwerken und mehr Möglichkeiten für Medizinische Versorgungszentren – beispielsweise auch bestehend aus einer Arztgruppe, zum Beispiel den Hausärzten – vor.

Schließlich – um nur beispielhaft Dinge zu erwähnen – stärken wir die Weiterbildung im Bereich der Allgemeinmedizin und auch – einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zufolge – im Bereich der grundversorgenden Fachärzteschaft durch eine entsprechend attraktivere Gestaltung der Weiterbildungsstellen.

Wer über Unterversorgung redet, muss auch über Überversorgung reden. Das hat die Gemüter in den letzten Wochen natürlich erhitzt. Da ist manches gesagt worden, was – mit Verlaub – schlichter Unsinn war.

Wer etwa gegen Bedarfsplanung und Feststellung von Überversorgung polemisiert, der muss auch bekennen, wer in diesem Land die Verantwortung für die Bedarfsplanung trägt. Das ist nämlich die Selbstverwaltung. Deswegen beauftragen wir sie – die Kritik aus diesem Bereich ernst nehmend –, diese Bedarfsplanung bis Ende 2016 zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen.

Auch bei einer Überversorgung oberhalb von 140 Prozent werden wir keineswegs vom Rasenmäher sprechen und auch keine zentralistischen Vorgaben aus Berlin machen, sondern vor Ort muss in Zulassungsausschüssen entschieden werden, ob eine aufgegebene Praxis weiter erforderlich ist. Dann bleibt sie selbstverständlich erhalten. Kein Angebot, das wirklich nötig ist, wird gestrichen, sondern vor Ort wird entschieden. Wenn wir aber nicht einen moderaten und an der Versorgungswirklichkeit orientierten Abbau der Überversorgung angehen, dann werden wir nicht erfolgreicher gegen drohende Unterversorgung sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Zum Zweiten. Wir stärken die Rechte der Patientinnen und Patienten. Das war das nächste Aufregerthema: die Terminservicestellen. Die Debatte war insofern typisch, als wir schnell dabei sind, zwischen Alarmismus – alles ist schrecklich – und Schönfärberei – es gibt gar kein Problem – hin und her zu pendeln. Tatsache ist: Wir sind in der Versorgung mit Facharztterminen besser als viele unserer Nachbarn. Tatsache ist aber auch: Es ist keine kleine Minderheit der gesetzlich Versicherten, die immer wieder klagt, dass sie zu lange auf einen Termin warten muss.

Selbstverständlich schränkt eine Terminservicestelle nicht die Freiheit der Arztwahl ein. Das ist purer Unsinn. Wer zu seiner Ärztin und seinem Arzt gehen will und dafür eine längere Wartezeit in Kauf nimmt, dem ist dies unbenommen. Wer aber Hilfe braucht, hat in Zukunft einen verlässlichen Ansprechpartner, der für die Vermittlung eines Facharzttermins in zumutbarer Entfernung oder, wenn das nicht möglich ist, auch für eine fachärztliche Untersuchung oder Behandlung im Krankenhaus Sorge trägt.

Es wird viel lamentiert und manche Anzeige geschaltet. Die fixen Sachsen haben es einfach gemacht, und siehe da: Es funktioniert, sogar ohne dass wir es vorgeschrieben haben. Deswegen bin ich sicher: Schon bald wird diese Stärkung der Patientenrechte in diesem Land selbstverständlich sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Um Patientenrechte geht es auch, wenn wir mit einem strukturierten Zweitmeinungsverfahren für besonders mengenanfällige Operationen in Zukunft sicherstellen – damit das klar ist –: Eine notwendige Operation wird durchgeführt. In manchen Fällen ist es aber klug, wenn sich ein besonders qualifizierter Kollege bzw. eine Kollegin ein Bild macht und eine Zweitmeinung mit besonderer Expertise zur Verfügung stellt, und zwar nicht als Verpflichtung, sondern als Angebot, auf das die Patientin und der Patient hinzuweisen ist. Auch das ist eine Stärkung von Patientenrechten.

Schließlich geht es um die Stärkung der Innovation. Wir sind eine älter werdende Gesellschaft. Mehrfacherkrankungen und chronische Erkrankungen fordern verstärkt das Zusammenspiel über Sektorengrenzen in unserer Gesundheitsversorgung. Wir haben zu lange Mauern zwischen den Sektoren gebaut. Wir müssen jetzt Brücken bauen. Das wird die Aufgabe eines Innovationsfonds sein, der gerade die sektorübergreifende Versorgung ermöglicht, befördert, Anreize schafft und mit einer entsprechenden Versorgungsforschung begleitet und damit einen Beitrag dazu leistet, unser Gesundheitswesen fit zu machen.

Das Letztgenannte ist ein Beispiel dafür – das sage ich angesichts der Debatte in den letzten Tagen –, dass wir keineswegs als Große Koalition einfach abstrakt mehr Geld in irgendein System geben. Vielmehr sind unsere Reformen, ob es um Prävention, Krankenhausreformen oder E-Health geht, stets mit Anregungen und Incentives für eine Modernisierung unseres Gesundheitswesens verbunden, das heute das Vertrauen der Menschen in diesem Land hat, es aber auch zukünftig verdient. Dafür stellen wir heute wichtige Weichen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Hermann Gröhe. – Nächste Rednerin: Birgit Wöllert für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5228627
Wahlperiode 18
Sitzung 109
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung
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