Norbert Lammert - IT-Sicherheitsgesetz
Ich schließe die Aussprache.
Bevor wir zu den Abstimmungen über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag kommen, will ich noch eine Bemerkung zu dem in der Debatte aus guten Gründen mehrfach hergestellten Zusammenhang zwischen den Gesetzesvorschlägen und den konkreten Angriffen auf das Datennetz des Bundestages machen. Dazu hat es in den letzten Tagen neben begründeten Nachfragen manche bemerkenswerten öffentlichen Erklärungen einiger Kolleginnen und Kollegen gegeben, die für mich noch plausibler gemacht haben, warum wir in diesem Gesetzentwurf betroffenen Unternehmen die Vertraulichkeit zusagen, die wir für uns selbst offenkundig nicht gelten lassen wollen im Umgang mit der Aufklärung solcher sensibler Zusammenhänge.
Zweitens, nur zur Klarstellung. All das, was die Sicherheitsarchitektur des Bundestages betrifft, haben wir selbst beschlossen. Mir ist auch kein Streit in Erinnerung. Mit der Aufklärung wie den zu ziehenden Schlussfolgerungen ist eine Kommission des Ältestenrates befasst, die sich aus Mitgliedern aller Fraktionen dieses Hauses zusammensetzt. Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die Fraktionen in diese Kommission Kolleginnen und Kollegen entsandt haben, die sie nicht nur für an dem Thema interessiert, sondern auch für besonders sachkundig halten. Es hat im Übrigen gestern im Ältestenrat keine einzige Fraktion Kritik an der Arbeit dieser Kommission oder Kritik an der Bundestagsverwaltung geäußert. Warum dann in der Öffentlichkeit der gegenteilige Eindruck erzeugt wird, erschließt sich mir nicht so richtig.
Ich möchte mich jedenfalls ausdrücklich sowohl bei den Mitgliedern der Kommission, insbesondere bei der Vorsitzenden Frau Pau, als auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung bedanken, die nun seit Wochen einen außerordentlich ungemütlichen Job erledigen. Sie erledigen ihn mit einem bemerkenswerten Einsatz und einer Unauffälligkeit, die offenkundig nicht allen gefällt, von der ich aber den Eindruck habe, dass sie dem Thema angemessen ist.
Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/5121, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/4096 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in dieser Fassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung. Diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. – Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Damit ist der Gesetzentwurf mit dem gerade genannten Mehrheitsverhältnis vom Bundestag angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/5127. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 24 a und 24 b auf:
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Retrieved from | http://dbtg.tv/fvid/5233348 |
Electoral Period | 18 |
Session | 110 |
Agenda Item | IT-Sicherheitsgesetz |