11.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 109 / Tagesordnungspunkt 6

Elisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN - Gesundheitsversorgung

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Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, dessen Entwurf heute zur Abstimmung steht, soll die gesundheitliche Versorgung bedarfsgerecht und flächendeckend sicherstellen. Ich denke, das ist eine Herausforderung, der wir uns unbedingt stellen müssen.

Wir alle werden älter. Es wird mehr Menschen mit mehreren Erkrankungen gleichzeitig geben. Das Gesundheitssystem muss sich den geänderten Bedürfnissen und auch den Ansprüchen der Patientinnen und Patienten in Bezug auf mehr Lebensqualität anpassen. Da sehe ich nicht – so wie Sie – die Ärzte ganz vorne, sondern die Gesundheitsberufe. Menschen mit chronischen Erkrankungen, multimorbide Menschen brauchen neben medizinischer Behandlung auch Hilfen zum Leben. Sie brauchen Präventionsmaßnahmen sowie aktivierende Maßnahmen, die den Krankheitsverlauf verlangsamen und die Lebensqualität erhöhen. Das leisten nicht allein die Ärzte. Besonders die Pflege muss hier eine viel größere Rolle spielen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Pflege ist nahe dran an den Menschen, und sie bleibt auch bei ihnen. Sie kann den Pflegebedarf am besten einschätzen. Das sollte sie auch eigenständig tun. Sie sollte auch bestimmte ärztliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Dazu bedarf es besserer Kooperationen zwischen den Angehörigen der verschiedenen Gesundheitsberufe. Mit dem Standesdünkel muss jetzt endlich Schluss sein. Es braucht endlich Substitution statt Delegation. Die Pflege kann nämlich viel mehr, als sie darf.

Es braucht eine angemessene Ausbildung, um kooperativ und verantwortlich handeln zu können. Das Gesetz zur Zusammenlegung der Pflegeausbildungen – dabei werden Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammengeführt – ist hier genau das falsche Signal.

(Mechthild Rawert [SPD]: Quatsch!)

Inhalte aus drei Ausbildungen werden in der gleichen Zeit vermittelt, die früher für eine Ausbildung vorhanden war. Dabei wird zwangsläufig Wissen auf der Strecke bleiben. In einer alternden Gesellschaft brauchen wir aber spezifisches Wissen. Das schafft auch endlich Augenhöhe mit den Ärzten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es findet sich auch eine Regelung zur Versorgung mit Hebammenhilfe im Gesetzentwurf. Das klingt zunächst folgerichtig; denn in Ihrem Koalitionsvertrag behaupten Sie:

Was Sie dann aber vorschlagen, wird keine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe sicherstellen, Ihr Ziel in allen Ehren. Die Haftpflichtprämien für Hebammen sollen durch den sogenannten Regressverzicht gesenkt werden. Dazu sollen Kranken- und Pflegekassen künftig die Behandlungskosten für Kinder mit Geburtsschäden nicht mehr bei der Hebamme oder ihrer Versicherung einfordern können. Dadurch könnten die Versicherungen tatsächlich Kosten einsparen, um die 20 Prozent. Das sind genau die 20 Prozent, um die die Haftpflichtprämie zum 1. Juli steigen wird.

Sie verkleinern diese ohnehin schon nicht sehr üppige Einsparung weiter. Wenn ein Geburtsschaden grob fahrlässig verursacht wurde, können die Kassen ihre Behandlungskosten für ein geschädigtes Kind weiterhin zurückfordern. Was wird nun passieren? Das liegt doch auf der Hand. Die Kassen werden in jedem Fall alles daransetzen, der betreffenden Hebamme grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Damit steigen die Anwaltskosten und der Verwaltungsaufwand. Die Haftpflichtprämien für Hebammen werden so jedenfalls nicht gesenkt. Der Regressverzicht bringt überhaupt nichts, er ist eine reine Alibimaßnahme. Das hat die wichtige Arbeit der Hebammen wirklich nicht verdient.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Birgit Wöllert [DIE LINKE])

Vielen Dank, Kollegin Scharfenberg. – Nächste Rednerin: Karin Maag für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5228771
Wahlperiode 18
Sitzung 109
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung
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