17.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 111 / Tagesordnungspunkt 1

Helga Kühn-MengelSPD - Hospiz- und Palliativversorgung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Dieses Thema – da haben Sie, die Sie das gesagt haben, völlig recht – eignet sich nicht für den politischen Schlagabtausch.

Korrigieren, Frau Zimmermann, möchte ich Sie an einer Stelle: Es gibt zwischen uns sehr viele Schnittstellen und viele Dinge, die wir ähnlich sehen. Auch die Verbände stimmen diesem Gesetzentwurf in großer Zahl zu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Es gibt viele Diskussionsgruppen, auch im interfraktionellen Arbeitskreis. An vielen Stellen wird die richtige Weichenstellung betont, und das ist ganz wichtig.

Das Thema steht zwar nicht direkt, aber indirekt in Beziehung zur Sterbehilfe. Wir haben immer gesagt: Bevor wir darüber reden, müssen wir die hospizliche und palliative Versorgung verbessern, und das tun wir mit diesem Gesetzentwurf ganz deutlich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Man muss auch sagen, dass sich viel getan hat. Was die Entwicklung der Schmerztherapie angeht, ist in den letzten zehn Jahren viel geschehen, was zur Stärkung der Palliativversorgung und der ambulanten und hospizlichen Versorgung beigetragen hat. Sie ist zwar noch nicht flächendeckend, aber deutlich verbessert worden. Bundesweit haben 8 000 Ärztinnen und Ärzte die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Das bedeutet eine deutliche Qualitätsverbesserung. Über 20 000 Pflegekräfte sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterer Berufsgruppen haben eine anerkannte Weiterbildung in diesem Bereich absolviert.

Wir brauchen zwar noch mehr Kräfte, aber ich betone: Es ist viel geschehen. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Wir brauchen eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung auch da, wo es heute noch wenig Angebote gibt. Wir müssen immer die Qualität im Blick haben, bei der ambulanten Schmerztherapie wie auch bei der spezialisierten Therapie.

Wir müssen auch auf die betroffenen Kinder achten – sie werden mit ihren lebensbedrohenden und lebensverkürzenden Erkrankungen oft viele Jahre versorgt – und im Blick behalten, welche Kooperationen, Netzwerke und Angebote es in diesem Bereich gibt.

Wichtig ist auch der Krankenhausbereich. 46 Prozent der Menschen, die jährlich in Deutschland versterben, sterben im Krankenhaus.

Wir brauchen auch mehr sektorenübergreifende Kooperationen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Versorgungsstärkungsgesetz mit dem Innovationsfonds, der zum Beispiel auch die Möglichkeit bietet, Projekte zur sektorenübergreifenden Versorgung zu benennen und zu fördern.

Vor diesem Hintergrund geht der Gesetzentwurf eindeutig in die richtige Richtung: mehr Möglichkeiten zur Vernetzung und zur Koordination sowie mehr Angebote in der Region, gerade auch im ländlichen Bereich.

Gut ist bei der Weiterentwicklung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung und der Finanzierung der Hospize – Kollegin Mattheis hat es schon erwähnt –, dass 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten übernommen werden. Die Finanzierung wurde erweitert; es ist aber keine Vollfinanzierung, weil – auch das will ich erwähnen – das Ehrenamt zur Palliativversorgung und zur Hospizversorgung gehört.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Man muss den 80 000 Ehrenamtlichen in diesem Bereich immer wieder danken und ihnen Wertschätzung entgegenbringen. Sie gehören seit dem Ursprung der Hospizversorgung dazu.

(Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir müssen auch die Hausärzte und das Pflegepersonal darauf hinweisen, dass sie beraten müssen und die Menschen einen Rechtsanspruch darauf haben. Deswegen ist es richtig, dass dies mit dem Gesetzentwurf betont wird.

Richtig und wichtig ist, dass wir jedem Mann und jeder Frau einen Zugang zur palliativen und hospizlichen Versorgung schaffen müssen. Das ist ganz wichtig. Gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung: Ich bin auch dafür, dass wir im Krankenhaus einen Palliativbeauftragten oder eine -beauftragte implementieren und dies zu einem Bestandteil der Qualitätssicherung machen.

Die palliative Versorgung kann vieles leisten. Menschen, die sterben müssen, machen häufig die Erfahrung, dass durch Schmerz- und Symptomkontrolle – so paradox es klingt – wieder mehr Lebensqualität und Lebensmut entstehen.

Insofern kann ich sagen: Wir werden alle an diesem Gesetzentwurf arbeiten und ihn weiterentwickeln. Er ist ein sehr guter Schritt für die Patientinnen und Patienten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Wort erhält nun der Kollege Harald Terpe für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5260696
Wahlperiode 18
Sitzung 111
Tagesordnungspunkt Hospiz- und Palliativversorgung
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