Hilde MattheisSPD - Hospiz- und Palliativversorgung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle eingangs fest: Manche Themen eignen sich nicht für politische Attacken. Wir in diesem Haus sind doch alle einer Meinung – davon gehe ich aus –, dass wir im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung wichtige Bausteine setzen müssen,
(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Die sind aber so klein! Nicht kleckern, sondern klotzen!)
auch als Grundlage für weitere Verbesserungen in der Versorgung. Es geht vor allen Dingen darum, Strukturunterschiede aufzuheben.
Wenn wir uns in diesem Punkt einig sind, dann lassen Sie uns darüber beraten, wie wir das hinbekommen. Denn wir wissen doch auch alle: Das Thema „Würde im Alter“ ist für viele von uns mit der Vorstellung verbunden, dass wir auch in der letzten Lebensphase möglichst selbstbestimmt und schmerzfrei am Leben, soweit es möglich ist, teilhaben können. Wir wollen uns nicht vorstellen, bettlägerig auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Stattdessen wollen wir uns vorstellen, die letzten Tage im Kreis unserer Angehörigen, unserer Liebsten verbringen zu können – nicht nur satt und sauber, sondern auch schmerzfrei, angenommen und respektiert.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir wissen, dass die Realität heute noch viel zu oft anders aussieht. Heute, 30 Jahre nach dem Start der Hospizbewegung, kümmern sich mehr als 1 500 ambulante Dienste, 200 stationäre Hospize und 250 Palliativstationen sowie – das wurde schon gesagt – 80 000 hochengagierte Ehrenamtliche um die Betroffenen. Die Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren, müssen, vor allen Dingen im Sinne derer, um die es uns heute geht, unterstützt werden. Daher bringen wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren ein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nun geht es darum, Lücken zu schließen, was wir in den letzten Jahren im Rahmen der Berichtspflichten des Bundesministeriums immer wieder angemahnt haben. Es geht nicht nur um Lücken in Bezug auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, sondern vor allen Dingen auch – was uns als SPD ein großes Anliegen ist – um Lücken im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir wissen: Das ist kein leichtes Thema. Wir wollen es heute – der Medienbericht wurde schon angesprochen –dezidiert nicht mit einer Sterbehilfedebatte verbinden. Denn heute geht es um Hospiz- und Palliativversorgung. Egal wo wir uns verorten, wir sind uns in diesem Haus sicherlich einig, dass wir in dem Bereich Palliativ und Hospiz Verbesserungen wollen. Es geht darum, dass gute Versorgung nicht von dem Ort, an dem Menschen leben, abhängig sein darf. Egal wo Menschen hier in Deutschland leben, sie müssen die Garantie einer guten Versorgung haben.
Die ambulante Palliativversorgung zu verbessern und die Vernetzung der Regelversorgung anzugehen, ist ein wichtiger Teil dieses Gesetzentwurfs. Die Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege auch im Hinblick auf ambulante Palliativversorgung gesetzlich klarzustellen und den Gemeinsamen Bundesausschuss zu beauftragen, für den Bereich Palliativpflege konkrete Festlegungen zu den Versorgungsanforderungen zu treffen, ist Bestandteil dieses Gesetzentwurfs.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die SAPV wird erleichtert. Stichworte hierfür sind: Einführung des Schiedsverfahrens und Klarstellung in Bezug auf selektivvertragliche Regelung. Es darf keine SAPV light geben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Deshalb wollen wir auch die stationäre und ambulante Hospizarbeit weiter stärken. Es wurde schon darauf hingewiesen: Der Anteil der zuschussfähigen Kosten, die getragen werden, wird von 90 auf 95 Prozent erhöht. Denn die Hospizbewegung hat uns gesagt: Wir brauchen Anreize, um aus dem Spendenbereich Mittel für die Hospizarbeit zu schöpfen. Diese Erhöhung ist wichtig, aber auch die Erhöhung des Mindestzuschusses von 7 Prozent auf 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße.
(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Das geht aber auch bei der 100-Prozent-Finanzierung!)
Neben den Personalkosten werden natürlich auch die Sachkosten angemessen berücksichtigt. Die Sterbebegleitung und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen – auch das ist wichtig – werden ebenso verbessert wie die ärztliche Versorgung. Wir wissen: Die ärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen ist nicht optimal. Auch bei diesem ganz wichtigen und großen Bereich müssen wir leider von Unterversorgung sprechen. Das alles sind Bausteine, auf die auch meine Kolleginnen noch eingehen werden. Uns reicht ein guter Wille für eine bessere Versorgung nicht aus.
(Pia Zimmermann [DIE LINKE]: Ach was!)
Vielmehr wollen wir hier Fakten schaffen.
Ich sage zum Abschluss meiner Rede ganz deutlich: Dieses Gesetz ist ein Baustein. Wir können in diesem einen Gesetz nicht quasi alle Bereiche regeln. Einen anderen Baustein haben wir letzte Woche mit dem Versorgungsstärkungsgesetz gesetzt. Schauen Sie sich an, was alles in diesem Gesetz bei der sektorenübergreifenden Versorgung verbessert wurde; dies wirkt sich auch auf den Bereich, um den es heute geht, aus.
Wir werden mit dem Pflegestärkungsgesetz zwei weitere wichtige Dinge angehen. Wir werden auch mit dem Präventionsgesetz – wir haben den Entwurf heute im Ausschuss beraten und auch entsprechende Änderungsanträge besprochen – einen wichtigen Baustein setzen. All das ergibt ein Gesamtkonzept, das für uns als SPD die Überzeugung, dass Gesundheit und Pflege zur Daseinsvorsorge gehören, dokumentiert. Da darf es keine zwei Klassen geben, sondern die Zugänge zum medizinischen und pflegerischen Fortschritt müssen für alle gegeben sein. Das ist unsere Überzeugung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ja, das alles muss finanziert werden. Wir können das Vorhaben jetzt angehen. Hinsichtlich der Finanzierungsfragen werben wir weiterhin für unser Konzept, nämlich für eine solidarische und paritätische Finanzierung.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fangen Sie an!)
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Elisabeth Scharfenberg ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/5260661 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 111 |
Tagesordnungspunkt | Hospiz- und Palliativversorgung |