11.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 109 / Tagesordnungspunkt 6

Harald WeinbergDIE LINKE - Gesundheitsversorgung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Wort zu Herrn Lauterbach und zu Herrn Spahn: Es ist ja eine schöne Rechnung, die Sie da angestellt haben. Aber wenn man sich die Gesetzesvorhaben insgesamt anschaut – das hat Ihnen ja auch der GKV-Spitzenverband, also der Spitzenverband der gesetzlichenKrankenversicherungen, schon vorgerechnet –, dann muss man sagen, dass der Zusatzbeitrag von jetzt durchschnittlich 0,8 Prozent relativ zügig auf etwa 1,8 Prozent steigen wird. Dann reden wir nicht über einen Betrag in der Größenordnung von 50 Cent, Herr Lauterbach, sondern über einen Betrag von 50 Euro.

(Beifall bei der LINKEN)

Da ist man durchaus in einer ganz anderen Region, und das ohne Überlastungsausgleich und ohne Parität.

Ich möchte noch einmal auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz insgesamt eingehen und es kurz bewerten. Es ist ja ähnlich wie bei der Echternacher Springprozession: drei Schritte nach vorne, zwei zurück. Man kann das an ein paar Beispielen deutlich machen.

Erstens. Praxisstilllegungen in überversorgten Regionen; das macht ja erst einmal Sinn. Wir waren zunächst bei einem Wert von 110 Prozent Überversorgung, dann haben die Ärzteverbände gegen Praxisstillegungen opponiert, und am Ende ist dann ein Wert von 140 Prozent herausgekommen. Das heißt also, das Vorhaben ist sozusagen reduziert worden.

Zweitens. Ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren – davon war schon die Rede – ist eigentlich eine gute Sache. Aber es bleibt nach wie vor die Frage: Warum eigentlich nur bei mengenmäßig relevanten Eingriffen, also bei Eingriffen, bei denen man im Wesentlichen die Ökonomie im Blick hat? Warum will man dies im Prinzip eher wie eine Kostendämpfungsmaßnahme anwenden?

Drittens. Die Nutzenbewertung von Medizinprodukten ist ebenfalls eine gute Sache; aber es stellt sich die Frage: Warum nur bei teuren und neuen Produkten und nicht bei allen Hochrisikoprodukten in diesem Bereich?

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Letzter Punkt: Regelungen zur Haftung von Hebammen. Die Folgebehandlungskosten aus der Haftpflicht herauszunehmen, ist ebenfalls nur halb gut. Eine grundlegende Lösung in Form eines Härtefallfonds oder eines Haftungsfonds für alle Gesundheitsberufe wäre deutlich besser.

Fazit insgesamt: Jeweils drei Schritte vor, zwei zurück, aber immerhin in Teilen durchaus in die richtige Richtung. Das erkennen wir an. Deswegen haben wir für uns gesagt: Wir werden uns bei der Abstimmung über dieses Gesetz enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Kollege. – Nächste Rednerin: Hilde Mattheis für die SPD.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5228716
Wahlperiode 18
Sitzung 109
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung
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