Klaus ErnstDIE LINKE - Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen
Herr Hirte, Sie haben uns vorgeworfen – ich darf zitieren –: Irreführung, Falschdarstellungen.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
Jetzt haben Sie gesagt, es gehe Ihnen in dem Zusammenhang gar nicht um die großen Konzerne, sondern um Kleinbetriebe. Vorher hat Ihr Kollege Lämmel richtigerweise gesagt – manchmal findet auch ein blindes Huhn ein Korn –, dass es schon eine ganze Reihe von Schiedsverfahren gibt, die in Abkommen vereinbart sind. Da hat er recht.
Erstens. Können Sie ein Unternehmen mit unter 100 Beschäftigten nennen, das vor einem bestehenden internationalen Gerichtshof geklagt hat? Sie werden keines finden. Alle Unternehmen, die bisher vor internationalen Schiedsgerichten geklagt haben, waren große Konzerne: Vattenfall, Lone Pine, Philip Morris. Sie behaupten aber hier, es gehe bei diesen Fragen mehr um die Kleinen, und Sie werfen uns Fehldarstellungen vor. Es ist eine eklatante Fehldarstellung, zu sagen, es gehe bei diesen Fragen um die kleinen Unternehmen. Es geht in der Praxis schlichtweg um die großen Konzerne.
Zweitens. Sie haben gesagt, es gehe nun darum, diese Vorschläge ernst zu nehmen und zu implementieren. Glauben Sie wirklich, und das ist eine Frage, die Sie gern beantworten können, dass im CETA, dem Freihandelsabkommen mit Kanada, das fertig verhandelt wurde, die Vorschläge eines internationalen Handelsgerichtshofes noch eine Rolle spielen? Und wie würden Sie sich verhalten, wenn diese Vorschläge im CETA nicht berücksichtigt werden? Stimmen Sie dann zu, oder stimmen Sie dagegen? Und genau das müssen sich auch die Sozialdemokraten überlegen.
Jetzt hat der Kollege Hirte die Gelegenheit, zu antworten. – Bitte schön.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5233927 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 110 |
Tagesordnungspunkt | Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen |