11.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 109 / Tagesordnungspunkt 6

Sabine DittmarSPD - Gesundheitsversorgung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat in den parlamentarischen Beratungen mit 56 Änderungsanträgen den letzten Schliff bekommen, sodass wir heute ein Gesetz vorlegen, das die Rahmenbedingungen für eine Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung weiter flexibilisiert und entbürokratisiert, den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert, das Leistungsangebot für Versicherte erweitert und mit dem Innovationsfonds neuen sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen und der Versorgungsforschung einen neuen Schub verleiht.

Kolleginnen und Kollegen, als ich 1987 mein Medizinstudium begann, war mir sehr schnell klar, dass ich als Allgemeinärztin arbeiten möchte.

(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Leider entscheiden sich heute immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte für den Hausarztberuf. In vielen Regionen spüren wir diesen Mangel, genauso wie auch Defizite in der fachärztlichen Versorgung. Deshalb war es mir so wichtig, dass wir im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz der Förderung der Weiterbildung einen neuen Impuls geben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Anzahl der zu fördernden Stellen im Bereich der Allgemeinmedizin erhöhen wir um 50 Prozent auf 7 500. Außerdem haben wir, was ebenfalls sehr wichtig ist, eine Vergütung entsprechend einer tarifvertraglichen Vergütung im Krankenhaus vorgegeben. Weitere 1 000 Stellen für grundversorgende Fachärzte kommen hinzu.

Für mich war es ein besonders wichtiges Anliegen, die Qualität und Attraktivität der Weiterbildung zu verbessern. Viele weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte fühlen sich in der Praxis draußen alleingelassen. Ihnen fehlt die Rückkoppelung, der Austausch mit anderen, wie er im klinischen Bereich üblich ist. Deshalb war es richtig, die Möglichkeit zu eröffnen, 5 Prozent der Fördersumme für die Unterstützung von Einrichtungen zu verwenden, die genau diesen Austausch ermöglichen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die bei Universitäten angesiedelten Kompetenzzentren, wie wir sie aus Baden-Württemberg oder Hessen kennen, sind dafür ganz sicher ein Vorbild.

Auch die Rahmenbedingungen für die ambulante Tätigkeit haben wir weiter flexibilisiert und den Bedürfnissen angepasst; dazu ist schon einiges gesagt worden. Wir wissen, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte im Team arbeiten wollen, geregelte Arbeitszeiten haben möchten, dass die Work-Life-Balance eine große Rolle für sie spielt. Diesen Wünschen kommen wir entgegen, indem wir kooperative Versorgungsformen, medizinische Versorgungszentren und Praxisnetze weiter stärken und entbürokratisieren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

All dies ist aber vergebliche Liebesmüh – das habe ich in der ersten Lesung schon betont –, wenn es uns nicht gelingt, die Medizinstudentinnen und Medizinstudenten für die ambulante ärztliche Tätigkeit zu begeistern.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich bin froh, dass es am 8. Mai 2015 endlich zu einem ersten Treffen der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern kam und der Startschuss für den „Masterplan Medizinstudium 2020“ gefallen ist; denn es ist dringend notwendig, dass wir die Zulassungskriterien anpassen und die Studieninhalte versorgungsorientierter gestalten.

Lassen Sie mich abschließend auf einen weiteren Punkt eingehen, in den ich sehr viel Herzblut stecke und über den heute schon viel diskutiert wurde. Die Sachverständigen in der Anhörung und der Sachverständigenrat haben unisono auf diesen Punkt hingewiesen. Es geht um die Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Eine Bedarfsplanung, die den realen Versorgungsplan abbildet, ist das zentrale Steuerungselement, wenn es um die gerechte Verteilung von Ärztinnen und Ärzten geht. Die derzeitige Bedarfsplanung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Aus diesem Grund ist es richtig, dass wir den G-BA beauftragen, bis Ende 2016 die Bedarfsplanung zu überarbeiten und dabei die Faktoren Sozial- und Morbiditätsstruktur und Demografie verstärkt zu berücksichtigen.

Natürlich ist es auch notwendig, dass wir sektorenübergreifend planen. Dafür haben die Länder mit § 90 a SGB V – gemeinsames Landesgremium – bereits ein Instrument an der Hand. Dieses Instrument nutzen sie aber nicht so, wie sie es nutzen könnten; auch das ist in der Anhörung angesprochen worden. Wir werden einen Blick darauf haben. Notfalls muss man bei § 90 a SGB V nachjustieren, um die Wirkung zu verbessern.

Wichtig ist, dass wir jetzt einen ersten Schritt unternehmen. Ich teile den Pessimismus der Opposition nicht.

(Mechthild Rawert [SPD]: Von einem Teil!)

Ich glaube, wir kommen ein gutes Stück voran. Ich bin davon überzeugt, dass wir heute einen guten Gesetzentwurf zur Abstimmung vorlegen. Es geht um ein Gesetz, das den Versicherten, den Patientinnen und Patienten draußen wirklich nützt.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5228814
Wahlperiode 18
Sitzung 109
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung
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