17.06.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 111 / Tagesordnungspunkt 1

Emmi ZeulnerCDU/CSU - Hospiz- und Palliativversorgung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leben in Würde bis zuletzt – diesen Satz hören wir in der derzeitigen Debatte immer wieder. Doch was Würde für den Einzelnen ausmacht und was ein Leben und Sterben in Würde bedeutet, können wir als Politiker nicht festlegen. Dies bleibt eine ganz individuelle Entscheidung für jeden von uns. Doch was wir von politischer Seite definieren können, sind die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ein würdevolles Leben und, ja, auch ein würdevolles Sterben.

Um diese Gestaltung der Rahmenbedingungen geht es auch heute wieder im vorliegenden Gesetzentwurf. Als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte ich gerne einige für mich wichtige Punkte ausführen. Es ist mir ein Herzensanliegen, die Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, kurz SAPV, besonders im ländlichen Raum zu stärken, weil es dort noch die meisten weißen Flecken gibt.

Was macht SAPV aus? Die SAPV ist ein Team aus hochspezialisierten Palliativmedizinern und Palliativpflegekräften, das rund um die Uhr für schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige zu Hause oder im Pflegeheim erreichbar ist. Das Team hat einen ganzheitlichen Therapieansatz, der die medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung umfasst. Der Patient und die betroffene Familie können sich also in schwierigen Situationen, wenn zum Beispiel plötzlich starke Schmerzen oder Atemnot beim Patienten auftreten, in ein sicheres Netz fallen lassen. Dieser vernetzte Ansatz zieht sich wie ein roter Faden durch den ganzen Gesetzentwurf.

Um dieses Netz weiterzuspinnen und die letzten Lücken endgültig zu schließen, ist es richtig, Schiedsstellen einzurichten, wo eine Einigung in Bezug auf den Vertragsinhalt zwischen Krankenkassen und SAPV-Teams erzielt werden kann; denn im Gegensatz zu Teams in Ballungsräumen stehen die Teams im ländlichen Raum vor ganz anderen Herausforderungen: Die Wege sind länger, die betroffenen Patienten weniger, und die Kinder der Patienten sind häufig gar nicht mehr vor Ort, sondern in Ballungsräumen, nämlich dort, wo die Arbeit ist, und fallen als Unterstützung weg. Trotzdem muss es möglich sein, auch dort SAPV-Teams entstehen zu lassen, die sich finanziell tragen. Die Schiedsstellen sind ein Hebel dafür.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber nicht nur im ambulanten Bereich bessern wir nach, sondern auch im stationären Bereich, im Bereich der Palliativstationen. Das Fallpauschalensystem, wie es in Krankenhäusern üblich ist – ich werde nicht müde, es zu sagen –, belohnt ein Mehr an Leistungen mit mehr Geld. Das passt einfach nicht für Palliativstationen. Tagesgleiche Pflegesätze hingegen machen es möglich, ohne Einbußen bei der Vergütung den Patienten individuell zu betreuen. Wenn ein sterbenskranker Mensch keine Musiktherapie mehr haben möchte, dann sollte das ohne einen finanziellen Nachteil für die Stationen möglich sein.

Zukünftig wollen wir eine echte Wahlmöglichkeit zwischen den Systemen schaffen. Es wird Krankenhäusern gesetzlich das Recht zugesprochen, gegenüber den Kassen die Abkehr vom DRG-System auf Palliativstationen zu erklären, wenn sie das wollen. Die Qualität darf darunter natürlich nicht leiden. Deswegen gibt es zum Beispiel in Bayern im Sinne des Bayerischen Krankenhausgesetzes verbindliche Qualitätskriterien für Palliativstationen. Um im gesamten System Krankenhaus den Palliativgedanken besser zu verwurzeln, werden wir über zusätzliche Palliativbeauftragte, wie es die Kollegin schon angesprochen hat, natürlich diskutieren müssen.

Auch die Einrichtung eines Konsiliardienstes sollte besser berücksichtigt werden; denn wir unterstützen zwar im neuen Krankenhausgesetz mit den Strukturfonds den Aufbau neuer Palliativstationen, was sehr sinnvoll ist, aber natürlich wird nicht jedes Krankenhaus eine solche schaffen können. Trotzdem sollten auch in Krankenhäusern ohne Palliativstation die Menschen in der letzten Phase fachgerecht betreut werden und die Pflegekräfte und Ärzte einen Experten der Hospiz- und Palliativversorgung hinzurufen können.

Auch die finanzielle Ausstattung ambulanter Hospizdienste und stationärer Hospize werden wir entsprechend verbessern. So können zukünftig beispielsweise Kinderhospize eigene Rahmenvereinbarungen treffen. Die unschätzbar wichtige Arbeit, die dort tagtäglich geleistet wird, verlangt eine entsprechende Unterstützung und Honorierung. Das tun wir. An dem bürgerschaftlichen Gedanken, auf dem die Hospizbewegung fußt, halten wir dabei dennoch fest.

Die Grundvoraussetzung für eine bessere Versorgung ist jedoch, die Menschen in unserem Land über die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung aufzuklären. Die gesetzlichen Krankenkassen werden hierbei beauftragt, als Lotsen zu fungieren und die Menschen über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Als Parlamentarierin ist es mir wichtig, dass klargestellt wird, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung zum Beispiel die Möglichkeit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht angesprochen wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch eine öffentliche Kampagne könnte dieses Anliegen unterstützen.

Der Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes schafft durchdachte und dynamische Rahmenbedingungen, die die Versorgung in unserem Land nachhaltig positiv prägen werden; davon bin ich fest überzeugt. Nach dem vorgelegten Eckpunktepapier der Koalition, aus dem sich der Gesetzentwurf entwickelt hat, kommt nun unsere Stunde, die Stunde der Parlamentarier. Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen parteiübergreifend diesem guten Gesetzentwurf den letzten Schliff zu geben.

Liebe Kollegin Zimmermann, selbstverständlich kann ich lesen, auch die Anträge der Linken. Die in den Gesetzentwurf eingeflochtenen Überprüfungen werden das Parlament auch noch in der nächsten Legislatur beschäftigen. Ich bin geneigt, zu sagen: Wir haben hier eine historische Chance, die entscheidenden Weichen für einen vernetzten, ganzheitlichen, patientenorientierten Ansatz in der Versorgung sterbender und schwerstkranker Menschen zu stellen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Bettina Müller, SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5260769
Wahlperiode 18
Sitzung 111
Tagesordnungspunkt Hospiz- und Palliativversorgung
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