Klaus-Peter FlosbachCDU/CSU - EU-Vorgaben für Bankenabwicklungsrecht
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2014 war geprägt von der Diskussion auch in diesem Hause über das Thema Bankenunion. Hier ging es immer um zwei Themen. Auf der einen Seite ging es um die Aufsicht insbesondere über die großen, systemrelevanten internationalen Banken. Auf der anderen Seite ging es um das Thema: Was passiert, wenn eine Bank in eine Schieflage gerät? Wie kann sie abgewickelt oder gegebenenfalls saniert werden?
Wir haben im Jahr 2008 – es ist sieben Jahre her – die große Banken- und Finanzkrise erlebt. Ein Jahr später hatten wir eine Wirtschaftskrise, ein weiteres Jahr darauf eine Staatsschuldenkrise. In diesen Krisenjahren bestand in der Tat immer die Gefahr, dass der Steuerzahler für Fehler herangezogen wird, die im Bankensystem passieren. Unser ganzes Bestreben in diesen sieben Jahren war, diese Gefahr zu überwinden und zu erreichen, dass, wenn Fehler in der Wirtschaft, im Bankenbereich gemacht werden, jeweils diejenigen, die den Fehler gemacht haben, dafür geradestehen und haften. Das war unser Bestreben, und das haben wir in all den Jahren auch umgesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir sind in all den Jahren oft kritisiert worden, wir wären zu langsam, wir hätten zu wenig gemacht. Dabei waren wir die Ersten in Europa, die ein Restrukturierungsfondsgesetz und ein Sanierungs- und Abwicklungsgesetz auf den Weg gebracht haben. Was wir hier geleistet haben, war eine Blaupause. Wir haben damit eine Vorreiterrolle in ganz Europa eingenommen; denn unsere Maßnahmen sind in Europa zum Teil übernommen worden. Wir haben auf eine gemeinsame europäische Aufsicht, auf eine europäische Abwicklung gedrängt. Das war unser Erfolg in diesen Jahren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD] – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Warum ist denn dann der europäische Topf viel kleiner als der nationale?)
Wir haben uns auch immer für eine gemeinsame Bankenunion ausgesprochen. Aber auch wenn wir in diesen sieben Jahren 40 Regulierungsmaßnahmen umgesetzt haben – das betraf mehr Eigenkapital, Liquiditätspuffer; wir haben Derivate, Ratings, Verbriefungen und Vergütungen geregelt; wir haben ein Trennbankensystem eingeführt –, kann sich dennoch die Situation ergeben, dass eine Bank in eine Schieflage gerät. Dann brauchen wir eine wirksame Sanierungs- oder Abwicklungsmöglichkeit. Das haben wir mit der Bankenunion geschaffen; das ist hier auch eben diskutiert worden.
Wir haben dafür gesorgt, dass erstens die Eigentümer mit bis zu 8 Prozent der Bilanzsumme haften, dass zweitens Gläubiger herangezogen werden – Klaus Regling, der Chef unserer Rettungsschirme, sagt: wenn wir diese beiden Mechanismen damals gehabt hätten, dann wäre es nicht zu der Bankenkrise gekommen – und dass drittens erst dann, lieber Kollege Axel Troost, ein gemeinsamer europäischer Rettungsfonds, von den Banken finanziert, greift. Erst danach könnten Staaten herangezogen werden oder gegebenenfalls auch die Rettungsschirme. Ich denke, es ist entscheidend, dass wir diesen Weg beschritten haben.
In dieser Phase ist mir wichtig – das haben auch einige Kollegen angesprochen –, wie die Gläubigerbeteiligung geregelt wird. Das wird entscheidend sein. Auch die europäische Bankenaufsicht beschäftigt sich mit diesem Thema, insbesondere mit der Frage: Welche Papiere können für das sogenannte Bail-in herangezogen werden, das heißt, welche Kredite an Banken, welche Papiere, welche langfristigen Verbindlichkeiten der Banken können in haftendes Eigenkapital umgewandelt werden? Hier brauchen wir eine saubere Regelung. Die europäische Bankenaufsicht ist gerade dabei, eine Auswirkungsstudie zu erstellen und entsprechende Leitlinien vorzugeben.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine Haftungsreihenfolge: erst das Eigenkapital und dann die Gläubigerbeteiligung. Wichtig für uns ist, dass dies rechtssicher ist und dass dies rasch geschehen kann. Vor allen Dingen die Ansteckungsgefahr muss gering sein. Die Ansteckungsgefahr war immer wieder das Problem in der Bankenkrise. Wenn wir es schaffen, dass Gläubiger herangezogen werden können, dann können wir die Situation besser im Griff behalten.
Für uns ist natürlich auch wichtig, dass wir damals den deutschen Restrukturierungsfonds aufgelegt haben. Sicherlich war eine Planungsperiode von vielen Jahren vorgesehen. Lieber Kollege Axel Troost, das Problem der Bankenkrise war eine Liquiditätskrise. Das kann man nicht mit einem Rettungsfonds in den Griff bekommen. Jetzt soll ein von den Banken finanzierter europäischer Rettungsfonds mit einer Summe von 55 Milliarden Euro aufgebaut werden, der nach der Eigentümerhaftung und nach der Gläubigerhaftung greifen soll.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Ja!)
Wir haben in Deutschland bereits seit 2010 einen eigenen Fonds aufgebaut. Ich halte es für richtig, dass das Guthaben in diesem Fonds von über 2 Milliarden Euro zunächst zurückgehalten wird für eventuell notwendige Maßnahmen im nationalen Bereich, als Risikopuffer, als sogenannte nationale Reserve. Dann kann natürlich darüber diskutiert werden, wie das übertragen wird.
Zusammengefasst: Wir sind mit der geplanten Regulierungsmaßnahme auf dem richtigen Weg. Wir werden mit diesem Gesetz deutsches Recht an die europäischen Vorgaben, die wir gemeinsam in diesem Hause beschlossen haben, anpassen. Wir sind auf dem richtigen Weg; denn unser Ziel ist und bleibt, nicht den Steuerzahler heranzuziehen, wenn andere, beispielsweise im Bankenbereich, Fehler machen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Lothar Binding, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5234077 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 110 |
Tagesordnungspunkt | EU-Vorgaben für Bankenabwicklungsrecht |