11.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 109 / Tagesordnungspunkt 6

Reiner MeierCDU/CSU - Gesundheitsversorgung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz liegt uns heute ein ausgewogenes Gesamtpaket vor. Für uns von der Union steht eines fest: Der freiberufliche Arzt ist und bleibt eine zentrale Säule der gesundheitlichen Versorgung in unserem Land.

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Auch im Krankenhaus!)

– Auch im Krankenhaus.

Wir haben erreicht, dass Arztpraxen in überversorgten Gebieten künftig erst bei einem Versorgungsgrad von 140 Prozent aufgekauft werden sollen. Das ist auch richtig; denn mit dieser Regelung lassen wir der Selbstverwaltung die notwendigen Handlungsspielräume und fokussieren den Blick auf die stark überversorgten Regionen. Dabei bleibt es auch weiterhin bei den geltenden Ausnahmen, die einen Praxisaufkauf ausschließen. Hierzu ist schon viel gesagt und auch geschrieben worden. Deshalb möchte ich mich nur auf einen Punkt konzentrieren.

Künftig gibt es eine Privilegierung für junge Ärzte, die nach dem Studium fünf Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet arbeiten. Möchte ein solcher Arzt eine Praxis weiterführen, so darf diese nicht aufgekauft werden. Dadurch machen wir die ärztliche Tätigkeit in unterversorgten Regionen deutlich attraktiver;

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

denn die Entscheidung, die Ballungszentren zu verlassen, wird dadurch nicht zu einer Einbahnstraße. Im Gegenteil: Ein junger Arzt, der weiß, dass er sich mit einer Tätigkeit auf dem Land seine Bewegungsfreiheit nicht nur erhält, sondern sogar verbessert, wird viel eher bereit sein, die Großstadt zu verlassen.

Keine Ungleichbehandlung sollte es allerdings bei der Bereinigung der ärztlichen Vergütung geben. Wir meinen, dass ein gerechter Modus weder Ärzte, die am Selektivvertrag teilnehmen, noch Ärzte, die am Kollektivvertrag teilnehmen, bevorzugen darf; das haben wir im Ausschuss übrigens auch deutlich gemacht und zu Protokoll gegeben.

Meine Damen und Herren, leider gibt es in Deutschland Regionen, in denen der ambulante Bereich die Versorgung derzeit nicht vollständig gewährleisten kann.

(Zuruf von der LINKEN: Genau!)

Hierfür – jetzt komme ich zu Ihnen – erfüllen Krankenhäuser seit Jahren eine wichtige Versorgungsfunktion. Aus diesem Grund haben Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten künftig einen Anspruch auf Zulassung zur ambulanten Behandlung – solange und soweit es erforderlich ist. Unser Leitbild bleibt aber auch weiterhin die Versorgung durch den niedergelassenen Arzt. Wir haben deshalb eine verpflichtende Überprüfung der Zulassung, alle zwei Jahre, eingeführt.

(Birgit Wöllert [DIE LINKE]: Das ist genau der Punkt!)

Das verschafft einerseits den Krankenhäusern genügend Planungssicherheit und andererseits den Ärzten faire Bedingungen für die Niederlassung in einer solchen Region.

Auch das Entlassmanagement verbessern wir. Wir verzahnen den ambulanten und den stationären Bereich. Dazu haben wir die Möglichkeit der Krankenhäuser ausgeweitet, dem Patienten bei der Entlassung die notwendigen Leistungen zu verordnen, und zwar so lange, bis der ambulante Bereich die Nachsorge übernehmen kann. Zudem verbessern wir an dieser Stelle die Kooperation zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Besonders Patienten, die zum Wochenende entlassen werden, eröffnen wir dadurch einen reibungsloseren Übergang in die ambulante Weiterversorgung.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz zum Innovationsfonds kommen. Meine Damen und Herren, Innovation ist keine Frage von Sektoren oder Einrichtungen, sondern von Fortschritt und Nutzen für den Patienten. Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, wer eine Innovation vorschlagen darf, sondern wie gut die Innovation ist. Bei der Gestaltung des Förderverfahrens haben wir uns für höhere Transparenz und Objektivität eingesetzt. So gibt ein Expertenbeirat zu jedem Vorhaben eine Empfehlung ab, die der Innovationsausschuss berücksichtigen muss. Von der Empfehlung darf der Ausschuss nur dann abweichen, wenn er dies schriftlich ausführlich begründet. Dieses Verfahren sichert, dass die Förderentscheidung stets transparent und nachvollziehbar ist. Darüber hinaus muss jedes aus dem Innovationsfonds geförderte Vorhaben zum Beispiel im Internet veröffentlicht werden. Ich bin überzeugt, dass der Innovationsfonds ein wirksames Instrument sein wird, das schon in kurzer Zeit zahlreichen Patienten spürbare Verbesserungen bringen wird.

Meine Damen und Herren, Henry Ford hat einmal gesagt:

In diesem Sinne darf ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss für die konstruktiven, zumeist auch zielführenden Beratungen bedanken und Sie heute um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Meier. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte: Sabine Dittmar für die SPD.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karin Maag [CDU/CSU])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5228803
Wahlperiode 18
Sitzung 109
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung
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