Gerhard SchickDIE GRÜNEN - EU-Vorgaben für Bankenabwicklungsrecht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Opposition kritisiert, lieber Herr Zöllmer, dann sollte man sich daran erinnern, was man noch vor wenigen Jahren selber gesagt hat.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wir haben uns seitdem weiterentwickelt!)
Es war Position der SPD, dass dieser Fonds zu klein ist. Sie sollten uns vielleicht einmal erzählen, warum das, was Sie vor drei Jahren selber gesagt haben, heute plötzlich falsch sein soll.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Manfred Zöllmer [SPD]: Weil wir drei Jahre weiter sind! – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Wir hatten Lernprozesse dazwischen!)
Es geht heute um einen weiteren Baustein der Bankenunion. Wir haben schon einiges, insbesondere die Bankenabwicklungsrichtlinie, in Deutschland umgesetzt. Die europäische Bankenunion ist grundsätzlich ein sehr gutes Projekt. Die Kritik, dass gerade die deutsche Bundesregierung dafür gesorgt hat, dass diese europäischen Mechanismen viel zu spät eingesetzt worden sind, muss man, wenn man sie damals so vertreten hat, auch aushalten. Sie bleibt richtig. Inzwischen ist Richtiges auf dem Weg.
Die Grünen haben es immer unterstützt. Wir haben allerdings an einigen Punkten gesagt, wo Fehler gemacht worden sind. Zum Beispiel gab es zu viele Ausnahmen bei dem Bail-in. Eine Frage zur Größe des Fonds: Gibt es eine Möglichkeit, den Fonds zu refinanzieren? Unserer Ansicht nach hätte ein wirksamer Backstop eingerichtet werden müssen. Wir finden auch, dass es zu spät ist, dass der Restrukturierungsfonds erst 2024 voll funktionstüchtig ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Heute haben wir es mit einer Verordnung zu tun, die direkt geltendes europäisches Recht ist. Damit kann der deutsche Gesetzgeber gar nicht viel falsch machen. Das ist vielleicht auch gut so, da die Bundesregierung bei diesen Fragen manchmal zu spät war. Das Gesetz, das jetzt vorliegt, passt sozusagen das deutsche Recht an das an, was die Verordnung uns vorgibt, damit die europäischen Regeln und die deutschen Regeln zusammenpassen.
Ich finde es gut, wenn wir uns die Sonderregel hinsichtlich der Insolvenz von Banken, die in § 46 f KWG eingeführt werden soll, noch einmal im Ausschuss anschauen. Gut finden wir, dass die bisher in Deutschland gezahlte Bankenabgabe erst einmal im nationalen Topf verbleibt. Das unterstützen wir ausdrücklich; denn es ist ja nicht ausgeschlossen, dass ein nicht von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigtes Institut Maßnahmen in Anspruch nehmen muss. Es wäre falsch, hier dem Drängen der Institute nach Anrechnung der Beiträge nachzugeben.
(Beifall des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Man stelle sich vor, die Banken sparten beim Aufbau des europäischen Topfes. Dann müsste im Zweifelsfall noch einmal der deutsche Steuerzahler einspringen. Gut, dass diese Regelung jetzt auf dem Weg ist!
Zwei Klopse leistet sich die Bundesregierung allerdings in dem Gesetzentwurf. Das eine betrifft die Tatsache, dass jetzt hier eine Verordnungsermächtigung zur Kodifizierung der bisherigen Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk, geschaffen wird. Das ist ein sehr seltsames Signal. Es spricht zwar einiges dafür, dass man die Verwaltungsvorschriften in Deutschland konkretisiert und sie in Verordnungen überführt; aber eigentlich ist dafür jetzt die Europäische Zentralbank als Aufsicht zuständig. Es ist ein merkwürdiges Signal, das die Bundesregierung hier sendet.
Das Zweite – Herr Kollege Zöllmer hat es schon angesprochen; ich habe entnommen, dass wir uns da einig sind –: Die Bundesregierung schlägt vor, die parlamentarische Kontrolle über den Restrukturierungsfonds ersatzlos zu streichen, die bisher durch das Finanzmarktgremium geleistet wird. Das ist ein interessantes Vorgehen: Die Bundesregierung schlägt uns vor, dass wir sie nicht mehr so gut kontrollieren sollen. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass das nicht geht, sondern da weiter eine parlamentarische Kontrolle nötig ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Manfred Zöllmer [SPD])
Ich finde es wichtig, an diesem Tag auch zu sagen, was die wichtigen Bausteine sind, und auf die Kritik, die Axel Troost zu Recht geäußert hat, einzugehen. Selbst wenn jetzt einige Mechanismen auf den Weg gebracht und aufgebaut werden – bei sehr großen Instituten wie der Deutschen Bank oder Barclays und anderen werden diese Strukturen nicht ausreichen und die Mechanismen nicht funktionieren, weil die Abwickelbarkeit dieser Institute nicht gewährleistet ist. Deswegen bleibt das Thema „too big to fail“ auf der Tagesordnung. Die sehr großen Banken müssen kleiner werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ein zweites Thema bleibt auf der Tagesordnung: Wir wollen, dass die Mechanismen gar nicht erst zum Tragen kommen. Es muss das absolute Notfallszenario sein, solch einen Fonds der öffentlichen Hand und die Abwicklungsregelungen zu nutzen. Der Normalfall sollte sein, dass die Aktionäre, dass das Eigenkapital Verluste so absorbieren kann, dass die Bank erst gar nicht ins Wackeln kommt. Insofern bleibt eine zweite wichtige Hausaufgabe – da ist die Bundesregierung leider nicht richtig aufgestellt –: Es muss mehr echtes Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme aufgebaut werden; es muss mittelfristig 10 Prozent der Bilanzsumme betragen. Da muss die Bundesregierung noch nachlegen und nicht auf die angeblich wohlmeinenden Stimmen aus der Finanzbranche hören, die meinen, es sei doch schon alles stabil. Die Finanzmärkte sind heute nicht stabiler als 2007.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen bleibt es richtig: Wir brauchen mehr Eigenkapital.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Klaus-Peter Flosbach, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5234076 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 110 |
Tagesordnungspunkt | EU-Vorgaben für Bankenabwicklungsrecht |