Ansgar HevelingCDU/CSU - Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auf diese prägnante Formel brachte der dritte Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Thomas Jefferson, sein Verständnis der Bedeutung von Zeitungen für die Demokratie. Heute würden dem Hauptverfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wahrscheinlich die Tränen in den Augen stehen, sollte er sich die Situation des Zeitungsmarktes in den Vereinigten Staaten von Amerika anschauen. Die USA sind zwar noch nicht ganz ein Land ohne Zeitungen; aber das Zeitungssterben in der Fläche ist dort evident.
Wir wollen kein Land ohne Zeitungen sein. Deshalb haben wir zum Schutz von Presseerzeugnissen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Wir haben ein Recht und keine Rechtunsicherheit geschaffen. Mit „wir“ meine ich in der Tat die christlich-liberale Koalition der letzten Wahlperiode. Allerdings hat der Bundesrat mit einer anderen politischen Färbung dieses Gesetz in der letzten Wahlperiode gebilligt.
(Martin Dörmann [SPD]: Nein, das stimmt ja gar nicht!)
Zunächst ist festzustellen, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in diesen Wochen spannende Entwicklungen erlebt. Schauen wir zum einen nach Österreich. Dort wird das Parlament noch vor der Sommerpause die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage beschließen. Das Gesetz orientiert sich explizit an der deutschen Regelung. Allerdings werden bei der Formulierung des Schutzgegenstandes sowie bei den einzuräumenden Verwertungsrechten teilweise sogar viel weiterreichende Ansätze als das deutsche Vorbild vorgeschlagen.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sie werden noch sehen, was sie davon haben!)
Zum anderen blicken wir nach Brüssel. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger denkt über die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes nach. Neben Deutschland hat auch Spanien bereits ein Leistungsschutzrecht eingeführt. In Spanien hat Google daraufhin seinen Newsdienst abgeschaltet. Diese Reaktion ist gerade ein Argument für die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes; denn in der europaweiten Dimension könnte es sich Google sicherlich nicht leisten, seinen Newsdienst einfach abzuschalten.
In der EU-weiten Synopse können wir also feststellen, dass Deutschland mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes eine Vorreiterrolle übernommen hat. Auch deshalb werden wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen heute ablehnen.
Aber bleiben wir noch einen Moment bei Google: Eric Schmidt, Google-Chef, verlautbarte vor kurzem, er fühle eine „moralische Verantwortung, um Nachrichten beim Überleben zu helfen, ohne die die Demokratie leiden würde“. Das klingt nachgerade etwas zynisch. Würde Herr Schmidt tatsächlich die Bedeutung von Medien für die Demokratie und Meinungsvielfalt anerkennen, die im Übrigen in Deutschland Verfassungsrang hat, könnte er auch das Leistungsschutzrecht als geltende Gesetzeslage akzeptieren. Stattdessen streut Google nun in einer auf drei Jahre befristeten Initiative 150 Millionen Euro über die europäische Verlagslandschaft als Geschenk aus und ignoriert gleichzeitig geltendes Recht. Google könnte mit den Verlagen ohne Weiteres die nötigen Lizenzen abschließen, aus deren Einnahmen die Verlage dann in digitale Innovation investieren könnten. So aber setzt sich Google einfach über geltendes Recht hinweg.
Aber auch aus weiteren Gründen werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Zum einen steht die Evaluierung des Leistungsschutzrechtes durch die Bundesregierung noch aus. Diese haben wir vereinbart, und das werden wir abwarten. Zum anderen ist im Laufe des Sommers zu erwarten, dass die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über den dort vorgelegten Tarif der VG Media erfolgen wird. Dies ist im Übrigen der für Verwertungsgesellschaften übliche Weg einer Tarifveröffentlichung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage haben wir eine ordnungspolitische Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung stellen wir als CDU/CSU nicht infrage.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In seiner knapp zweijährigen Daseinsgeschichte steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger noch am Anfang seiner Entwicklung und Durchsetzung. Es ist nicht untypisch im Urheberrecht, dass einzelne Aspekte eines Gesetzes streitbehaftet sind. Deswegen müssen wir die Klärung einzelner Rechtsbegriffe im Rahmen von Schieds- und Gerichtsverfahren abwarten. Das ist der natürliche Gang der Dinge. Auch die stattgefundene Anhörung im Rechtsausschuss hat differenzierte Ergebnisse erbracht. Diese Ergebnisse sprechen aber aus unserer Sicht in keiner Weise dafür, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aufzuheben.
Die Entwicklungen rund um das Leistungsschutzrecht werden wir weiter mit Spannung und Interesse verfolgen. Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir heute ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Tabea Rößner.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5229520 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Leistungsschutzrecht für Presseverleger |